Freitag, 18. Juli 2014

Das Papsttum im Wandel

Mit den durch das I. Vatikanische Konzil im Jahr 1870 definierten Dogmen des Jurisdiktionsprimates und der Unfehlbarkeit des Papstes wurde die katholische Kirche zur absolutistischen Papalmonarchie. Es bedurfte des II. Vatikanischen Konzils (1962 – 1965), um das Verhältnis von Papst und Episkopat wieder in die richtige Balance zu bringen. Die durch Konzilsformulierungen grundgelegte Vision eines päpstlichen Communio-Primats rückte infolge der kirchenpolitischen Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte in weite Ferne. Mit Papst Franziskus befindet sich die katholische Kirche im Aufbruch und hat die Chance, die in den Konzilsbeschlüssen enthaltenen Potentiale in einer sich als Communio verstehenden Kirche zur Geltung zu bringen.


„Wer deshalb sagt, der Römische Bischof besitze lediglich das Amt der Aufsicht bzw. Leitung und nicht die volle und höchste Jurisdiktionsvollmacht über die gesamte Kirche,  nicht nur in Angelegenheiten, die den Glauben und die Sitten, sondern auch in solchen, die die Disziplin und Leitung der auf dem ganzen Erdkreis verbreiteten Kirche betreffen; oder er habe nur einen größeren Anteil, nicht aber die ganze Fülle dieser höchsten Vollmacht, oder diese seine Vollmacht sei nicht ordentlich und unmittelbar, sowohl über alle und die einzelnen Kirchen als über alle und die einzelnen Hirten und Gläubigen, der sei mit dem Anathema belegt.“
Denzinger-Hünermann 3064

Diese dogmatische Definition des I. Vatikanischen Konzils wurde am 18. Juli 1870 von einer Versammlung verabschiedet, der fast 20 Prozent der Konzilsväter bewusst fern geblieben waren. Sie stellt den Endpunkt einer jahrhundertelangen Auseinandersetzung um die Ausformung des päpstlichen Primats (Vorrangstellung) dar, die entwicklungsgeschichtlich nach der Trennung der griechischen von der lateinischen Kirche im Jahr 1054 einsetzte. Nach dem Befund des Fundamentaltheologen Hermann Josef Pottmeyer kam es nach der Jahrtausendwende im Selbstverständnis der Kirche zu einem Paradigmenwechsel: „Aus der Gemeinschaft von Zeugen wurde immer mehr eine Monarchie des Papstes, der die Kirche gestaltet, indem er ihre Tradition verbindlich feststellt und ihr Leben durch Gesetze ordnet.“ (Pottmeyer 1999, S. 22)

Reichkanzler Otto von Bismarck äußerte sich 1872 in einer Circular-Depesche an die europäischen Regierungen zu den Lehrdokumenten des I. Vatikanums:
„Vor allem aber hat das vatikanische Konzil und seine beiden wichtigsten Bestimmungen - über die Unfehlbarkeit und über die Jurisdiktion des Papstes - die Stellung des letzteren … gänzlich verändert. … Denn durch diese Beschlüsse ist der Papst in die Lage gekommen, in jeder einzelnen Diözese die bischöflichen Rechte in die Hand zu nehmen und die päpstliche Gewalt der landesbischöflichen zu substituieren. Die Bischöfe sind nur noch seine Werkzeuge, seine Beamten ohne eigene Verantwortlichkeit; sie sind den Regierungen gegenüber Beamte eines fremden Souveräns geworden, und zwar eines Souveräns, der vermöge seiner Unfehlbarkeit ein vollkommen absoluter ist – mehr als irgend ein absoluter Monarch in der Welt.“

Bismarcks Vorlage bot den deutschen Bischöfen die Gelegenheit, ein Antwortschreiben (Februar 1875) zu verfassen, das ein Gegengewicht zur Hochstilisierung des Papstes durch das Konzil von 1870 darstellt und insofern Maxime ist, als es von Papst Pius IX. approbiert (anerkannt) wurde.
„Kraft derselben göttlichen Einsetzung, worauf das Papsttum beruht, besteht auch der Episkopat; auch er hat seine Rechte und Pflichten vermöge der von Gott selbst getroffenen Anordnung, welche zu ändern der Papst weder das Recht noch die Macht hat. Es ist also ein völliges Missverständnis der vatikanischen Beschlüsse, wenn man glaubt, durch dieselben sei ‚die bischöfliche Jurisdiktion in der päpstlichen aufgegangen’, der Papst sei ‚im Prinzip an die Stelle jedes einzelnen Bischofs getreten’, die Bischöfe seien nur noch ‚Werkzeuge des Papstes, seine Beamten ohne eigene Verantwortlichkeit’.“
Denzinger-Hünermann 3115

Das von den Bischöfen dingfest gemachte „völlige Missverständnis“ ist allerdings ein sehr nahe liegendes, denn die oben zitierte kirchenrechtliche Norm spricht von der Fülle der päpstlichen Vollmacht, sprich Herrschaftsgewalt, sowohl über die einzelnen Kirchen – das bezieht sich vor allem auf die Ortskirchen - als über alle und die einzelnen Hirten – also über den hohen und niederen Klerus - sowie über alle und jeden einzelnen Gläubigen.

Es vergingen fast 100 Jahre bis die Engführung der Katholischen Kirche zur monarchischen Papstkirche durch das von Papst Johannes XXIII. einberufene II. Vatikanum (1962 – 1965) aufgebrochen wurde. Den Konzilsvätern war es ein Anliegen, „die Struktur der Kirche als Gemeinschaft von Kirchen wiederherzustellen“ (Pottmeyer 1999, S. 7) und die Kollegialität der Bischöfe herauszustellen. In der Kirchenkonstitution "Lumen Gentium" wird auf die Praxis der communio in der alten Kirche verwiesen: „Schon die uralte Disziplin, dass die auf dem ganzen Erdkreis bestellten Bischöfe untereinander und mit dem Bischof von Rom  … Gemeinschaft hielten, desgleichen das Zusammentreten von Konzilien zur gemeinsamen Regelung gerade der wichtigeren Angelegenheiten in einem durch die Überlegung vieler abgewogenen Spruch weisen auf die kollegiale Natur und Beschaffenheit des Episkopates hin.“ (LG 22) Die Grundlage für das kollegiale Zusammenwirken der Bischöfe besteht darin, dass die Gesamtkirche als eine Gemeinschaft von Kirchen (communio ecclesiarum) begriffen wird. Festgehalten ist das in LG 23: „Die Einzelbischöfe … sind sichtbares Prinzip und Fundament der Einheit in ihren Teilkirchen, die nach dem Bild der Gesamtkirche gestaltet sind. In ihnen und aus ihnen besteht die eine und einzige katholische Kirche.“

Mit dieser Ausrichtung zeichnet sich ab die Ablösung der Konzeption des päpstlichen Primates als Souveränität des Papstes zugunsten einer Ausübung des Petrusdienstes als Communio-Primat. Ein solcher Communio-Primat beinhaltet „nicht nur das Hören auf Schrift und Tradition und nicht nur die kollegiale Beiziehung des Episkopats, sondern auch das aufmerksame Hören auf das vielstimmige Zeugnis der ganzen communio des Volkes Gottes, in dem sich das Wirken des Geistes bezeugt.“ (Pottmeyer 1999, S. 114)

Blickt man auf fast 50 Jahre nachkonziliarer Entwicklung der real existierenden katholischen Kirche zurück, klingt die Rede vom Communio-Primat verwegen utopisch. Prägend war für diesen Zeitraum insbesondere das Pontifikat Johannes Pauls II. (1978 -2005), der nach außen ein begnadeter Kommunikator war und vielerlei Initiativen ergriff. Nach innen steht er allerdings für eine Kirche der Restauration, die er autokratisch lenkte. Er bevorzugte es, mit ausgewählten Mitstreitern das umzusetzen, was er für richtig hielt. Beispiele sind das neu gefasste Kirchenrecht (CIC) 1983 und die unvermittelte Einführung einer neu konzipierten Professio fidei mit inhaltlich gravierendem Anhang sowie einem neuen Treueid 1989. Johannes Paul II. fuhr nicht nur eine harte Linie gegenüber missliebigen Theologen und Klerikern, sondern das Verhältnis von Heiligem Stuhl und akademischer Theologie war insgesamt auf einem Tiefpunkt. Die lehramtliche Entscheidungsfindung vollzog sich in kleinem Kreis, der Weltepiskopat blieb außen vor. Mit Benedikt XVI. als seinem Nachfolger wurde 2005 ein Papst erkoren, der die Fortführung der eingeschlagenen kirchenpolitischen Linie garantieren sollte.

Seit dem 13. März 2013 steht jetzt Papst Franziskus an der Spitze der Katholischen Kirche. Er verhält sich erfrischend unkonventionell und steht für einen Neuaufbruch des Volkes Gottes. Einem Interview, das der Pontifex der italienischen Tageszeitung „La Repubblika“ im September 2013 gab, lässt sich entnehmen, dass er bewusst an das II. Vatikanum anknüpft: „Das Zweite Vatikanische Konzil beschloss, die Zukunft mit einem modernen Geist anzusehen und sich der modernen Kultur zu öffnen. Die Väter des Konzils wussten, dass das Ökumene und Glaubensdialog bedeutete. Seitdem ist in dieser Richtung wenig geschehen. Ich bin so bescheiden und so ehrgeizig, das wieder zu tun.“
Mittlerweile zeigt sich, dass Franziskus seinen Worten Taten folgen lässt. Ein Jahr vor der Sonderbischofssynode zum Thema Familie im Oktober 2014 in Rom hat der Papst allen Ortsbischöfen an Gläubige und Gemeinden weiterzureichende Fragebögen zugesandt, um zu erfahren, was die Katholiken in aller Welt von der Lehre der Bibel und der Kirche über Ehe, Familie und Sexualität halten. 
Der Fragebogen des Vatikans an die Gläubigen
Am 26. Juni veröffentlichte der Heilige Stuhl das sogenannte „Instrumentum Laboris“, ein 90-seitiges Arbeitspapier, das der Sonderbischofssynode im Oktober als Diskussionsgrundlage dient. 
Arbeitspapier des Vatikans zur Bischofssynode zur Familienseelsorge
Nach Einschätzung der Schweizer Bischofskonferenz ist das Papier "gekennzeichnet durch das Bemühen um eine nüchterne Bestandsaufnahme. Die unterschiedlichen Problemkreise der Ehe- und Familienpastoral werden klar benannt und den verschiedenen Weltregionen zugeordnet. Die Autoren des Arbeitspapiers konzentrieren sich in ihrem Text darauf, Schwierigkeiten und Perspektiven aufzuzeigen. Konkrete Lösungsansätze werden im Text bewusst nicht vorweggenommen."
Das von Papst Franziskus eingeschlagene Procedere lässt sich als Weichenstellung in Richtung Communio-Primat deuten, denn es beabsichtigt, das vielstimmige Zeugnis der ganzen Kirche aufzunehmen, zu dokumentieren und zu diskutiertieren. Unter der - hoffentlich zutreffenden -Voraussetzung, dass auf der Bischofssynode offen debattiert wird, darf man auf die Ergebnisse gespannt sein.

Neben weiteren vom Pontifex eingeleiteten Maßnahmen, die eine Neustrukturierung der Kirche herbeiführen sollen, wendet sich Franziskus auch einer Neuausrichtung des Papsttums zu: „Meine Aufgabe als Bischof von Rom ist es, offen zu bleiben für die Vorschläge, die darauf ausgerichtet sind, dass eine Ausübung meines Amtes der Bedeutung, die Jesus Christus ihm geben wollte, treuer ist und mehr den gegenwärtigen Notwendigkeiten der Evangelisierung entspricht.“ (Evangelii gaudium, Nr. 32) Hier klingt an, dass es hinsichtlich des Petrusdienstes ein Auseinanderklaffen zwischen den Intentionen von Jesus Christus und der gegenwärtigen Ausformung des Papstamtes gibt. Jesus von Nazareth war den Menschen nah und ist mit ihnen in Dialog getreten. Es wäre für ihn vermutlich nicht vorstellbar, dass die doktrinale und zentralistische Papstkirche – wie sie sich in den letzten Jahrzehnten dargestellt hat – etwas mit ihm zu tun haben könnte.

Das Papsttum befindet sich im Veränderungsprozess. Wenn die pilgernde Kirche das Glück hat, noch einige Jahre von einem handlungsfähigen gesunden Papst  Franziskus geleitet zu werden, wird sie sich grundlegend verändern. Möge der Heilige Geist mit Franziskus und unserer Kirche sein.



Literatur

Bismarck, Otto von: Cirkulardepesche. In: Reichs- und Staats-Anzeiger, 14. Mai 1872

Denzinger, Heinrich: Kompendium der Glaubensbekenntnisse und kirchlichen Lehrentscheidungen, Hg. Peter Hünermann. Freiburg 2010

Lumen gentium (LG) ([Christus ist das] Licht der Völker). Dogmatische Konstitution über die Kirche, formuliert vom II. Vatikanischen Konzil.

Pottmeyer, Hermann Josef: Die Rolle des Papsttums im Dritten Jahrtausend. Quaestiones disputatae 179, Freiburg 1999

Montag, 17. Februar 2014

Lässt sich das Papstamt vermenschlichen?


Die sich seit dem 19. Jahrhundert im Papstamt konzentrierende Machtfülle wirft die Frage auf, inwieweit eine einzelne Person dem überdimensionalen Aufgaben- und Führungsspektrum und den sich daraus ableitenden Anforderungen gerecht werden kann. Seit Papst Johannes XXIII. sind Entwicklungen erkennbar, die in Richtung Machtbegrenzung weisen und - so ist zu hoffen - zu einer weniger zentralistischen und synodaleren Kirche der Zukunft führen werden.

Als Joseph Ratzinger 2005 Papst wurde, erzählte er sechs Tage nach seiner Wahl deutschen Pilgern, dass es ihm ganz schwindelig zumute wurde, als er erkannte, „dass sozusagen das Fallbeil auf mich herabfallen würde.“ Papst Franziskus gab am 28.07.2013 auf dem Rückflug von Brasilien nach Rom eine fliegende Pressekonferenz. Ein Journalist sprach ihn auf seine schlichte Lebensweise an. Er wäre ja in Santa Maria geblieben und hätte nicht die Papstgemächer des Apostolischen Palastes bezogen. Franziskus antwortete, dass das päpstliche Appartement zwar weitläufig, aber nicht luxuriös sei. Er hielte sich im Gästehaus auf „aus psychiatrischen Gründen, einfach weil ich das psychologisch nicht schaffe.“

Wer Papst wird lebt offensichtlich gefährlich. Entweder man geht seines bisherigen Lebens verlustig (Fallbeil) oder man fühlt sich veranlasst, besonderes Augenmerk auf die eigene psychische Gesundheit zu richten. Wenn man sich die Macht- und Verantwortungsfülle vergegenwärtigt, mit der dieses Amt seit dem I. Vatikanischen Konzil im Jahr 1870 ausgestattet ist, so hat das im katholischen Gesetzbuch von 1983 (CIC) festgeschriebene Wirkungsprofil etwas durchaus übermenschliches:

„Der Bischof der Kirche von Rom … ist Haupt des Bischofskollegiums, Stellvertreter Christi und Hirte der Gesamtkirche hier auf Erden; deshalb verfügt er kraft seines Amtes in der Kirche über höchste, volle, unmittelbare und universale ordentliche Gewalt, die er immer frei ausüben kann. (canon 331) Darüber hinaus ist der Papst Staatsoberhaupt des Staates der Vatikanstadt. Nachdem er „die Fülle der gesetzgebenden, ausführenden und richterlichen Gewalt (besitzt)“ (Grundgesetz, Art. 1), ist er der einzige absolute Monarch Europas.

Was bedeutet eigentlich „höchste, volle, unmittelbare und universale ordentliche Gewalt“? Höchste Gewalt heißt, dass in der Kirche niemand über dem Papst steht. Mit voll ist gemeint, dass der Papst für das gesamte kirchliche Spektrum zuständig ist, also für Verkündigung und Lehre, den Heiligungsdienst der Liturgie und natürlich die Leitung und Repräsentation der katholischen Kirche. Voll meint auf einer anderen Ebene, dass die Amtsgewalt des Papstes Exekutive, Legislative und Judikative umfasst. Er ist also oberster Verwalter, oberster Richter und kann jederzeit kirchliches Recht verändern. Unmittelbar bedeutet, dass der Papst an keinen Instanzenweg gebunden ist und unabhängig von Zuständigkeiten eine Sache an sich ziehen kann. Universal hebt darauf ab, dass der Papst nicht nur Oberhaupt der lateinischen Kirche sondern auch der 22 unierten Ostkirchen ist. Ordentliche Gewalt meint schließlich „kraft des Amtes gegeben.“

Die Konzentration kirchlicher Macht im Papstamt ist ein Phänomen des 19. und 20. Jahrhunderts. Vor der damaligen zeitgeschichtlichen Kulisse glaubten die in der Kirche Tonangebenden, „dass nur eine monolithische Kirche dem neuzeitlichen Säkularismus widerstehen kann.“ (Lill 2011, S. 18) Eine zentralistisch auf den Papst ausgerichtete Kirche sollte Geschlossenheit garantieren. Wichtige Stationen waren das I. Vatikanum 1870, in dessen Verlauf die Mehrheit der Bischöfe das Dogma von der Unfehlbarkeit und vom Universalepiskopat der römischen Bischöfe durchsetzte, sowie das 1917 eingeführte römische Kirchenrecht (Kodex des kanonischen Rechtes), wo das vom Vatikan usurpierte Ernennungsrecht von Bischöfen festgeschrieben wurde. Ein Höhepunkt päpstlicher Machtentfaltung war im 20. Jahrhundert das Heilige Jahr 1950. In der im August vorgelegten Enzyklika Humani generis sprach Papst Pius XII. ein fundamentales Diskursverbot aus:

„Man darf … nicht annehmen, dass dasjenige, was in den Enzykliken dargelegt wird, als solches keine Zustimmung verlange, weil die Päpste darin nicht die höchste Gewalt ihres Lehramtes ausübten. Denn es handelt sich dabei um Äußerungen kraft des ordentlichen Lehramtes … Wenn also die Päpste in ihren Verfügungen vorsätzlich ein Urteil über eine bis dahin umstrittene Sache aussprechen, dann ist für alle klar, dass diese Sache nach der Absicht und dem Willen dieser Päpste nicht mehr als eine Frage gelten kann, welche der freien Erörterung zwischen den Theologen unterliegt.“ (Nr. 20)

Am 1. November desselben Jahres formulierte Papst Pius XII. das bislang letzte unter dem Anspruch der Unfehlbarkeit stehende Dogma von der leiblichen Aufnahme Mariens in den Himmel.

Die Machtkonzentration im päpstlichen Amt bedeutet für den jeweiligen Inhaber des Heiligen Stuhls einerseits schier unbegrenzte Entscheidungsbefugnis, andererseits aber eine fast übermenschliche Anforderung und schwer zu tragenden Verantwortungsdruck. Zudem besteht die Gefahr, dass der Stellvertreter Christi sich als Stellvertreter Gottes geriert. Denn wer könnte Unfehlbarkeit beanspruchen außer Gott? „Nemo infallibilis nisi Deus ipse.“ (Küng 1989, S. 196) Mittlerweile ist der Zenit päpstlichen Autokratismus’ allerdings überschritten. Die letzte endgültige Entscheidung eines römischen Bischofs in höchster Lehrgewalt (ex cathedra), der dann das Attribut der Unfehlbarkeit zukommt, liegt bereits 64 Jahre zurück.

Papst Johannes XXIII. - seit 1958 im Amt – berief im Jahr 1961 für das Folgejahr das zweite Vatikanische Konzil ein, das eine Zeitenwende innerhalb der katholischen Kirche herbeiführte. Bei diesem Konzil, das pastoral und ökumenisch ausgerichtet war, wurden Dogmatisierungen bewusst vermieden. (Küng 1989, S. 69) Auch wurde an die synodale Tradition der Kirche angeknüpft und „kollegiale Organe wie die Bischofskonferenzen … aufgewertet.“ (Lill, S. 21)

In seiner Enzyklika Ut unum sint von 1995 spricht Johannes Paul II. von der Verantwortung, die er spürt, wenn er sowohl um Christi Wunsch, dass die Kirche eine Einheit sei, weiß als auch die ökumenische Sehnsucht der meisten christlichen Gemeinschaften wahrnehme. Er sieht es als große und langfristig anzulegende Aufgabe, miteinander „eine Form der Primatsausübung zu finden“ (Nr. 95), die von den einen wie den anderen anerkannt werden könnte.

Einen wichtigen Beitrag zur Vermenschlichung des Papstamtes hat Benedikt XVI. durch seinen wohlüberlegten und begründeten Rücktritt vom Pontifikat geleistet. Wie vorherzusehen, ließ die Kritik von konservativer Seite nicht auf sich warten. Der Krakauer Kardinal und langjährige Sekretär von Papst Johannes Paul II. (1978-2005), Stanislaw Dziwisz, verwies vor der polnischen Presse auf den seligen Johannes Paul II., der gesagt habe, „vom Kreuz steigt man nicht herunter.“ Und der gesinnungskonservative Historiker Roberto de Mattei kritisierte an Benedikts Rückzug, dass „das Erscheinungsbild der päpstlichen Institution in den Augen der Weltöffentlichkeit … seiner Sakralität entkleidet wird, um den Beurteilungskriterien der Modernität überantwortet zu werden.“

Papst Franziskus schreibt in seiner „apostolischen Ermunterung“ Evangelii gaudium vom November 2013, dass er sich aufgefordert fühlt, „an eine Neuausrichtung des Papsttums (zu) denken. Meine Aufgabe als Bischof von Rom ist es, offen zu bleiben für die Vorschläge, die darauf ausgerichtet sind, dass eine Ausübung meines Amtes der Bedeutung, die Jesus Christus ihm geben wollte, treuer ist und mehr den gegenwärtigen Notwendigkeiten der Evangelisierung entspricht.“(Nr. 32) Wie ein umgestaltetes Papsttum aussehen könnte, darüber mehr in der nächsten Jugendstil.


Stefan Schopf für die Ausgabe 34 der Jugendstil, 17.02.2014

Dienstag, 19. November 2013

Und sie bewegt sich doch ...

Mit Papst Franziskus zeigt sich für alle Welt wahrnehmbar ein neuer Stil päpstlichen Auftretens. Wie ist es aber mit den Inhalten? Bleibt alles beim Alten oder bringt Franziskus Neues auf den Weg? Stellt man die Kirchenbilder von Benedikt und Franziskus nebeneinander, so zeigen sich markante Unterschiede. Das von Franziskus artikulierte Kirchenverständnis ist als jesuanisch zu kennzeichnen.


Mit der Amtsniederlegung Benedikts XVI. im Februar 2013 endete eine lange kirchliche Ära – beginnend mit der Wahl des polnischen Kardinals Karol Wojtyla zum Papst im Jahr 1978 -, die vor allem durch das Zusammenwirken von Johannes Paul II. mit dem Präfekten der Glaubenskongregation, Joseph Ratzinger, ab dem Jahr 1982 gekennzeichnet war. In diesem Zeitraum zog Rom die Entscheidungsmacht in der katholischen Kirche an sich, unterband jeglichen Diskurs über zentrale Inhalte der kirchlichen Lehre und setzte seine apodiktisch von oben vorgegebene Linie rigoros durch. Insbesondere steuerten Johannes Paul II.  und Joseph Ratzinger  - später Benedikt XVI. - durch machtbewusste Personalpolitik die Neubesetzung sämtlicher höherer kirchlicher Ämter und formten auf diese Weise die Kirche nach ihrem Bilde.

Wenn Jorge Mario Bergoglio SJ in seiner Ansprache im März 2013 während des Vorkonklaves die auf sich selbst bezogene Kirche kritisiert und von Missständen spricht, die sich in den kirchlichen Institutionen entwickelt haben, so kann man davon ausgehen, dass er an erster Stelle die vatikanische Kurie mit ihrer unzeitgemäßen Struktur und ihren selbstreferenziellen Prozeduren meint, aber sicher auch jene Ortskirchen für die die Selbstherrlichkeit des Limburger Bischofs Tebartz-van Elst ein Paradebeispiel ist.

Franziskus’ Kritik bleibt allerdings nicht auf der Ebene von Strukturen und Organisationsformen stehen, sondern zielt tiefer auf den Kern des Verkündigungsauftrages der Kirchen. Um was es hier geht, wird am deutlichsten, wenn man die Leitbilder von Benedikt und Franziskus kontrastierend nebeneinander stellt. Beiden Päpsten geht es um eine Differenz zur Welt, wofür der plakative Begriff der „Entweltlichung“ steht, und beide predigen „Gott ist die Liebe“. Allerdings entspringen aus dem gemeinsamen Ausgangspunkt völlig unterschiedliche Handlungsstrategien.

Benedikt XVI. versteht sich als Bewahrer und Sicherer des „depositum fidei“, des Schatzes des Glaubens und der katholischen Tradition. Die katholischen Glaubenswahrheiten sieht er von innen durch Relativierer bedroht, die „sich vom Windstoß irgendeiner Lehrmeinung Hin-und-hertreiben-lassen“ (18.04.2005) und von außen durch die hedonistische Gesellschaft, der nichts heilig ist, und deren Gottvergessenheit gewaltinduzierendes Potential aufbaut. Bleibt man im - vom Dekan des Kardinalkollegiums, Joseph Ratzinger, in seiner Predigt kurz vor dem Konklave 2005 gezeichneten - Bild von Kirche als Schifflein, das in stürmischer See von den Wogen des Zeitgeistes zum Schwanken gebracht wird, so liegen die von der Kirchenführung zu ziehenden Konsequenzen auf der Hand: Die „Segel reffen, die Luken schließen, die Bordwände erhöhen, sich abschließen gegen die Gefahr von draußen.“ (Drobinski, SZ 28.03.2013) Phantasiert man entlang der nautischen Metapher weiter, so taucht als archetypisches Bild die Arche Noah auf, die sich der Sintflut der feindseligen Moderne entzieht und bekanntlich nur ein einziges Fenster hat, das nach oben gerichtet ist. Die von Benedikt repräsentierte Kirche ist allerdings nur zur einen Hälfte hermetische Kirche, die nach außen abgeschottet und auf sich selbst bezogen ist, zur anderen Hälfte ist sie „ecclesia triumphans“, triumphierende Kirche, die „mit zeremonieller Pracht, mit Goldbrokat, Edelsteinen, viel Purpur in byzantinischem Ornat, mit Heerscharen fein herausgeputzter Messdiener und lateinischer Messe“ (Thomas Assheuer, in: Die Zeit, Nr.44) sich glanzvoll inszeniert. Rom ist gemäß diesem Selbstverständnis der Leuchtturm, der wider alle Finsternis der Welt sein nie erlöschendes Licht ausstrahlt.

Während wir bei Benedikt auf eine jahrzehntelange kirchenpolitische Entwicklung zurückschauen können, ist Papst Franziskus noch kein Jahr im Amt. Es sind aber bereits markante Eckpunkte erkennbar. Kardinal Jorge Mario Bergoglio sprach im Vorkonklave Anfang März 2013 weniger als fünf Minuten, aber diese Zeit genügte, um der Generalkongregation einen Gegenentwurf zu Benedikts Kirchenverständnis vor Augen zu führen. Er kritisiert die um sich selbst kreisende Kirche, die die Form heiligt (M. Drobinski) und in der „die einen die anderen beweihräuchern“ (Bergoglio). Und der Kardinal scheut sich nicht, Jesus ins Spiel zu bringen, und kommt auf Kapitel 3 Vers 20 der Offenbarung des Johannes zu sprechen: „Ich stehe vor der Tür und klopfe an. Wer meine Stimme hört und die Tür öffnet, bei dem werde ich eintreten.“ Dieser Jesus wäre von der mondänen Kirche für sich vereinnahmt worden, so dass es zu der pervertierten Situation kommt, dass „Jesus von innen klopft, damit wir (die egozentrische Kirche, Verf.) ihn herauskommen lassen.“ Dieser Verkehrung müsse entgegengetreten werden, indem die Kirche aus sich selbst heraus und an die Ränder geht, „an die Grenzen der menschlichen Existenz: die des Mysteriums der Sünde, die des Schmerzes, die der Ungerechtigkeit, die der Ignoranz, … die jeglichen Elends.“
Im August bringt dann Bergoglio – jetzt als Papst Franziskus - im Interview mit Antonio Spadaro SJ dezidiert zum Ausdruck, dass es unzureichend ist, wenn die Kirche die Menschen nur einlädt: „Statt nur eine Kirche zu sein, die mit offenen Türen aufnimmt und empfängt, versuchen wir, eine Kirche zu sein, die neue Wege findet, die fähig ist, aus sich heraus und zu denen zu gehen, die nicht zu ihr kommen, die ganz weggegangen oder die gleichgültig sind.“

Am 13. März 2013 wurde der bisherige Erzbischof von Buenos Aires und Primas von Argentinien zum Papst gewählt und machte bereits durch sein allererstes Erscheinen auf der Loggia des Petersdomes in schlichter weißer Soutane und mit seiner Wahl des Papstnamens Franziskus deutlich, in welche Richtung er die Kirche führen wird. Konkreter wird das vier Tage später, als Franziskus vor Journalisten zum einen äußert „Ach, wie sehr möchte ich eine arme Kirche und eine Kirche für die Armen!“ und zum zweiten, dass er bei seiner Namenswahl daran gedacht habe, „dass Franziskus ein Mann des Friedens ist, der uns den Geist des Friedens gibt, der Mann, der die Schöpfung liebt und bewahrt.“ Der 85-jährige Hans Küng benennt in seiner Abschiedsrede im April 2013 anlässlich einer Preisübergabe der Herbert-Haag-Stiftung neben der Armut und Schlichtheit die Demut (Humilitas) als drittes franziskanisches Kernanliegen. Eine demütige, von franziskanischem Geist geprägte Kirche ist „eine Kirche der Menschenfreundlichkeit, des Dialogs, der Geschwisterlichkeit und Gastlichkeit auch für Nonkonformisten.“(Küng) Papst Franziskus erträumt sich im schon erwähnten Interview eine menschenfreundliche Kirche „als Mutter und als Hirtin. Die Diener der Kirche müssen barmherzig sein, sich der Menschen annehmen, sie begleiten - wie der gute Samariter, der seinen Nächsten wäscht, reinigt, aufhebt. … Die Diener des Evangeliums müssen in der Lage sein, die Herzen der Menschen zu erwärmen, in der Nacht mit ihnen zu gehen. Sie müssen ein Gespräch führen und in die Nacht hinabsteigen können, in ihr Dunkel, ohne sich zu verlieren.“

Am Abend seiner Wahl wandte sich Franziskus von der Loggia aus als Bischof von Rom an die auf dem Petersplatz versammelte Diözesangemeinschaft: „Beginnen wir mit diesem gemeinsamen Weg … in Brüderlichkeit, Liebe und Vertrauen zwischen uns allen.“  Wenn der Pontifex anschließend von „großer Brüderlichkeit“ spricht, so ist das alles andere als ein Lippenbekenntnis, denn wenige Momente später sagt er: „Zuerst bitte ich Euch aber um einen Gefallen. Bevor der Bischof das Volk segnet, bitte ich Euch, dass Ihr zum Herrn betet, dass er mich segne, dass der Herr seinen Bischof segnet.“ Durch diesen Akt vermittelt Franziskus sein Verständnis von Kirche als Volk Gottes, wonach alle Getauften am Priestertum Christi teilhaben und füreinander Segen sein können. In der Kirchenkonstitution „Lumen gentium“ des II. Vaticanums wurde Kirche auch als pilgerndes Volk Gottes verstanden, wodurch insbesondere die Gemeinschaft aller in der Kirche und ihre fundamentale Gleichheit vor Gott zum Ausdruck gebracht wird. Wie wichtig Papst Franziskus das Konzil der 1960er Jahre ist, lässt sich dem Interview mit der italienischen Tageszeitung „La Repubblika“ entnehmen. „ Das Zweite Vatikanische Konzil beschloss, die Zukunft mit einem modernen Geist anzusehen und sich der modernen Kultur zu öffnen. Die Väter des Konzils wussten, dass das Ökumene und Glaubensdialog bedeutete. Seitdem ist in dieser Richtung wenig geschehen. Ich bin so bescheiden und so ehrgeizig, das wieder zu tun.“

In einer weiteren Perspektive des Kirchenverständnisses von Franziskus erscheint Kirche als Therapeutikum. Er skizziert dies im Interview mit Antonio Spadaro SJ. „Ich sehe ganz klar, dass das, was die Kirche heute braucht, die Fähigkeit ist, Wunden zu heilen und die Herzen der Menschen zu wärmen - Nähe und Verbundenheit. Ich sehe die Kirche wie ein Feldlazarett nach einer Schlacht. Man muss einen Schwerverwundeten nicht nach Cholesterin oder nach hohem Zucker fragen. Man muss die Wunden heilen. Dann können wir von allem anderen sprechen.“ Wie das geht, führt Franziskus aller Welt vor Augen. Er wäscht am Gründonnerstag jungen Strafgefangenen die Füße, darunter eine Muslima. Er begibt sich im Juli nach Lampedusa, an den Ort, der paradigmatisch für Europas Umgang mit Flüchtlingen steht, bekundet seine Solidarität mit den Migranten und prangert die „Globalisierung der Gleichgültigkeit“ an.  Am 6. November umarmt und streichelt er einen entstellten Mann, dessen Haut von Beulen und Warzen übersäht war.

Ich fasse zusammen: Kirche ist für Franziskus die „Gemeinschaft des Gottesvolks …, der Priester, der Gemeinden, der Bischöfe.“ (Interview, La Repubblika) Diese Communio ist geschwisterlich in dialogischem Austausch auf dem Weg und ist als Gesamtheit der „Gläubigen … unfehlbar im Glauben.“ (Interview, Spadaro) Sie orientiert sich am franziskanischen Leitbild von Armut, Schlichtheit und Demut. Sie ist nicht selbstreferenziell, sondern sucht diejenigen auf, die am Rande stehen und hilfs-, schutz- und trostbedürftig sind. Aus meiner Sicht ist die Kirche des Franziskus jesuanisch, denn sie stellt „die Verkündigung der  heilbringenden Liebe Gottes“ über alles andere. Diese „muss der moralischen und religiösen Verpflichtung vorausgehen. Heute scheint oft die umgekehrte Ordnung vorzuherrschen.“ (Interview, Spadaro)


Stefan Schopf für die Ausgabe 33 der Jugendstil, 19.11.2013

Mittwoch, 11. September 2013

Urban Prayers

2011 entstand die Idee, das Schauspielhaus der Kammerspiele in der Maximilianstraße für einen Tag zur Moschee zu machen. Zwei Jahre später konnte das von dem Dramaturgen und Autor Björn Bicker geschriebene Theaterstück zur urbanen Religiosität in München an sieben heiligen Orten aufgeführt werden.


Am Anfang war eine Phantasie: „Es wäre doch toll, das Schauspielhaus der Kammerspiele in der Maximilianstraße für einen Tag zur Moschee zu machen.“ Das war vor zwei Jahren. Bei der Suche nach einem zugkräftigen Namen für ein solches Projekt wurde man in Berlin fündig. Dort hatte sich 2007 der Verein metroZones mit dem Ziel gegründet, kritische Großstadtforschung zu betreiben. 2011 veröffentlichte das Urbanisten-Kollektiv unter dem Titel „Urban Prayers - Neue religiöse Bewegungen in der globalen Stadt“ einen Sammelband, der sich mit der Ausbreitung und der zunehmenden politischen Relevanz neuer Religionsgemeinschaften in den Großstädten des globalen Südens befasst.

Mit dem Transfer von Urban Prayers nach München wandelte sich die globalpolitische Perspektive zu einer lokal-religionssoziologischen. Der Dramaturg und Autor eines zu entwickelnden Theaterstücks, Björn Bicker, wollte in Erfahrung bringen, welche Religionen in München mittlerweile ansässig sind und mit den Gläubigen verschiedenster Provenienz in Kontakt treten. „Ich wollte herausfinden, wie die Menschen, die aus allen Teilen der Welt hierher gekommen sind, in München ihren Glauben leben und ihren urbanen Lebensraum wahrnehmen. Diese Stadt, unser gemeinsames Land, unsere Demokratie.“

Die Zeit für das Anpacken dieser Thematik war eigentlich mehr als reif. Laut dem Münchner Integrationsbericht von 2011 leben in München Menschen aus über 180 Ländern, und diese bringen größtenteils auch eine religiöse Identität mit. Vermutlich ist nicht jedem bekannt, dass der Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund im Land  Berlin 2011 „nur“ bei 24,8% lag, während es in München 36% sind. Die Veranstalter der „Langen Nacht der Religionen“ am 17. August 2013 in Berlin postulieren auf ihrer Homepage: „Mit mehr als 250 aktiven Religionsgemeinschaften ist Berlin europaweit die Stadt mit der größten religiösen Vielfalt.“ Ob dem so ist, wäre zu prüfen. Die Sucheingabe „Kirchen und Religiöse Gemeinschaften in München“ ergibt 233 Treffer bei meinestadt.de, 311 bei Gelbe Seiten und 326 Ergebnisse bei cylex.de. Der traditionsgeprägte Blick auf Münchens religiöse Landschaft ist auf jeden Fall trügerisch. Das Stadtbild ist wesentlich bestimmt auch von den Kirchengebäuden und suggeriert ein „Mia san mia“ der christlichen Großkirchen. Neuerdings ist allerdings der Anteil derjenigen, die in München der katholischen oder einer protestantischen Kirche angehören auf unter 50% gesunken und von diesen lebt nur eine Minderheit aktiv ihren Glauben.

Mit dieser Umbruchsituation ergibt sich ein interessanter Berührungspunkt zwischen Migranten und praktizierenden Christen: Man ist in einer Minderheitenposition. Während Migranten nicht selten Intoleranz und Ablehnung erfahren, werden die Christen in unserer Gesellschaft voraussichtlich zunehmend auf Unverständnis und Infragestellung stoßen.

Als Björn Bicker vor eineinhalb Jahren mit seinen Recherchen und Interviews begann, überraschte ihn, wie viele Kirchen, Moscheen, Synagogen, Tempel und Gebetsräume es in München gibt. Würde man diese mit Fähnchen auf einem Stadtplan markieren, käme ein engmaschiges Netz religiöser Infrastruktur zum Vorschein und man hätte den Eindruck, es wimmele in der Stadt von Gläubigen. Wie diese Menschen leben, und woran sie glauben, das wollte Bicker in Erfahrung bringen. Aus seinen Recherchen entstand ein Text, der vom Intendanten der Kammerspiele, Johan Simons, inszeniert wurde. Die besondere Bedeutung des Urban Prayers Projektes liegt meines Erachtens darin, dass das durch seinen Facettenreichtum und die subtile Umsetzung überzeugende Theaterstück auf  Wanderschaft durch sieben Gebetsräume der Stadt geschickt wurde. Jede Aufführung wurde den örtlichen Gegebenheiten angepasst und bot der gastgebenden Gemeinde die Möglichkeit, sich mit eigenen Beiträgen einzuklinken. Auf diese Weise wurden Begegnungen gestiftet - nicht nur am jeweiligen Aufführungsort, sondern es entstanden Kontakte und Kommunikation über alle Stationen des Projektes hinweg.

Das Urban Prayers Stück ist so aufgebaut, dass sich ein Sprechchor, der in vielerlei Variationen einen hoch konzentrierten Text vorträgt, abwechselt mit einem Gesangschor, der sakrale Werke stimmungsvoll zu Gehör bringt. Ich zitiere die Eingangssequenz, die von einer Art erweiterter Kanzel aus vom Chor der Bürger (fünf Schauspieler) eindringlich rhythmisiert in Stakkato vorgetragen wurde und den Rahmen für die gesamte Inszenierung aufspannt.

Was glaubt Ihr denn, wer wir sind, was wir glauben?
Was glaubt Ihr denn, wer wir sind?
Wo wir wohnen, wo wir schlafen, wo wir arbeiten, wo wir beten, wo wir uns zeigen, wo wir uns verstecken?
Was glaubt ihr denn, wo es einen besseren Platz geben könnte? Was glaubt ihr denn, wo wir nicht stören, wo wir stören?
Wo wir uns treffen sollten, wo wir Euch begegnen könnten, wo wir Euch begegnen wollen, wo wir Euch nicht begegnen wollen?
Was glaubt ihr denn, wer Ihr seid, was glaubt Ihr denn, wer wir sind?

Einen aufschlussreichen Eindruck des Urban Prayer Projektes vermittelt ein YouTube Video: http://www.youtube.com/watch?v=kaCK5B-OABY. Die durchweg positiven Feedbacks der Besucher am Ende des Beitrags sind nicht selektiv, sondern spiegeln adäquat das bemerkenswerte Ereignis.  

Nach sieben Tagen an sieben heiligen Orten – Synagoge Reichenbachstraße, Allerheiligenkirche, Mehmet Akif Moschee, Machtlfinger Höfe, Rogatekirche, Adventgemeinde und Universitätskirche St. Ludwig - kehrte Urban Prayers am 13.Juli ins umgestaltete Schauspielhaus zurück. Der von seiner Bestuhlung befreite Hauptraum war mit edlen Orientteppichen ausgelegt und bot am Samstag ein spezifisches Ambiente für Aufführung, Podiumsdiskussion und Konzerte. Als am Sonntag nach Live-Hörspiel, Filmen, Installationen und Reden von vierzig Gläubigen der Tag zur Neige ging, vollendete sich die Metamorphose des Schauspielhauses zur Moschee mit einem gemeinsamen Fastenbrechen, das der Koranrezitator Xhelal Kaloshi mit Versen aus dem Koran untermalte.

Stefan Schopf für die Ausgabe 32 der Jugendstil, 11.09.2013

Sonntag, 30. Juni 2013

Papable Kandidatenkür. Teil 2: Von Benedikt zu Franziskus

Ein Resümee der von Joseph Ratzinger kurz vor dem Konklave 2005 gehaltenen Predigt ergibt, dass es ihm um die Affirmation der hierarchischen Klerikerkirche und um die Abwehr von innerkirchlicher Partizipation und gleichberechtigtem interreligiösen Dialog geht. Seine Weltskepsis ist mit ein Grund dafür, dass es während seines Pontifikats zu Affronts und Pannen kam. Jorge Mario Bergoglio diagnostizierte im März 2013 die aktuelle Misere der katholischen Kirche. Als Papst machte Franziskus von Anfang an in Auftreten, Sprechen und Handeln klar, dass er eine Kirche des Aufbruchs will und bereit ist, mit leuchtendem Beispiel voranzugehen.


Im ersten Teil habe ich versucht, den Inhalt der Predigt herauszuarbeiten, die Joseph Kardinal Ratzinger am 18.05.2005 unmittelbar vor dem Konklave gehalten hat. Eine genauere Analyse zeigt allerdings, dass die expliziten Aussageninhalte durchweg zum Ratzinger’schen Denkkosmos in Beziehung gesetzt werden müssen, will man zur eigentlichen Aussageintention vordringen. Als Resümee ergibt sich für mich, dass die Rede des Kardinaldekans auf struktureller Ebene auf die Affirmation von monarchischem Papsttum und hierarchischer Kirchenstruktur hinausläuft und auf der kollegialen Ebene im Dienst der Selbstvergewisserung und –bestätigung der anwesenden Kardinäle steht. Nachdem die „Plausibilität bischöflichen und lehramtlichen Verhaltens inner- wie außerkirchlich … geschwunden (ist)“ (Norbert Copray), war es für den versammelten hohen Klerus sicherlich angenehm, zu hören, dass Christus ihm seinen Leib, die Kirche, anvertraut hat. Ratzingers Ansprache gipfelte in dem Schlussgedanken, dass Christus, der Sieger, Geschenke verteilen würde. Und als Geschenk Christi an die Menschen waren sie, die Hirten und Lehrer, auserwählt, „seinen Leib – die neue Welt – aufzubauen.“

In keiner Weise überraschend war, dass der Redner in dieser entscheidenden Stunde auf sein Kardinalsthema, die Wahrheit im Kontrast zu Relativismus, Trug und Falschheit zu sprechen kam. Nicht ohne Hintergedanken mischte er in seiner Darstellung polare politische Strömungen und disparate theologisch-religiöse Positionierungen ineinander. Denn wogegen er schon viele Jahre ankämpft, ist die Gefahr des Hinüberschwappens von weltlichem Pluralismus auf das Terrain der Katholischen Kirche. Erstens geht es ihm darum, Partizipations- und Demokratisierungsbegehren innerhalb der Kirche frühzeitig abzuschmettern und zweitens will er gegen den Trend des gleichberechtigten interreligiösen Dialogs den Wahrheitsprimat der Katholischen Kirche verteidigen.

Im Hinblick auf das kommende Pontifikat Benedikts wird sich insbesondere das, was bei Ratzingers Rede fehlte, als Prädiktor erweisen. Was in seiner Predigt nicht vorkommt, ist die konkrete Lebenslage von Gläubigen und Menschen überhaupt, ausgespart bleiben Probleme und Herausforderungen von Ortskirchen, Ländern oder Erdteilen, kein Wort zu weltbewegenden Konfliktlagen. Weltimmanenz taucht nur an der Stelle auf, wo der Homilet postuliert, dass ausschließlich die aufgehende Saat, die die Kleriker in die Herzen der Menschen gesät haben, „die Erde vom Tal der Tränen in einen Garten Gottes verwandel(n).“ Wie anders klingt da der Satz mit Gartenbezug, den Jorge Bergoglio in einem Interview von 2007 ausgesprochen hat: „Aus sich selbst hinauszugehen bedeutet auch, aus dem Garten seiner eigenen Überzeugungen hinauszugehen, die unüberwindbar werden, wenn sie sich als Hindernis entpuppen und den Horizont verschließen, der Gott ist.“

Mit Joseph Ratzingers Reduzierung des Diesseitigen auf den Leidensaspekt geht einher bewusste Weltabgewandtheit, die als Folge Weltfremdheit zeitigt. Ich bin überzeugt, dass diese Grundhaltung mit ursächlich dafür war, dass der zum Papst gekürte sich während seines Pontifikats für Affronts und Pannen entschuldigen musste. Die Fehleinschätzung der Auswirkungen der Regensburger Rede und der Skandal um Bischof Williamson sind bekannt. Manche seiner aus kirchlichen Glaubens- und Sittenlehren abgeleiteten Aussagen wirkten bizarr, wenn sie auf Realität trafen. So äußerte Benedikt im März 2009 auf dem Flug nach Afrika, dass die Benutzung von Kondomen das Aids-Problem verschlimmern würden. Und in einer Rede vor lateinamerikanischen Bischöfen im Mai 2007 meinte er den Vorfahren der südamerikanischen Bevölkerung unterstellen zu müssen, dass diese Christus, “ ohne es zu wissen, in ihren reichen religiösen Traditionen suchten. Christus war der Erlöser, nach dem sie sich im Stillen sehnten.“

Nach diesem Rückblick komme ich jetzt zur Gegenwart. Während es bei Benedikts Texten erheblicher hermeneutischer Anstrengungen bedarf, um diese zu entschlüsseln, spricht Franziskus Klartext. Seine Rede im März 2013 während des Vorkonklaves in der Generalkongregation beeindruckte viele Kardinäle. Jorge Bergoglio blieb unter seiner fünfminütigen Redezeit und entwickelte in drei Punkten präzise und klar seine Vision für die zukünftige Kirche. Insbesondere kritisierte er theologischen Narzissmus und die geistliche Mondänität der gegenwärtigen Kirche.

„Die um sich selbst kreisende Kirche glaubt – ohne dass es ihr bewusst wäre – dass sie ihr eigenes Licht ist. Sie verliert dann ihr ‚mysterium lunae’ (Mysterium des Mondes, dessen Licht ja nur Widerschein ist – Verf.) und verfällt der schrecklichen Misere der ‚geistlichen Mondänität’.“ Die mondäne Kirche ist diejenige, „die in sich, von sich und für sich lebt.“

Franziskus’ Mondänitätsbefund hinsichtlich des geistlichen Zustands der zeitgenössischen Klerikalkirche hat durchaus ein materielles Pendant, womit wir bei der Kernbedeutung des Wortes „mondän“ wären, das „extravagante Eleganz zeigen“ bedeutet.

Ein Paradebeispiel hierfür waren Benedikts feuerrote Slipper. Diese wurden von dem Schumacher Adriano Stefanelli aus Novara individuell kreiert und in sieben bis acht Tagen in Handarbeit angefertigt. Der Preis für diese Schuhe liegt bei 1.200 €. Von Stefanelli erfahren wir allerdings: „Vom Papst würde ich keine einzige Lira nehmen, die Schuhe sind ein Geschenk an ihn.“ Wir müssen dennoch keine Verarmung des Maestros befürchten, denn es gibt genügend Kardinäle und Monsignori, die sich an seinen exklusiven Einzelanfertigungen erfreuen. Spitzenreiter, die Mondänität betreffend, ist vermutlich Kardinalstaatssekretär Tarcisio Bertone, der sich von Stefanelli Fußballschuhe entwerfen und herstellen ließ.

Dieses Schuhbeispiel ist mit Sicherheit nur die Spitze des Eisberges. Allerdings ist die Party jetzt vorbei. Nachdem Franziskus die Sonderzahlungen von 1500 Euro, die bisher alle Angestellten des Vatikan nach der Wahl eines neuen Papstes erhielten, nicht auszahlen ließ und er den Kardinälen, von denen die Vatikanbank IOR geleitet wird, kurzerhand die monatlichen Boni in Höhe von 2100 Euro strich, dürfen die Kurienkardinäle davon ausgehen, dass in Zukunft die gewohnten Briefumschläge mit üppigem Handgeld nicht mehr bereit liegen werden.

Ich komme zu einem weiteren Satz aus Bergoglios Ansprache: „Der nächste Papst sollte ein Mensch sein, der von der Kontemplation Jesu Christi und von der Anbetung Jesu Christi aus der Kirche hilft, aus sich heraus und an die existentiellen Peripherien zu gehen.“  Dass bei Papst Franziskus Wort und Tat in eins gehen, zeigte sich bereits am 28. März, dem Gründonnerstag. Im römischen Jugendgefängnis Casa del Marmor hielt der Papst einen Abendmahlsgottesdienst mit 49 Häftlingen und wusch dabei die Füße von zwölf Gefangenen. Unter diesen waren auch zwei Frauen, eine katholische Italienerin und eine muslimische Serbin. Der Stellenwert dieses päpstlichen Zeichenhandelns wird besonders im Kontrast zur liturgischen Praxis ein Jahr zuvor deutlich. Benedikt XVI. feierte die Abendmahlsmesse in der Lateranbasilika, der Bischofskirche von Rom, und wusch zwölf Priestern die Füße.

Hervorzuheben ist, dass es Franziskus nicht um symbolträchtiges Auftreten in Ausnahmesituationen geht, sondern dass spontane und geplante menschliche Gesten zu seinem Alltagshandeln gehören. Er sucht die Nähe der Menschen, schüttelt hunderte Hände, herzt Babys und küsst Behinderte. Am Petersplatz hob er einer alten Dame im Rollstuhl die hinuntergefallene Handtasche auf. Drei Tage später nahm er vor seiner wöchentlichen Generalaudienz - auf Wusch eines Mädchens - deren weiße Kappe entgegen und setzte ihr sein Scheitelkäppchen, den Pileolus, auf. Einen 17-Jährigen mit Down-Syndrom lud er zu einer Fahrt im Papamobil ein. In der Kapelle des Gästehauses Santa Marta traf Papst Franziskus mit 22 krebskranken Kindern aus der römischen Gemelli-Klinik zusammen. Bei seiner Sonntagsmesse auf dem Petersplatz begrüßte er hunderte Teilnehmer des Welttreffens von Harley-Davidson-Fahrern und segnete sie und ihre chromblitzenden Motorräder. Diese Aufzählung ließe sich ohne weiteres fortsetzen.

Von diesem Papst haben Kirche und Welt noch einiges zu erwarten.

Stefan Schopf für die Ausgabe 31 der Jugendstil, 30.06.2013

Dienstag, 23. April 2013

Papable Kandidatenkür. Teil1: Kardinaldekan Joseph Ratzinger



Wer Papst werden will, muss beizeiten seinen Ring in den Hut werfen. Joseph Kardinal Ratzinger tat dies, indem er am 18.04.2005 als Dekan des Kardinalskollegiums unmittelbar vor dem Konklave während der „Missa pro eligendo Romano Pontifice“ (Messe für den zu wählenden römischen Papst) eine programmatische Predigt hielt. Kardinal Jorge Mario Bergoglio machte während des Vorkonklaves ab dem 04.03.2013 durch eine kurze, aber sehr substanzielle Ansprache auf sich aufmerksam.

Meine Idee war, diese beiden für die Verläufe der Konklaven bedeutsamen Texte vergleichend nebeneinander zu stellen und auf mögliche Grundlinien der zukünftigen Pontifikate hin zu lesen. Doch während sich Bergoglio in einfacher und eindringlicher Sprache ausdrückt, spricht Ratzinger zwar gern von der Einfachheit des Glaubens, bevorzugt es aber, rhetorisch verschlungene Elaborate vorzulegen. Insofern stelle ich mir in einem ersten Schritt zunächst die Aufgabe, aus dem hochkomplexen, kunstvoll arrangierten Predigtgebilde des Kardinaldekans die Kernaussagen herauszudestillieren.


In seine Predigt während des Eröffnungsgottesdienstes des Konklaves bezieht Joseph Kardinal Ratzinger alle drei Lesungen des Tages mit ein. Aus dem ersten Text (Jesaja 61.1-9) greift er eine auf den ersten Blick widersprüchlich erscheinende Stelle heraus - „er hat mich gesandt ..., damit ich ein Gnadenjahr des Herrn ausrufe, einen Tag der Vergeltung unseres Gottes“ -, um von hier aus die Grundsäulen der in der Tradition verankerten katholischen Kirche vor Augen zu führen. Er beginnt beim Heiligen Vater, der ein Jahr der Barmherzigkeit angekündigt hat, wendet sich zurück zu den Urgesteinen Petrus und Paulus, um dann zu unserer Glaubensmitte, Jesus Christus, vorzustoßen. Als Schlussakt dieses Predigtabschnitts wählt Ratzinger eine signifikante Aussage aus Paulus’ Brief an die Kolosser, wo dieser seinen Dienst an der Kirche charakterisiert: „Jetzt freue ich mich in den Leiden, die ich für euch ertrage. Für den Leib Christi, die Kirche, ergänze ich in meinem irdischen Leben das, was an den Leiden Christi noch fehlt.“ (Kolosser 1.24)

Im Mittelteil der Predigt (zu Epheser 4.11-16) findet sich Joseph Ratzingers markante Positionierung, die medial um die Welt ging: „Einen klaren Glauben nach dem Credo der Kirche zu haben, wird oft als Fundamentalismus abgestempelt, wohingegen der Relativismus, ... als die heutzutage einzige zeitgemäße Haltung erscheint. Es entsteht eine Diktatur des Relativismus.“  Diese Kritik zielte insbesondere auf die innerhalb der katholischen Kirche von Theologen in den letzten Jahrzehnten entwickelten neuen oder neu akzentuierten Denk- und Glaubensansätze. „Das kleine Boot des Denkens vieler Christen ist nicht selten von diesen Wogen zum Schwanken gebracht, von einem Extrem ins andere geworfen worden.“ Der ‚Tyrannei der Beliebigkeit’ stellt der Kardinaldekan sein Leitbild des „wahren Humanismus“ gegenüber. Dessen Maß ist Jesus, der wahre Mensch. Je mehr wir uns Christus nähern, umso mehr gelingt christliche Existenz als das tun der Wahrheit in der Liebe. (vgl. Paulus, 1 Korinther 13.1)
Im dritten Teil seiner Ansprache greift Joseph Ratzinger zwei Worte des Evangeliums (Johannes 15.9-17) auf. „Ich nenne euch nicht mehr Knechte; ... vielmehr habe ich euch Freunde genannt.“ (Johannes 15.15) Hier akzentuiert der Prediger mit Lukas 17.10, „dass wir - wie es ja zutrifft - nur unnütze Knechte sind.“ Trotzdem würde der Herr uns - und damit meint er die Kleriker - seine Freundschaft schenken. „Er verleiht uns die Vollmacht, durch sein Ich zu sprechen. ... Er vertraut uns seinen Leib, die Kirche, an.“ Letztlich ist es die Wahrheit des Herrn, die zu hüten dem „schwachen Geist“ und den „schwachen Händen“ seiner Priester aufgetragen ist.
Dem Begriff der Freundschaft nähert sich Ratzinger mit Sallust: „Dasselbe wollen und dasselbe nicht wollen, das erst ist feste Freundschaft.“ Was sich bei dem römischen Geschichtsschreiber als Freundschaft auf Augenhöhe darstellt, vereinnahmt der Kardinalsdekan unter der Hand für seine Freundschaftsdefinition als Herr-Knecht-Beziehung: „Ihr seid meine Freunde, wenn ihr tut, was ich euch auftrage“ (Johannes 15.14). Und er geht noch weiter, indem er postuliert, dass „Jesus in der Stunde von Getsemani unseren widerspenstigen menschlichen Willen in einen Willen verwandelt (hat), der dem göttlichen Willen entspricht.“ Der Abschnitt gipfelt in einer für Joseph Ratzinger typischen Polarisierung, nämlich zwischen dem „Drama unserer Autonomie“ und der uns von Gott geschenkten „wahren Freiheit“ der Willenskonformität, die er mit Matthäus 26.39 illustriert: „Aber nicht wie ich will, sondern wie du willst.“

Das zweite herangezogene Johanneswort lautet: „Ich habe euch dazu bestimmt, dass ihr euch aufmacht und Frucht bringt und dass eure Frucht bleibt“ (Johannes 15,16). Wozu hat Gott uns - dem Klerus - seine Freundschaft geschenkt? Ratzingers Antwort: Damit wir den Glauben an die anderen weitergeben. Zu dessen Ausgangssituation gehört, dass irdische Dinge keinen Bestand haben. „Das einzige, was ewig bleibt, ist die menschliche Seele, der von Gott für die Ewigkeit erschaffene Mensch.“ Es ist Aufgabe der Priester, die Frucht der immer währenden Freude des Herrn in die menschlichen Seelen zu säen. „Nur so wird die Erde vom Tal der Tränen in einen Garten Gottes verwandelt.“

Der Kardinal beschließt seine Predigt mit einer weiteren Stelle aus dem Epheserbrief: „Er gab den Menschen Geschenke.“ (Epheser 4.8) Auch dieser Bibelstelle drückt er seinen eigenen Stempel auf: „Der Sieger verteilt Geschenke.“ Was sind die Geschenke Christi an die Menschen? Nach Joseph Ratzinger sind es „Apostel, Propheten, Evangelisten, Hirten und Lehrer.“

Eine Bewertung der Kernaussagen Joseph Ratzingers und ein Vergleich mit den Leitvorstellungen des Papstes Franziskus ist Thema meines nächsten Jugendstilbeitrages. Dennoch möchte ich die Schlusspointe der Kardinalspredigt nicht unkommentiert lassen. Ich spitze zu: Christus wird vom Kardinalsdekan zum Sieger hochstilisiert, und die siegreichen Heerscharen - oder sollte man sagen Herrscharen - seines Gefolges sind die eingeweihten Träger der Offenbarung sowie vermutlich der höhere Klerus. Der nicht in die Hierarchie eingebundene Theologe und der mündige Gläubige haben fortan die Wahl, sich entweder mit dem Sieger zu identifizieren oder Gefahr zu laufen, sich im Lager der Verlierer wiederzufinden. Im ersten Falle ließe man sich von den kirchlichen Amtsträgern beglücken und würde der hierarchischen Autorität freudigen Herzens Gehorsam leisten. Im zweiten Falle wäre der normale Gläubige von seiner Bedeutung her vernachlässigbar. Der eigenständig denkende Theologe oder der kritische Kleriker oder der zum Wohl von Menschen kirchliche Normen missachtende Ordensangehörige aber würde mit der Institution zu tun bekommen, der Joseph Ratzinger von 1982 bis 2005 vorstand und die bis 1908 als Inquisition, dann als Heiliges Offizium und seit 1965 als Kongregation für die Glaubenslehre bezeichnet wird. Wie viele Akten die geheim arbeitende Behörde im Lauf der letzten Jahrzehnte angelegt hat, weiß niemand, aber es ist sind nicht wenige und oft besonders profilierte Mitchristen, die mit disziplinären Maßnahmen traktiert wurden. Das Spektrum reicht hier von «Bußschweigen», Lehr- und Publikationsverbot, dem Entzug der Predigterlaubnis, der Suspension vom priesterlichen Dienst bis hin zur Exkommunikation. Das Gegenstück zur Diktatur des Relativismus ist die Diktatur der Wahrheit, und wie jeder Diktatur fallen auch dieser Menschen zum Opfer.

Stefan Schopf für die Ausgabe 30 der Jugendstil, 23.04.2013

Dienstag, 19. Februar 2013

Professio fidei und die katholische Wahrheit der sündhaften Empfängnisverhütung

Im Jahr 1989 dekretierte die römische Glaubenskongregation, dass bei der Übernahme eines kirchlichen Amtes fortan eine drastisch veränderte Professio fidei und ein sich daran anschließender Treueid zu leisten ist. Der Beitrag erläutert die drei neuen, sich an das Große Glaubensbekenntnis anschließenden Zusätze. Sodann wird aufgezeigt, wie sich durch päpstliche Verfügungen die Verbindlichkeit des kirchlichen Verbotes der Empfängnisverhütung bis hin zur Unfehlbarkeit steigert. Zwischen 1987 und 1998 werden dann nacheinander Bischöfe, Priester und Gläubige kirchenrechtlich in den Griff genommen und auf Linie gebracht.


In der Jugendstil #28 habe ich die Vorgeschichte der von der römischen Glaubenskongregation neu konzipierten Professio fidei (Glaubensbekenntnis) skizziert, die von kirchlichen Amtsträgern vom 01.03.1989 an abzulegen ist. Von der vorgeschriebenen Formel zitiere ich den aus der Professio fidei von 1967 übernommenen Einleitungssatz, Anfang und Ende des auf das vierte Jahrhundert zurückgehende Nizäno-Konstantinopolitanischen Glaubensbekenntnisses, das auch Großes Glaubensbekenntnis genannt wird, sowie die drei nahtlos angefügten, einem völlig anderen Texttyp zugehörenden Zusätze:

„Ich, N. N., glaube fest und bekenne alles und jedes, was im Glaubensbekenntnis enthalten ist:
Ich glaube an den einen Gott, den Vater, den Allmächtigen, der alles geschaffen hat, Himmel und Erde, die sichtbare und die unsichtbare Welt. ..........................................
Ich bekenne die eine Taufe zur Vergebung der Sünden. Ich erwarte die Auferstehung der Toten und das Leben der kommenden Welt.
Amen.
(1) Fest glaube ich auch alles, was im geschriebenen oder überlieferten Wort Gottes enthalten ist und von der Kirche als von Gott geoffenbart zu glauben vorgelegt wird, sei es durch feierliches Urteil, sei es durch das ordentliche und allgemeine Lehramt.
(2) Mit Festigkeit erkenne ich auch an und halte an allem und jedem fest, was bezüglich der Lehre des Glaubens und der Sitten von der Kirche endgültig vorgelegt wird.
(3) Außerdem hange ich mit religiösem Gehorsam des Willens und des Verstandes den Lehren an, die der Papst oder das Bischofskollegium vorlegen, wenn sie ihr authentisches Lehramt ausüben, auch wenn sie nicht beabsichtigen, diese in einem endgültigen Akt zu verkünden.“

Nachdem sich der von der Glaubenskongregation formulierte Text dem gesunden Menschenverstand nicht ohne weiteres erschließt, bedarf es einiger Erläuterungen.
Die ersten Worte „Fest glaube ich auch alles ...“  sind parallel zum Einleitungssatz des Großen Glaubensbekenntnisses „Ich, N. N., glaube fest...“ und zeigen an, dass das kirchliche Lehramt den in den Zusätzen formulierten Wahrheitskategorien den gleichen hohen Stellenwert zuweist, wie er bei dem Großen Glaubensbekenntnis als Erkennungszeichen der Gemeinschaft der Christgläubigen genuin gegeben ist. Der zweite Satzteil (1) enthält eine weitere Parallelisierung. Hier wird das geschriebene Wort Gottes, also die Heilige Schrift als göttliche Offenbarung,  dem überlieferten Wort Gottes gleichgestellt, also der sich innerweltlich ausbildenden kirchengeschichtlichen Tradition, die vom Lehramt repräsentiert wird. Die Wendung  „von der Kirche“  im ersten Zusatz müsste im Klartext heißen von den Bischöfen, der Glaubenskongregation und dem Papst“ (vgl. Donum veritatis 18). Die Formulierung "durch feierliches Urteil" im zweiten Teil des ersten Zusatzes (1) macht unmissverständlich deutlich, dass von einem unfehlbaren „ex cathedra“- Urteil gemäß der Definition des I. Vatikanum von 1870 die Rede ist. Dessen Unhinterfragbarkeit wird ausgedehnt und übertragen - gemäß canon 212 § 1 CIC - auf Urteile des Papstes im Rahmen seines ordentlichen und allgemeinen Lehramtes. Der Papst muss nun nicht mehr vor aller Öffentlichkeit in bewusster Ausübung seiner höchsten apostolischen Lehrgewalt eine durch das I. Vatikanum legitimierte "ex cathetra"-Entscheidung treffen, sondern räumt sich das Vorrecht ein, nahezu beiläufig Dogmatisierungen vorzunehmen.

Im zweiten Zusatz (2) wird der Gehorsam, den der Gläubige Gott schuldet, umstandslos auf die Kirche ausgeweitet. Jetzt ist das katholische Lehramt nicht mehr nur Treuhänder der göttlichen Offenbarung, sondern maßt sich an, aus eigener Kraft und Vollkommenheit endgültige - sprich unfehlbare - Urteile zu fällen. Joseph Ratzinger (1998) begründet den geforderten Glaubensgehorsam damit, dass diese Glaubenswahrheiten in einem notwendigen geschichtlichen oder logischen Zusammenhang mit der Offenbarung stehen würden. Ein Beispiel für eine solche postulierte Wahrheit ist die Lehrverkündigung,  gemäß der die Priesterweihe nur Männern vorbehalten ist.

Der dritte Zusatz (3) ist fast identisch mit Kanon 752 des Kirchengesetzes (CIC). Es geht um Lehren, die vom Lehramt als wahr oder zumindest als sicher angesehen und vorgetragen werden. Was diesen Lehren nicht entspricht,  haben die Gläubigen sorgsam zu meiden.
   
Vor dem Hintergrund der dargestellten gestuften Wahrheitskategorien  möchte ich mich nun einem Aspekt des Themas LIEBE aus kirchenrechtlicher Sicht zuwenden, nämlich  der Empfängnisverhütung.

Ehe und eheliche Liebe sind ihrem Wesen nach auf die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft ausgerichtet. (vgl. Gaudium et spes, 1965, Art.48)
Es „ist jede Handlung verwerflich, die entweder in Voraussicht oder während des Vollzugs des ehelichen Aktes ... darauf abstellt, die Fortpflanzung zu verhindern ...“ (Enzyklika Humanae vitae, 1968, Art.14)
Paul VI. ging es mit dieser seiner Letztentscheidung gegen das Votum der überwiegenden Mehrheit der päpstlichen Kommission für das Studium des Bevölkerungswachstums, der Familie und der Geburtenhäufigkeit vor allem darum, auf der traditionellen Linie des „irrtumslosen“ Lehramts zu bleiben. Zwei solche fundamentale Lehraussagen seien beispielhaft zitiert:

Papst Pius XI., Enzyklika Casti connubii, 1930
„Jeder Gebrauch der Ehe, bei dessen Vollzug der Akt durch die Willkür der Menschen seiner natürlichen Kraft zur Weckung neuen Lebens beraubt wird, verstößt gegen das Gesetz Gottes und der Natur, und die solches tun, beflecken ihr Gewissen mit schwerer Schuld.“

Papst Pius XII., Aufbau und Entfaltung des gesellschaftlichen Lebens, 1951
„Unser Vorgänger Pius XI. seligen Angedenkens verkündete ... das
Grundgesetz des ehelichen Aktes und der ehelichen Beziehungen: dass
nämlich jeder Eingriff der Gatten in den Vollzug des ehelichen Aktes oder in den Ablauf seiner natürlichen Folgen, widersittlich ist, und dass keine „Indikation“, kein Notstand ein innerlich sittenwidriges Tun in ein sittengemäßes und erlaubtes verwandeln kann. Diese Vorschrift hat ihre volle Geltung heute wie gestern, und sie wird sie auch morgen und immer haben, weil sie ... der Ausdruck eines Gesetzes der Natur und Gottes selbst (ist).“

Der letzte Satz paraphrasiert bereits die Endgültigkeit der Lehre, die dann im Jahr 1997 vom Päpstlichen Rat für die Familie explizit proklamiert wird:
„Die Kirche hat stets gelehrt, dass die Empfängnisverhütung, das heißt jeder vorsätzlich unfruchtbar gemachte Akt, eine in sich sündhafte Handlung ist. Diese Lehre ist als definitiv und unabänderlich anzusehen.“  (Vademecum für Beichtväter in einigen Fragen der Ehemoral, 4)

Jetzt kommt zum Tragen, was  Joseph Ratzinger und Papst Johannes Paul II. 1989 - noch über den CIC hinausgehend - als zweiten Zusatz der Professio fidei festgeschrieben haben. Denn der Gläubige hat seit 1989 nicht mehr nur Offenbarungslehren fest zu glauben, sondern zusätzlich Glaubens- und Sittenlehren, die nicht in der Offenbarung enthalten sind und vom Lehramt als endgültig deklariert wurden. Zu einer solchen endgültigen Sittenlehre avancierte im Rahmen des "Leitfadens für Beichtväter"  von 1997 das Verbot der Empfängnisverhütung. Zitatausschnitt: „... ist als definitiv und unabänderlich anzusehen.“ (vergl. Bockenförde 1998, S. 5)

Nachdem das Verbot künstlicher Empfängnisverhütung als apodiktische lehramtliche Wahrheit zur Geltung gebracht worden ist, geht es - in der Absicht umfassender Prävention - in der Folge darum, Klerus und Laien auf diese Wahrheit zu verpflichten.
Bischöfe beeiden seit 1987,
„dass das von den Aposteln her überlieferte Glaubensgut rein und unversehrt bewahrt wird und dass die Wahrheiten, an denen festzuhalten ist und die auf das sittliche Leben anzuwenden sind, so wie sie vom Lehramt der Kirche vorgelegt werden, allen weitergegeben und aufgezeigt werden. Den im Glauben Irrenden aber werde ich mich väterlich zuwenden und mich mit aller Kraft einsetzen, dass sie zur Fülle der katholischen Wahrheit gelangen.“ (Kreusch 2005, S. 316f.)

Seit 1989 haben die Priester und andere Amtsträger nicht nur die Professio fidei, wie sie von mir näher beleuchtet wurde, abzulegen, sondern darüber hinaus im Rahmen eines Treueides zu versprechen:
„Bei der Ausübung meines Amtes ... werde ich das Glaubensgut unversehrt bewahren und treu weitergeben und auslegen; deshalb werde ich alle Lehren meiden, die dem Glaubensgut widersprechen.“ (Ratzinger 1998)

1998 nahm dann Johannes Paul II. kraft seines Apostolischen Schreibens Ad tuendam fidem alle Gläubigen in die Pflicht, indem er dem Kanon 750 des Kirchenrechts einen § 2 hinzufügte:
 „Fest anzuerkennen und zu halten ist auch alles und jedes, was vom Lehramt der Kirche bezüglich des Glaubens und der Sitten endgültig vorgelegt wird, das also, was zur unversehrten Bewahrung und zur getreuen Darlegung des Glaubensgutes erforderlich ist; daher widersetzt sich der Lehre der katholischen Kirche, wer diese als endgültig zu haltenden Sätze ablehnt.“
Diese Rechtspflicht für alle Gläubigen ist strafbewehrt. Wer also in Sachen Empfängnisverhütung andere Auffassungen vertritt als das kirchliche Lehramt, „kann seit Inkrafttreten des Schreibens am 1. Oktober 1998 von seinem Diözesanbischof zum Widerruf ermahnt, gegebenenfalls bestraft, aber auch direkt von Rom zur Verantwortung gezogen werden.“
(Böckenförde 1998, S. 7)

Wenn der Papst und die römische Kurie geglaubt haben, durch ein derart geschlossenes System und durch strenge hierarchische Kontrolle ein für alle mal angeblich endgültige Wahrheiten in Stein gemeißelt zu haben, so werden sie über die an vielen Orten aus dem Boden schießenden Priesterinitiativen eines besseren belehrt. Rom hat überzogen, hat katholische Weite in amtskirchliche Enge überführt, und wird miterleben müssen, dass ein starres, entwicklungsunfähiges Dogmengebäude im weiteren evolutiven Verlauf nicht überlebensfähig sein wird. Der neue Papst steht vor großen Aufgaben.

Ursprungsfassung für die Ausgabe 29 der Jugendstil, 19.02.2013