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Samstag, 26. September 2015

Homosexualität und katholische Kirche. Teil II

Teil II: Die Thematik der Homosexualität in der katholischen Kirche der   Gegenwart

        


Einleitung


„Wenn jemand homosexuell ist und Gott sucht und guten Willens ist, wer bin ich, über ihn zu richten?“  Diesen Satz äußerte Papst Franziskus im Juli 2013 und löste damit innerhalb der katholischen Kirche kontroverse Reaktionen aus. 

In der Vorbereitungsphase der außerordentlichen Bischofskonferenz 2014 in Rom ging der Pontifex neue Wege, indem er Fragebögen an die Bischofskonferenzen verschickte. Inhaltlich benennt das -  aus der Auswertung der Befragung entstandene -Vorbereitungsdokument eine Reihe von zeitgenössischen Problematiken, zu denen auch gehören „Verbindungen von Personen desselben Geschlechts, denen nicht selten die Adoption von Kindern gewährt wird.“
(Bischofssynode, Vorbereitungsdokument 05.11.2013, I Abschnitt 3)

Resümiert man den Verlauf der Synode von 2014, so spiegelt der – nach der ersten Diskussionswoche erstellte – Zwischenbericht einen auf homosexuelle Menschen zugehenden Impetus wider, der aber in der zweiten Woche wieder einkassiert wird. Im Schlussbericht findet sich nichts mehr, was über den Status quo des Katechismus hinausgehen würde.
Während sich das Bischofskollegium der Weltkirche – gleichgeschlechtliche Liebesbeziehungen betreffend - noch nicht zu einer Neuorientierung in der Lage sieht, fordert das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) als oberstes deutsches Laiengremium in einer Erklärung vom 09.05.2015 zur diesjährigen Bischofssynode „eine Weiterentwicklung von liturgischen Formen, insbesondere Segnungen gleichgeschlechtlicher Partnerschaften, neuer Partnerschaften Geschiedener und für wichtige Weichenstellungen im Familienleben.“
(Erklärung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken anlässlich der XIV. Ordentlichen Generalversammlung der Bischofssynode im Vatikan 2015)

Den Forderungen des ZdK widerspricht der Passauer Bischof Stefan Oster auf Facebook diametral, indem er auf die überkommene katholische Morallehre verweist: „Die Kirche glaubt nämlich aufgrund der ihr geschenkten Offenbarung, dass ausgelebte sexuelle Praxis ihren genuinen und letztlich einzig legitimen Ort in einer Ehe zwischen genau einem Mann und einer Frau hat, die beide offen sind für die Weitergabe des Lebens und die bis zum Tod eines der Partner einen unauflöslichen Bund geschlossen haben.“ 
(facebook, Bischof Stefan Oster, 11.Mai)

Diese von Bischof Oster auf den Punkt gebrachte Lehre der katholischen Kirche reflektiere und kritisiere ich in meinem Beitrag aus zeitgenössischer Warte, wobei sich zeigt, dass es im Rahmen der traditionellen katholischen Morallehre keinen Spielraum für eine Neubewertung von Homosexualität gibt.



1. Zur Unzeitgemäßheit der katholischen Morallehre


Eine Morallehre macht Aussagen darüber, was gut und was böse ist. Was die moralischen Auffassungen hinsichtlich des menschlichen Zusammenlebens anbetrifft, stimmen staatliche und kirchliche Normen in vielen Bereichen überein, nämlich beispielsweise, dass man den anderen seines Eigentums nicht berauben oder anderen keine Gewalt antun darf. Wo allerdings gesellschaftliche und katholische Moralvorstellungen zunehmend divergieren, das ist auf dem Feld der Sexualmoral.

Im Zentrum der katholischen Morallehre stehen Ehe und Familie. Die im 12. Jahrhundert von Papst Alexander III. begründete katholische Ehelehre hat zwei Wurzeln, nämlich das germanische Recht, nach dem die Ehe durch die genitale Vereinigung von Mann und Frau zustande kommt, und das römische Recht, wonach die Ehe durch den übereinstimmenden Willen von Mann und Frau, also durch einen Vertrag, gestiftet wird. (vgl. meinen Blogbeitrag vom 29.11.2014) 
Es kommen damit  zwei anthropologische Sinnbezüge zur Geltung: Die Bindung von Sexualität in der Ehe schafft einen Rahmen für das gedeihliche Aufwachsen von Kindern in der ehebasierten Familie und die Ehe als Vertrag stellt prinzipiell Mann und Frau gleich und macht eine Ehe von zeitweiligen Gefühlslagen unabhängig. In einer Zeit, in der Ehe und Familie in eine theozentrische und feudalistische Gesellschaftsordnung eingebunden waren, gab es so etwas wie selbstbestimmte Sexualität allenfalls in der Sphäre der Herrschenden. Erst auf dem Boden der Aufklärung, die nach Kant der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit ist, konnte die Vernunftehe durch die Idee der Liebesehe relativiert werden. Das katholische Ehemodell, das Sexualität und Fortpflanzung zusammenbindet, korrespondierte über einen langen Zeitraum mit der gesellschaftlichen Entwicklung, denn die Gesellschaft war allein aufgrund der hohen Kindersterblichkeit auf eine hohe Geburtenrate angewiesen. 

Katholische Sexualmoral nimmt eine schlichte Gut-Böse-Gegenüberstellung vor. Gut ist nur „naturgemäßes“ – womit insbesondere fortpflanzungsorientiert gemeint ist - Sexualverhalten innerhalb der Ehe. Sexualität außerhalb der Ehe – in welcher Form auch immer – ist grundsätzlich böse. In Zeiten, in denen Frauen mit 15 Jahren heirateten oder verheiratet wurden, viele Kinder bekamen und nicht sehr alt wurden, machte die nachwuchsorientierte Familienphase den größten Teil der Lebensspanne aus. In diesen Zeiten war die katholische Morallehre für die meisten eine Selbstverständlichkeit und wurde nicht angezweifelt.
Mittlerweile beschränkt sich der kinderzentrierte Lebensabschnitt auf nur ein Drittel bis ein Viertel der eigenen Lebenszeit. Dass die starre, angeblich zeitlose katholische Morallehre ausgedient hat, lässt sich allein an zwei Punkten aufweisen: 
- Zwischen Geschlechtsreife und dem Eingehen einer verbindlichen Lebenspartnerschaft gibt es in modernen Gesellschaften eine Jugend- und Adoleszenzphase, in der die Masturbation eine wichtige Rolle spielt. 
- Wenn ein katholisches Ehepaar, nachdem mehrere Kinder geboren wurden, die reproduktive Familienphase beendet, kann die Sterilisation das Mittel der Wahl sein, um die Ehe weiterhin auch als sexuelle Beziehung zu leben. 
Wer masturbiert oder sich sterilisieren lässt, verstösst  gegen die lehramtliche Sexualmoral, was nicht das Verhalten der Katholiken sondern die derzeit gültige katholische Morallehre disqualifiziert.


2. Die katholische Morallehre als „Heilige Kuh“


Papst Franziskus hat für 2014 und 2015 eine zweiteilige Synode zum Thema Familienpastoral in Rom einberufen. Allein die Herangehensweise zeugt von einem Aufbruchsimpetus. Der Pontifex hat durch mittlerweile zwei weltweite Fragebogenaktionen den Versuch unternommen, den sensus fidelium – den Gaubenssinn des ganzen Gottesvolkes – im Hinblick auf die Thematik Sexualität – Ehe - Familie zu eruieren. Außerdem waren die Bischöfe aufgefordert – was manche in den Jahrzehnten zuvor verlernt hatten – sich freimütig zu äußern. Allerdings drängt sich mir als Beobachter der Eindruck auf, dass die nicht explizite Grundprämisse des gesamten Unterfangens lautet: „Der Kern der katholischen Morallehre darf nicht angetastet werden.“ So äußerte sich Reinhard Kardinal Marx – der innerhalb des Bischofskollegiums als Progressist gilt – am 30.08.2015 in einem Phoenix-Kamingespräch dahingehend, dass man an der Glaubenslehre nicht rütteln müsse. „Die Grundsätze unserer Glaubenslehre zu Ehe und Familie wird ja von den meisten Menschen, die jetzt katholisch sein wollen, geteilt.“
Das ist zum einen Teil richtig, denn die sakramentale Ehe als Grundlegung  und Stabilitätsgarant der katholischen Familie ist ein nach wie vor hoch bewertetes Gut. Aber das von der katholischen Kirche als Plan Gottes postulierte Junktim von Sexualität und Fortpflanzung ist mittlerweile so realitätsfern, dass sich damit innerhalb der modernen Industriestaaten nur noch eine kleine Minderheit von Katholiken identifizieren kann. Außerdem stellt sich die dringliche Frage, ob aus dem Schöpfungsmythos des Buches Genesis und einigen Stellen des Alten Testamentes legitim abgeleitet werden kann, dass innerhalb gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften gelebte Sexualität gegen die göttliche Ordnung verstößt.

Die Entwicklungsdynamik moderner Gesellschaften führt zu einem Werte- und Traditionswandel und fordert insbesondere die Religionen heraus, ihre Glaubensaussagen auf aktuelle Lebenslagen hin zu interpretieren. 
Verlassen wir kurz unseren Kulturkreis und blicken auf die heiligen Kühe Indiens. Das domestizierte Rind war in Ackerbaukulturen schon von alters her aufs engste mit dem menschlichen Leben verknüpft. Kühe hatten eine lebenserhaltende Funktion, indem sie nicht nur Ernährung und Bekleidung, sondern auch wertvollen Dünger, Behausung, Medizin und Arbeitskraft lieferten. 1,2 Milliarden Hindus in Indien sehen die Kuh als Mutter allen Lebens und verehren sie als heiliges Wesen, das nicht getötet werden darf. Während die Kuh in traditionell geprägten Landstrichen Indiens nach wie vor wirtschaftliche Bedeutung als Arbeitstier und Gabengeberin hat und in religiöser Perspektive unantastbar ist, wird die Kuh von vielen modernen Großstädtern als verkehrsbehindernder Anachronismus wahrgenommen.

So wie es Indien landesintern mit unterschiedlichen gesellschaftlichen Entwicklungsniveaus zu tun hat, so steht die katholische Kirche vor der Herausforderung, trotz weltweiter Ungleichzeitigkeit einen gemeinsamen moraltheologischen Nenner zu finden. Im Hinblick auf die Synode heißt das für Kardinal Marx, dass Beschlüsse von einer deutlichen Mehrheit der Teilnehmer getragen werden müssen.

In Westeuropa und Nordamerika gab es in den letzten 50 Jahren im Bereich von Sexualität und Familie rasante gesellschaftliche Veränderungen. In einigen unvollständigen Stichworten: Antibabypille, sexuelle Revolution, feministische Bewegung, Zusammenleben ohne Trauschein, Ehescheidung nach dem Zerrüttungsprinzip, Ablösung des Familienmodells mit dem Vater als Ernährer und der Mutter als Hausfrau, plurale Familienformen, Infragestellung der heteronormativen bipolaren Geschlechtlichkeit, Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften … Die Bischöfe, die sich inmitten einer solchen gesellschaftlichen Gemengelage befinden, sind einerseits nur zum Teil bereit und in der Lage, sich diesen Herausforderungen zu stellen, und sind andererseits innerhalb der katholischen Weltkirche zahlenmäßig in der Minderheit.

Insofern ist es nachvollziehbar, wenn veränderungsoffene Bischöfe einen Weg einschlagen, der darauf abzielt, die unbarmherzigen Folgen katholischer Morallehre abzufedern und die rigide Entgegensetzung von Tugend und Sünde, Keuschheit und Unzucht, Regularität und Irregularität zu relativieren. Ein solcher auf Integration ausgerichteter Ansatz vermag viel zu leisten, findet aber an der Thematik der Homosexualität seine Grenzen.


3. Homosexualität als Stachel im Fleisch der katholischen Morallehre


Die auf die pastoralen Herausforderungen des Bereichs Sexualität – Ehe - Familie fokussierte Bischofssynode beinhaltet die Chance eines Perspektivenwechsels.                              
Will man von einem Schwarz-Weiß-Schema weg kommen und der Divergenz von Morallehre und Lebenswirklichkeit entgegenwirken, so muss man die Hardlinerposition, die alles, was nicht der Norm der kirchlichen Lehre von Ehe und Familie entspricht moralisch verurteilt, überwinden. Das kann dadurch geschehen, dass man zunächst die in der Gesellschaft gelebten pluralen Formen von Partnerschaft und Familie zur Kenntnis nimmt und sodann zugesteht, dass auch diese von der kirchlichen Norm abweichenden Lebensgemeinschaften einen positiven Eigenwert haben, der wertzuschätzen ist.

Bereits am zweiten Synodentag 2014 wurde über das „Prinzip der Gradualität“ gesprochen, wonach Formen eheähnlichen Zusammenlebens als Etappen auf dem Weg zur sakramentalen Ehe angesehen werden können. Dabei griff die Synode auf zwei traditionelle Ansatzpunkte zurück: 

1. Johannes Paul II. spricht in seinem apostolischen Schreiben Familiaris consortio von 1981 vom „Gesetz der Gradualität“ im Sinne eines Vollbringens des „sittlich Gute(n) auch in einem stufenweisen Wachsen“ im Verlauf des ehelichen Lebens. (Nr. 34) In Ausdehnung dieses Begriffes von Gradualität auf das Spektrum pluralisierter Partnerschaftsformen findet sich in der Zusammenfassung der Generaldebatte des 7. Oktobers der Satz: 
„Am Ideal der Ehe gemessen 'unvollkommene' Lebensgemeinschaften  sollen mit dem Respekt betrachtet werden, 'dass in ihnen Treue und Liebe und Elemente der Heiligung und Wahrheit vorhanden' seien.“ 
(Zit. nach: Dörnemann, 07.10.2014)

2. Ein zweiter Bezugspunkt ist die Kirchenkonstitution des II. Vatikanischen Konzils Lumen gentium, wo es heißt, dass auch außerhalb des Gefüges der katholischen Kirche „vielfältige Elemente der Heiligung und der Wahrheit zu finden sind“. (Nr. 8) In einem Analogieschluss kann auch von eheähnlichen Gemeinschaftsformen wertschätzend gesagt werden, dass in ihnen Elemente der Heiligung und Wahrheit enthalten sind.

Angenommen, die Synode verständigt sich in diesem Herbst auf diese Betrachtungsweise, so blieben noch zwei Gruppierungen, die moraltheologisch beziehungsweise pastoral entlastet werden müssten: Die wiederverheiratet Geschiedenen und die gleichgeschlechtlich Liebenden. 

Was die ersteren betrifft, ist schon jetzt deutlich, dass es zu neuen Lösungen kommen wird: 
- Papst Franziskus hat bereits im Vorfeld der Synode ein starkes Zeichen gesetzt, indem er Walter Kardinal Kasper beauftragte, beim Konsistorium der Kardinäle im Februar 2014 eine Rede über das Evangelium der Familie zu halten. Jener Kardinal Kasper, der sich bereits im Jahr 1993 mit seinen oberrheinischen Amtskollegen Karl Lehmann und Oskar Saier für eine gemäßigte Öffnung im Umgang mit wiederverheiratet Geschiedenen eingesetzt hatte – was damals vom Präfekt der Glaubenskongregation, Joseph Kardinal Ratzinger, brüsk zurückgewiesen wurde.
- Drei Wochen vor der ordentlichen römischen Synode hat der Pontifex das kirchliche Ehe-Annullierungsverfahren vereinfacht und beschleunigt. Wurden im Jahr 2013 weltweit rund 47.150 Ehen für nichtig erklärt, so wird diese Zahl sprunghaft anwachsen und viele vor dem Status „wiederverheiratet geschieden“ bewahren.
- Im Arbeitspapier für die Familiensynode findet sich ein Abschnitt, der mit „Der Bußweg“ überschrieben ist. Dort wird festgestellt, dass „es im Hinblick auf die zivil wiederverheirateten Geschiedenen, welche unwiderruflich in einer neuen Partnerschaft leben, bezüglich der Idee eines Prozesses der Versöhnung oder eines Bußweges unter der Autorität des Bischofs eine gewisse Übereinstimmung (gibt).“ (Nr. 123)
(Bischofssynode, Instrumentum laboris 2015)


Bleiben die gleichgeschlechtlich Liebenden. In der Enzyklika Veritatis splendor von 1993 behandelt Papst Johannes Paul II. grundlegende Fragen der kirchlichen Morallehre. Im Hinblick auf die menschliche Würde, die ja laut Grundgesetz unantastbar ist, nimmt der Pontifex Einschränkungen vor: 
„Der geschärfte Sinn für die Würde und Einmaligkeit der menschlichen Person wie auch für die dem Weg des Gewissens gebührende Achtung stellt also sicher eine positive Errungenschaft der modernen Kultur dar. Diese an sich authentische Wahrnehmung hat vielfältige, mehr oder weniger angemessene Ausdrucksformen gefunden, von denen jedoch einige von der Wahrheit über den Menschen als Geschöpf und Ebenbild Gottes abweichen und deshalb korrigiert bzw. im Lichte des Glaubens geläutert werden müssen.“ (Nr. 31) 
(Ioannes Paulus PP. II, Veritatis splendor, 06.08.1993)

Zu denen, die nach lehramtlicher Auffassung von der göttlichen Ordung abweichen, gehören natürlich insbesondere die Homosexuellen. So heißt es in dem Schreiben „Homosexualitas problema“ der Kongregation für die Glaubenslehre von 1986:
 „Die spezifische Neigung der homosexuellen Person … begründet … eine mehr oder weniger starke Tendenz, die auf ein sittlich betrachtet schlechtes Verhalten ausgerichtet ist. Aus diesem Grunde muß die Neigung selbst als objektiv ungeordnet angesehen werden.“ (Nr. 3) 
(Kongregation für die Glaubenslehre: Schreiben an die Bischöfe der katholischen Kirche über die Seelsorge für homosexuelle Personen, 01.10.1986)

Wie die von Johannes Paul II. anvisierte Läuterung von Homosexuellen im Lichte des Glaubens auszusehen hat, steht im Katechismus unter der Nummer 2359:
Homosexuelle Menschen sind zur Keuschheit gerufen. Durch die Tugenden der Selbstbeherrschung … können und sollen sie sich … entschieden der christlichen Vollkommenheit annähern.“

Spätestens seit Sigmund Freud weiß man um den zentralen Stellenwert von Sexualität für eine gesunde Persönlichkeitsentwicklung. In der Broschüre Selbstbestimmte Sexualität als Menschenrecht schreibt Professor Joachim Walter: „Sexualität … als menschliche Lebensenergie hat … einen hohen anthropologischen Stellenwert. Dahinter steht das Bedürfnis, nicht allein sein zu wollen, sondern anderen beizuwohnen („beiwohnen" - ein alter Begriff für Sexualverkehr). Sexualität ist somit das Bedürfnis nach Geborgenheit und Zugehörigkeit, letztlich die Wurzel menschlichen Glücks und gelingenden Lebens.“
(Walter, J., in: Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung. BzgA, 2001, Ausgabe 2)

Die katholische Morallehre stellt Menschen mit homosexueller Orientierung auf eine Stufe mit Pädophilen, denen abzuverlangen ist, dass sie ihre Kinder-gefährdende Sexualität nicht ausleben. Es ist nicht verantwortbar, Homosexuelle auf Lebensentwürfe festzulegen, bei denen die sexuelle Dimension ausgeklammert ist, und dafür auch noch den menschenfreundlichen Gott, der alle seine Geschöpfe liebt, in Anspruch zu nehmen. Damit ist für mich klar, dass eine grundlegende Neuausrichtung der katholischen Morallehre unabdingbar ist.


4. Homosexualität im aktuellen katholischen Diskurs


Im Juli 2013 ließ ein Satz von Papst Franziskus die Welt aufhorchen: „Wenn jemand homosexuell ist und Gott sucht und guten Willens ist, wer bin ich, über ihn zu richten?“ Dieses erste Zeichen einer Enttabuisierung bestätigte sich bei der Sichtung des Fragebogens zur Familiensynode 2014. Dort wird unter anderem danach gefragt, welche pastorale Aufmerksamkeit gegenüber Menschen möglich ist, die sich für eine gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft entschieden haben. (Bischofssynode 05.11.2013, III 5c)

Am 03.02.2014 legt die Deutsche Bischofskonferenz eine Zusammenfassung der Antworten auf diese Frage aus den deutschen (Erz-)Diözesen vor:
Es gibt „bei den deutschen Katholiken eine deutliche Tendenz, die rechtliche Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften und deren Gleichbehandlung gegenüber der Ehe als ein Gebot der Gerechtigkeit zu betrachten. Die Öffnung der Ehe als solcher für gleichgeschlechtliche Paare wird hingegen überwiegend abgelehnt. Nicht wenige halten es jedoch für sinnvoll und positiv, auch gleichgeschlechtlichen Paaren einen Ritus der Segnung anzubieten.“
(Pressemitteilungen der deutschen Bischofskonferenz, 03.02.2014, S. 13)

Im Instrumentum laboris vom 26.06.2014 befassen sich die Abschnitte 110 bis 120 mit den gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften. (Bischofssynode, Instrumentum laboris, Vatikanstadt 2014)
Unsere Ausgangsfrage spiegelt sich in den dort verarbeiteten Antworten der Bischofskonferenzen so wider: 
-  "Von Seiten der Bischofskonferenzen gibt es ein breites Zeugnis bezüglich der Suche nach einem Gleichgewicht zwischen der Lehre der Kirche über die Familie und einer respektvollen, nicht verurteilenden Haltung gegenüber den Menschen, die in solchen Gemeinschaften leben.“ (Nr. 113) 
-  „Einige Antworten und Bemerkungen bringen die Sorge zum Ausdruck, dass die Aufnahme der Menschen, die in diesen Gemeinschaften leben, in das kirchliche Leben als eine Anerkennung ihrer Partnerschaften verstanden werden könnte.“ (Nr. 115)
-  „Viele Antworten und Bemerkungen fordern eine theologische Bewertung im Dialog mit den Humanwissenschaften, um eine differenziertere Sicht des Phänomens der Homosexualität entwickeln zu können.“ (Nr. 117)
-  „Die große Herausforderung wird darin bestehen, eine Pastoral zu entwickeln, der es gelingt, das rechte Gleichgewicht zwischen der barmherzigen Annahme der Menschen und ihrer schrittweisen Begleitung hin zur authentischen menschlichen und christlichen Reife zu wahren.“ (Nr. 118)

Nach der ersten Synodenwoche wurde am 13.10.2014 von Kardinal Peter Erdö eine Zwischenrelatio vorgelegt, die – bedenkt man die von Skepsis geprägte Ausgangslage - zwei bemerkenswerte Sätze zu unserer Thematik enthält. Unter der Überschrift Homosexuelle Menschen aufnehmen heißt es:
-  „Homosexuelle Menschen besitzen Gaben und Qualitäten, die sie der Christengemeinschaft schenken können: Können wir diese Menschen aufnehmen, indem wir ihnen einen Raum der Brüderlichkeit in unseren Gemeinschaften zusichern?“ (Nr. 50) und
-  „Ohne die moralischen Probleme im Zusammenhang mit homosexuellen Verbindungen zu leugnen, nehmen wir zur Kenntnis, dass es Fälle gibt, in denen die gegenseitige Unterstützung bis hin zur Aufopferung eine wertvolle Stütze im Leben der Partner ist.“ (Nr. 52)

In der zweiten Synodenwoche arbeiteten zehn, nach dem Kriterium der Sprachzugehörigkeit gebildete Gruppen parallel. „Als Moderatoren dieser ‚Circoli minori’ besaßen mehrere Wortführer der Konservativen in dieser Phase eine starke Stellung, die sie dazu nutzten, die kritischen Erkenntnisse aus dem Instrumentum laboris und die Fortschritte der Zwischenrelatio wieder rückgängig zu machen.“ (Brinkschröder, Juni 2015)

Der auf zwei Abschnitte reduzierte Text der Schlussrelatio geht nicht nur über das, was im Katechismus zu lesen ist, nicht hinaus, sondern verschiebt zudem die Perspektive weg von den homosexuellen Menschen hin zu deren Familien:
„Einige Familien machen die Erfahrung, dass in ihrer Mitte Menschen mit homosexueller Orientierung leben. Diesbezüglich hat man sich gefragt, welche pastorale Aufmerksamkeit in diesen Fällen angemessen ist, indem man sich auf das bezog, was die Kirche lehrt: >Es gibt keinerlei Fundament dafür, zwischen den homosexuellen Lebensgemeinschaften und dem Plan Gottes über Ehe und Familie Analogien herzustellen, auch nicht in einem weiteren Sinn.<“ 
(DBK Relatio Synodi. Offizielle Übersetzung 18.10.2014, Nr. 50)
Fazit: 
Die positiven Ansätze der Zwischenrelatio sind gestrichen und der Perspektivenwechsel erlaubt es den Bischöfen, ihre pastorale Aufmerksamkeit allein auf die Familien, denen homosexuell orientierte Menschen entstammen, zu richten.

Am 19.12.2014 hat der Vatikan ein vorbereitendes Dokument (Lineamenta) für die Bischofssynode 2015 veröffentlicht. Hier ist nicht nur an Stelle von den homosexuellen Menschen selbst von deren Familien die Rede, es wird zudem von ‚homosexueller Tendenz’ gesprochen. Diese Ausdrucksweise impliziert, dass – anders als bei ‚homosexueller Orientierung’ – man von einer Neigung oder Tendenz willentlich Abstand nehmen oder sich therapeutisch behandeln lassen könnte.
„Wie richtet die christliche Gemeinschaft ihre pastorale Aufmerksamkeit auf Familien, in denen Menschen mit homosexuellen Tendenzen leben? … Wie kann man ihnen die Erfordernisse des Willens Gottes in ihrer Situation deutlich machen?“ (Nr. 40)
(Deutsche Bischofskonferenz, Lineamenta, 09.12.2014)

An dieser Stelle kann ich nur dagegen protestieren, dass für die lehramtliche Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Liebesbeziehungen auch noch der bedingungslos liebende Gott, an den wir glauben, herhalten muss.

Erfreulicherweise vertritt die Deutsche Bischofskonferenz – so wie die Mehrheit der Gläubigen in Deutschland - eine andere Position. Unter der Überschrift Die Berufung und Sendung der Familie in Kirche und Welt von heute nimmt das Gremium am 16.04.2015 zu den Fragen der Lineamenta Stellung: 
„Die meisten Katholiken akzeptieren homosexuelle Beziehungen, wenn die Partner Werte wie Liebe, Treue, gegenseitige Verantwortung und Verlässlichkeit leben, ohne deshalb homosexuelle Partnerschaften mit der Ehe gleichzusetzen. Es geht um eine Würdigung bei gleichzeitiger Betonung der Verschiedenheit. Einige Stellungnahmen sprechen sich auch für eine – von der Eheschließung unterschiedene – Segnung dieser Partnerschaften aus. Eine homosexuelle Personen akzeptierende Pastoral erfordert eine Weiterentwicklung der kirchlichen Sexualmoral, die neuere humanwissenschaftliche, anthropologische, exegetische und moraltheologische Erkenntnisse aufnimmt.“ 
(DBK: Die Berufung und Sendung der Familie in Kirche und Welt von heute. 
Antwort der Deutschen Bischofskonferenz auf die Fragen im Hinblick auf die Rezeption und Vertiefung der Relatio Synodi im Vorbereitungsdokument. 16.04.2015)

Das neueste Dokument im Vorfeld der Bischofssynode 2015 ist das Instrumentum laboris vom 23.06.2015. Die Aussagen dort hinsichtlich der Thematik der Homosexualität entsprechen denen der Schlussrelatio und den Lineamenta. Bei aller Skepsis hinsichtlich eines Fortschrittes bei der Bewertung von Homosexualität auf der Bischofssynode 2015 ist die Nr. 131 so formuliert, dass etwas Hoffnung aufkeimen kann. Die problematische Begrifflichkeit ‚homosexuelle Tendenzen’ interpretiere ich in diesem Kontext eher als sprachliches Synonym für die vorausgehende Bezeichnung ‚homosexuelle Orientierung’.
„Es wird bekräftigt, dass jeder Mensch, unabhängig von der eigenen sexuellen Orientierung, in seiner Würde geachtet und sowohl in der Kirche als auch in der Gesellschaft mit Sensibilität und Takt aufgenommen wird. Es wäre wünschenswert, wenn die diözesanen Pastoralpläne der Begleitung der Familien, in denen Menschen mit homosexuellen Tendenzen leben, und diesen Menschen selbst eine besondere Aufmerksamkeit schenken würden.“  (Nr. 131)
(Instrumentum laboris, Vatikanstadt 2015)


Schluss: Warum tut sich die katholische Kirche mit der Homosexualität so schwer?


Für die katholische Kirche war es schon schwer genug, mit der Sexualität überhaupt fertig zu werden. Sexuelle Lust wurde von Augustinus als Folge des Sündenfalls gesehen und war insofern nur dann zu rechtfertigen, wenn sie für den eigentlichen Zweck des sexuellen Verkehrs von Mann und Frau, nämlich die Fortpflanzung, in Kauf genommen wurde. Von diesem Ausgangspunkt aus entstand eine bis heute wirkmächtige Unterscheidung: Sexuelles Handeln, das der Zeugung von Kindern dient, ist natürlich, alle anderen sexuellen Verhaltensweisen fallen unter das Verdikt der Widernatürlichkeit. Als Verstoß gegen Gottes natürliche Ordnung sind sie schwere Sünde. Der Katechismus von 1997 verzichtet nicht auf den Hinweis, dass die Homosexualität gemäß der katechetischen Tradition zu den himmelschreienden Sünden gehört.

Würde sich das katholische Lehramt der Stellungnahme der deutschen Bischofskonferenz vom 16.04.2015 anschließen und bei der Auseinandersetzung mit der Thematik der Homosexualität „neuere humanwissenschaftliche, anthropologische, exegetische und moraltheologische Erkenntnisse (aufnehmen)“, so könnte sich ergeben, dass Homosexualität in heutiger Sicht „als normale, nicht-krankhafte Variante menschlicher Sexualität betrachtet (wird).“ (Müller, 2014, S.19) Das hätte zur Folge, dass das Lehramt von der Stigmatisierung von Homosexualität als widernatürlich Abstand nehmen müsste und die traditionelle katholische Morallehre, die auf der Grundunterscheidung von natürlich und widernatürlich aufbaut, wäre am Ende.

Zum Zweiten ist für die katholische Kirche ein offener Umgang mit dem Thema der Homosexualität insbesondere deshalb schwierig, weil es in den Reihen der Kleriker nicht wenige Homosexuelle gibt und diese Tatsache weitgehend tabuisiert ist. Der Jesuitenpater Klaus Mertes - dem das Verdienst zukommt, im Jahr 2010 den Missbrauchsskadal in der katholischen Kirche Deutschlands ins Rollen gebracht zu haben - verweist auf einen Artikel des Pastoraltheologen Hanspeter Heinz von 1994, in dem dieser von 20 Prozent Homosexuelle im katholischen Klerus sprach. Mertes selbst geht von einem höheren Anteil aus (vgl. Mertes 2013, S. 133). Die genannte Größenordnung bestätigt der katholische Theologe, Psychologe und Leiter des Recollectio-Hauses der Abtei Münsterschwarzach, Wunibald Müller, der als Seelsorger von Seelsorgern intime Einblicke hat. (Müller 2014, S. 101) Das bedeutet, dass der Anteil von Homosexuellen in der katholischen Kirche vier Mal so hoch ist wie in der Gesamtbevölkerung. Warum das so ist, lässt sich in dem Buch „Der heilige Schein“ (2011) nachlesen, das der Theologe David Berger nach seinem Outing geschrieben hat.

Papst Benedikt hat die Homosexualität als innerkirchliches Problem über eine Instruktion in den Griff zu nehmen versucht, die er 2005 approbiert hat. Dort heißt es, dass die Kirche jene nicht für das Priesterseminar und zu den heiligen Weihen zulassen kann, die Homosexualität praktizieren, tiefsitzende homosexuelle Tendenzen haben oder eine sogenannte homosexuelle Kultur unterstützen.“ 
(Kongregation für das katholische Bischofswesen: Instruktion über Kriterien zur Berufungsklärung von Personen mit homosexuellen Tendenzen im Hinblick auf ihre Zulassung für das Priesteramt und zu den heiligen Weihen. 04.11.2005)

Er führt damit die von der  kirchlichen Lehre über die Homosexualität vorgenommene Unterscheidung von  homosexuellen Handlungen und homosexuellen Tendenzen ad absurdum. Denn ein homosexuell orientierter Priesteramtsanwärter hätte ja die Absicht, zölibatär zu leben und würde auf homosexuelle Handlungen verzichten.

Die Homophobie des Lehramtes führt nicht nur zur Diskriminierung von homosexuellen Priesteramtsanwärtern, sondern treibt darüber hinaus alle homosexuellen Kleriker und Ordensleute in die Unehrlichkeit und Sprachlosigkeit. Dieses Verstummen bleibt nicht ohne Folgen für die heterosexuellen Mitbrüder und Mitschwestern, denn diese werden ihrerseits das Thema Sexualität tabuisieren, um nicht die Homosexuellen unter ihnen zu desavouieren. (vgl. Mertes 2013, S. 138) Die Katholische Kirche ist bei dem Thema Homosexualität aufgefordert, zunächst einmal vor ihrer eigenen Tür zu kehren.



Quellen



Berger, David: Der heilige Schein. Als schwuler Theologe in der katholischen Kirche. 2011

Bischofssynode 05.11.2013 Vorbereitungsdokument

Bischofssynode 26.06.2014 Instrumentum laboris, B Hinsichtlich der gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften

Bischofssynode 19.12.2014 Lineamenta

Bischofssynode 23.06.2015 Instrumentum laboris

Brinkschröder Gleichgeschlechtliche Partnerschaften

DBK 03.02.2014  Zusammenfassung der Antworten aus den deutschen (Erz-)Diözesen auf die Fragen im Vorbereitungsdokument für die III. Außerordentliche Vollversammlung der Bischofssynode 2014

DBK 16.04.2015 Antwort der Deutschen Bischofskonferenz auf die Fragen im Hinblick auf die Rezeption und Vertiefung der Relatio Synodi im Vorbereitungsdokument

Dörnemann, Holger Blog zur Familiensynode

Johannes Paul II. Apostolisches Schreiben Familiaris consortio, 22.11.1981

Johannes Paul II. Enzyklika Veritatis splendor, 06.08.1993

Kongregation für die Glaubenslehre Schreiben an die Bischöfe der katholischen Kirche über die Seelsorge für homosexuelle Personen, 01.10.1986

Mertes, Klaus: Verlorenes Vertrauen. Katholisch sein in der Krise. 2013

Müller, Wunibald: Größer als alles aber ist die Liebe. Für einen ganzheitlichen Blick auf Homosexualität. 2014

Oster, Stefan Kritik an ZdK-Erklärung

Schlussrelatio 18.10.2014 Relatio Synodi der Dritten Außerordentlichen Vollversammlung der Bischofssynode, S. 176 - 182

Walter, Joachim Selbstbestimmte Sexualität als Menschenrecht 

ZdK 09.05.2015 Erklärung anlässlich der XIV. Ordentlichen Generalversammlung der Bischofssynode im Vatikan 2015

Zwischenrelatio 13.10.2014 Relatio post disceptationem von Kardinal Peter Erdö zur Dritten Außerordentlichen Vollversammlung der Bischofssynode, S.117 - 140









Freitag, 3. Juli 2015

Homosexualität und katholische Kirche. Teil I

Teil I: Zur Verortung von Homosexualität in der kirchlichen Tradition



Einleitung


Im 13. Jahrhundert hat Thomas von Aquin, der bedeutendste Theologe des Mittelalters, sexuelles Verhalten systematisch untersucht. „Sein logischer Ausgangspunkt war folgender: Die ‚Natur’ des menschlichen Geschlechtsverkehrs ist die Zeugung von Kindern. Daher ist jede sexuelle Handlung, die diesem Ziel nicht dient, ‚widernatürlich’, das heißt gegen den Willen Gottes gerichtet und sündig.“ (Haeberle 1, 2003)
Aus dieser Grundlegung leitet sich ab, dass ‚natürliche’ sexuelle Handlungen mit dem ‚richtigen’ Ziel, dem ‚richtigen’ Partner und in ‚richtiger’ Weise stattfinden, also zum Zwecke der Zeugung, mit dem Ehepartner und durch Koitus. Sexuelle Handlungen sind in dem Maße ‚widernatürlich’ und sündig, in dem sie von dieser dreifachen Moralvorschrift abweichen. Demzufolge besteht das schwerwiegenste Vergehen wider die Natur darin, mit falschem Vorsatz (nur um des sexuellen Vergnügens willen), mit inadäquatem Partner (zum Beispiel einem Partner gleichen Geschlechts) und in widernatürlicher Weise (zum Beispiel mit Oral- oder Analverkehr) sexuellen Kontakt zu haben. Alle drei Kriterien sind bei gleichgeschlechtlicher Liebe gegeben. 

Über viele Jahrhunderte zogen Kirche und europäisch geprägte Gesellschaften im Hinblick auf Verurteilung und Bestrafung von Homosexualität an einem Strang. Erst aufgrund von gesellschaftlichen Entwicklungen in den 1960er Jahren (Antibaby-Pille und sexuelle Revolution) gehen die Entwicklungslinien auseinander.
Noch bis 1968 galt in der religionsfeindlichen DDR der  gleichsam thomistisch formulierte §175 in der Fassung des Reichsgesetzbuches von 1871:
„Die widernatürliche Unzucht, welche zwischen Personen männlichen Geschlechts oder von Menschen mit Tieren begangen wird, ist mit Gefängnis zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.“
Ab 1965 gehen in der BRD aufgrund des beginnenden Wertewandels die Verurteilungen von Männern, weil sie mit anderen Männern Unzucht getrieben haben, zurück, obwohl der §175 erst im September 1969 reformiert wird.
1964:   2907 Fälle      
1967:   1783 Fälle      
1969:     894 Fälle
Gesellschaftlich ist bezüglich Homosexualität oder – in modernerer Terminologie ­- LBGT (Lesbian, Gay, Bisexual und Transgender) ein enormer Wandel zu verzeichnen, wohingegen die Katholische Kirche bis zum Pontifikat von Franziskus starr und unnachgiebig an der traditionellen Morallehre festgehalten hat. Im vorliegenden Teil I meines Blogbeitrags skizziere ich entlang des geschichtlichen Verlaufs die Positionierung der Katholischen Kirche zur Homosexualität, während es in Teil II dann um aktuelle Entwicklungen gehen wird. 


 1. Was ist Sodomie?


Das Wort „Homosexualität“ wurde von dem Schriftsteller Karl Maria Kertbeny (1824–1882) im Jahr 1868 geprägt, der griech. ὁμός homόs „gleich“ und lat. sexus „Geschlecht“ zusammensetzte. Das Kompositum ist insofern uneindeutig als homo im Lateinischen „Mann“ (aber auch „Mensch“) und nicht - wie im Griechischen - „gleich“ bedeutet. Zudem wird sexuell häufig nicht in der Bedeutung von „Sexus, Geschlecht“, sondern im Sinn von „sexuellem Handeln“ aufgefasst. Dass es für Homosexualität zuvor kein gleichbedeutendes Wort gab, deutet auf einen gesellschaftlichen Wandlungsprozess hin.

Vorläufer des Wortes „Homosexualität“ war der Begriff der „Sodomie“, dessen Konnotation der bereits in der Einleitung zitierte §175 des Strafgesetzbuches für das Deutsche Reich vom 15. Mai 1871 zum Teil wiederspiegelt - immerhin galt dieser auf bundesrepublikanischem Boden bis zum 1. September 1939:
„Die widernatürliche Unzucht, welche zwischen Personen männlichen Geschlechts oder von Menschen mit Thieren begangen wird, ist mit Gefängniß zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.“
Während mit Sodomie im christlichen Mittelalter und der frühen Neuzeit eine Reihe von sexuellen Verhaltensweisen bezeichnet wurden, die, da sie nicht der Fortpflanzung dienten, lehramtlich als widernatürlich bzw. pervers eingestuft wurden, hat sich mittlerweile die Begriffsbedeutung auf „sexuelle Handlungen mit Tieren“ verengt.

Die Bezeichnung „Sodomie“ leitet sich ab von der alttestamentlichen Erzählung von der Vernichtung Sodoms und Gomorras im Buch Genesis (1 Mose 19). Abrahams Neffe Lot redete zwei Engeln, die am Abend in Sodom angekommen waren, eindringlich zu, doch bei ihm zu übernachten. „Sie waren noch nicht schlafen gegangen, da umstellten die Einwohner der Stadt das Haus, die Männer von Sodom, Jung und Alt, alles Volk von weit und breit. Sie riefen nach Lot und fragten ihn: Wo sind die Männer, die heute Abend zu dir gekommen sind? Heraus mit ihnen, wir wollen mit ihnen verkehren.“ (1. Mose 19.4-5) Die Bibelübersetzung von Martin Luther wird an dieser Stelle deutlicher: „Führe sie heraus zu uns, dass wir uns über sie hermachen.“ Lot reagierte mit einem ungeheuerlichen Angebot: „Ach, liebe Brüder, tut nicht so übel! Siehe, ich habe zwei Töchter, die wissen noch von keinem Manne; die will ich herausgeben unter euch und tut mit ihnen, was euch gefällt; aber diesen Männern tut nichts, denn darum sind sie unter den Schatten meines Dachs gekommen.“ (1. Mose 19.7-8)
Im Zentrum des Textes steht die Thematik der sexuellen Gewalt. Die meisten Bibelwissenschaftler sehen als die Ursache des Untergangs der beiden Städte nicht gleichgeschlechtliche Sexualität. (Vgl. Scholz 2015)
Eine Lesart der Erzählung findet sich in dem zwischen 50 und 120 n.Chr. entstandenen neutestamentlichen  „Brief des Judas“. In der Mahnrede wird Gott der Herr als derjenige vor Augen geführt, der die Gottlosen vernichtet. „Sodom und Gomorra und ihre Nachbarstädte sind ein Beispiel: In ähnlicher Weise wie jene trieben sie Unzucht und wollten mit Wesen anderer Art verkehren; daher werden sie mit ewigem Feuer bestraft.“ (Jud 7)

Wie sich die Sodom-Thematik in der Zeit der Kirchenväter widerspiegelte sei anhand von vier Beispielen exemplifiziert.

„Nun hat aber die Natur es nicht einmal den geilsten Tieren gestattet, durch den Verdauungsgang zu begatten. … Deshalb ist es für uns ohne jeden Zweifel klar, daß man die Unzucht mit Männern und die unfruchtbaren Begattungen und die Päderastie und die von Natur unmöglichen Verbindungen der Androgynen vermeiden muß, gehorsam der Natur die selbst solches durch den Bau der Glieder verbietet, indem sie dem männlichen Geschlecht die Manneskraft verliehen hat, nicht daß es den Samen in sich aufnehme, sondern daß es ihn von sich ergieße.“
Clemens von Alexandrien († vor 215/16)

„Solltest du … lächeln, wenn du von Höllenstrafen hörst und an jenes Feuer nicht glauben, so denk an Sodoma! … Weil viele sich um bloße Worte nicht kümmern, darum hat ihnen Gott durch Taten ein Bild der Hölle in einer ganz eigenen Art vor Augen geführt. Jener Regen war ein Widerspruch in sich selbst (Feuer und Regen), wie auch der Geschlechtsverkehr der Sodomiten ein Widerspruch gegen die Natur war. Jener Regen überschwemmte das Land wie die Gier ihre Seelen. Er hatte die gegenteilige Wirkung von einem gewöhnlichen Regen; er regte den Schoß der Erde nicht nur nicht an, Früchte hervorzubringen, sondern machte sie unbrauchbar zur Aufnahme von Samen. So war auch der Geschlechtsverkehr der Männer von Sodoma: er machte den Körper noch unbrauchbarer. Was gibt es nur Fluchwürdigeres als eine solche männliche Hure, was Niederträchtigeres?“
Chrysostomus († 407) 

Es „sind auch Verbrechen gegen die Natur wie die der Sodomiten immer und überall verabscheuungswürdig und strafbar. Wenn auch alle Völker solche Sünden begingen, alle würden doch gleicher Sündenschuld anheimfallen infolge des göttlichen Gesetzes, das die Menschen nicht zu solchem Verkehre geschaffen hat. Es wird ja auch die Gemeinschaft, die uns mit Gott verknüpfen soll, verletzt, wenn eben die Natur, die er geschaffen, durch verkehrte Begierde befleckt wird.“
Augustinus (354 - 430) 

"Der Herr hatte beschlossen, Sodom für die Verbrechen des Fleisches zu bestrafen. Er wählte als Form der Strafe einen Feuer- und Schwefelregen. Damit betonte er die Schändlichkeit jenes Verbrechens – denn Schwefel stinkt, und Feuer brennt. Es war angemessen, dass Sodomiten, die vor perversen Begierden, die aus dem Fleisch wie Gestank hervorgehen, durch Feuer und Schwefel verdorben werden. Sie sollten sich durch diese Strafe des Übels bewußt werden, das sie – getrieben von entarteten Begierden –
begangen hatten."
Papst Gregor der Große († 604) in seinem Werk 'Moralia in Job'


Aus dem „Brief des Judas“ und den vier Aussagen der Kirchenväter lassen sich folgende Aspekte sodomitischen Fehlverhaltens entnehmen:
-     Verkehr mit Wesen anderer Art
-     Missbrauch von Körperzonen und –funktionen entgegen der göttlichen Naturordnung
-     Abkehr von Gott, wenn dessen natürliche Ordnung durch verkehrte Begierde befleckt wird
-     Entartete und perverse Begierden

Das Delikt, mit Wesen anderer Art zu verkehren, wurde zu späterer Zeit kirchenpolitisch genutzt, indem man dieses nicht auf Engel und Tiere beschränkte. So wurde auf dem Konzil von Arles 1275 dekretiert, dass als Sodomiten auch alle diejenigen anzusehen seien, "die sich im unbesonnenen Übermut vornehmen, mit einer Jüdin, einer Sarazenin oder einem wilden Tier zu verkehren oder sonst etwas gegen die Natur gerichtetes" tun. (Grenzmann 2009)

Nach dem Lexikon der Christlichen Moral (Karl Hörmann) von 1969 wird nicht nur die homosexuelle Betätigung als Sodomie bezeichnet. „In einem gewissen Sinn nennt man Sodomie (sodomia imperfecta) auch den widernatürlichen Geschlechtsverkehr mit einer Person des andern Geschlechts, nämlich an einer von der Natur dazu nicht bestimmten Körperstelle (in vase indebito).“ Damit wird noch im späten 20. Jahrhundert am Kern des  Sodomiebegriffes festgehalten: Legtim ist Sexualität nur dann, wenn sie auf die Fortpflanzung ausgerichtet ist. Wechselseitige Masturbation, Oral- oder Analverkehr sowie Coitus interruptus - auch innerhalb einer ehelichen Beziehung - sind als widernatürlich einzustufen und somit Sodomie. 


2. Sodomie in der Epoche der Scholastik


2.1 Petrus Damiani


Mit Gregor VII. bestieg im Jahr 1073 ein erfahrener Kirchenmann den Stuhl Petri, der als unbeugsamer Reformer das Ziel verfolgte, die Kirche moralisch zu erneuern und ihre Macht zu vergrößern. Schon viele Jahre zuvor hatte er sich mit dem Benediktinerprior Petrus Damiani (1006/07 – 1072) zusammengetan, der „in seiner Korrespondenz mit dem Kaiser des Heiligen Römischen Reiches, Heinrich III., und den Päpsten scharf die Ausschweifungen des Klerus sowie die Nichteinhaltung des Zölibats (kritisierte).“ (Ökumenisches Heiligenlexikon)

Damiani veröffentlichte im Jahr 1049 eine Papst Leo IX. gewidmete Denkschrift, den Liber Gomorrhianus – das Buch Gomorra. In dieser Schrift skandalisierte er das „höchst säuische Leben“ mancher Kleriker und forderte schwere Strafen für das sodomitische Laster. Erstmalig taucht die Vokabel Sodomie als Substantiv auf, die Petrus bewusst äquivalent zur Blasphemie setzt. „Wenn Blasphemie die schlimmste Sünde ist, weiß ich nicht, auf welche Weise Sodomie besser sein sollte.“ (Zitiert nach Reck 2008)
Inhaltlich fasst Damiani „Sodomie“ als Generalbegriff für jegliche sexuellen Handlungen zwischen Männern und verurteilt diese als schwerste Sünde. Diese moralische Einstufung aus dem 11. Jahrhundert perpetuiert der Katechismus der katholischen Kirche von 1997, indem er daran erinnert, dass die Sodomie zu den „himmelschreienden Sünden“ zählt. (KKK 1867)

Papst Leo IX. antwortete Petrus Damiani fünf Jahre später brieflich
„dass Unserem Urteil alles gefallen hat, was diese Schrift (der Liber Gomorrhianus) enthält. … Da Wir aber recht milde verfahren, wollen Wir und gebieten auch …, dass diejenigen, die entweder mit den eigenen Händen oder untereinander den Samen zum Ausstoß brachten, oder auch zwischen den Schenkeln ausströmen ließen …, wenn sie die Lust gezügelt und durch eine angemessene Buße die schändlichen Taten gesühnt haben, zu denselben Stufen zugelassen werden, auf denen sie … gewesen waren. Den anderen soll die Hoffnung auf Wiedererlangung ihrer Stellung genommen sein, die … - was schauderhaft zu sagen und zu hören ist – sich auf die Rücken anderer geschoben haben.“ (DH 687/88)

Denzinger weist darauf hin, dass hier ein für die damalige Zeit äußerst seltenes Dokument vorliegt, in dem sich das kirchliche Lehramt zu geschlechtlichen Verirrungen äußert.


2.2 Thomas von Aquin

Im 13. Jahrhundert legt Thomas von Aquin im Rahmen des zweiten Teils seines Hauptwerkes „Summa theologica“ (Summe der Theologie) seine Morallehre vor. Thomas benennt vier Kardinaltugenden, an denen alle anderen Tugenden befestigt sind wie die Tür in der Angel, nämlich prudentia (Klugheit), iustitia (Gerechtigkeit), fortitudo (Tapferkeit) und temperantia (Mäßigung).
Mäßigkeit“ bezeichnet die „besondere Tugend, kraft deren nämlich der Mensch, das Begehren nach dem zügelt, was im höchsten Grade den Menschen anlockt.“ (Thomas 1) Nach Thomas ist die Unmäßigkeit das abscheulichste menschliche Laster. Jene Laster aber, „welche die Verhältnisse oder das Maß der menschlichen Natur übersteigen, sind abscheulicher.“ (Thomas 2)  Als Beispiele nennt er das Essen von Menschenfleisch, die unnatürliche Unzucht mit Tieren und mit Personen gleichen Geschlechtes.


Die Sünde gegen die Natur ist für Thomas eine der sechs Arten von Wollust (Einfache Unzucht, Ehebruch, Blutschande, Verführung, Entführung und die Sünde gegen die Natur).

„Wollust (lat. Voluptas 'Lust, Genuss, Vergnügen' oder Libido 'Begehren, Begierde' ) ist das mit Willen betriebene Handeln zur sexuellen Steigerung der Lust. Gegenbegriffe sind Keuschheit oder Askese.“ (Anthrowiki: Wollust)

Die Wollust „richtet sich in erster Linie und im eigentlichen Sinne auf geschlechtliche Vergnügen, welche den Geist des Menschen im höchsten Grade von Anderem abziehen und somit zerstreuen und auslösen.“ (Thomas 3)

Unter den Sünden der Wollust ist die Sünde wider die Natur die schwerste, denn der Mensch überschreitet hier eine Grenze, die die Natur hinsichlich des menschlichen Umgangs mit der Geschlechtlichkeit selbst gezogen hat. Thomas sieht hier „eine Beleidigung, die man unmittelbar Gott zufügt als dem Urheber der natürlichen Ordnung. Deshalb sagt Augustin: <Schandtaten gegen die Natur müssen überall und immer bestraft werden, wie z. B. die Sünden der Sodomiten.> (Thomas 4)
Die Konvention, widernatürliches Sexualverhalten als gegen Gott selbst gerichtet anzusehen, wirkte sich auf die Rechtsprechung der  kirchlichen Gerichtshöfe des Mittelalters so aus, dass Sünden 'gegen die Natur' wesentlich härter bestraft wurden als Sünden 'gemäß der Natur'. "Auf Vergewaltigung stand Buße bis zu einem Jahr, auf Ehebruch bis zu sieben Jahren. Masturbation und unbeabsichtigter Orgasmus im Schlaf wurden mit weniger harten Bußen belegt. Homosexuelles Verhalten und sexueller Kontakt mit Tieren konnten demgegenüber mit Bußen von 22 Jahren bis lebenslänglich geahndet werden.“
(Haeberle 2, 2003)


Wie bereits gesagt, besteht für Thomas die Natur des geschlechtlichen Aktes darin, dass dieser „zum Ziele hat die Zeugung und somit die Fortpflanzung der menschlichen Natur.“ (Thomas 5)  
Menschliches Sexualverhalten, das gegen diese postulierte Naturordnung verstößt, unterteilt er in vier Kategorien: „Masturbation, dem Verkehr mit einem ‚Wesen einer anderen Art’, dem Verkehr mit einer Person, die nicht das geforderte Geschlecht besitzt, und dem unnatürlichen Vollzug des Beischlafs, etwa durch die Benutzung ungehöriger Instrumente oder auf andere ‚monströse und bestialische Weisen’. Am schwersten wiegt dabei die Unzucht mit einem Tier, am geringsten die ‚Unreinheit, die einer mit sich allein begeht.“ (Wikipeda: Sodomiterverfolgung)

Springt man aus dem 13. Jahrhundert in die Jetzt-Zeit, so lässt sich anhand der Enzyklika „Humanae Vitae“ Pauls VI. aus dem Jahr 1968, die heftigste Kontroversen auslöste, zeigen, dass die katholische Morallehre nach wie vor auf der Lehre des Aquinaten aufruht.

„Ein Akt gegenseitiger Liebe widerspricht dem göttlichen Plan, nach dem die Ehe entworfen ist, und dem Willen des ersten Urhebers menschlichen Lebens, wenn er der vom Schöpfergott in ihn nach besonderen Gesetzen hineingelegten Eignung, zur Weckung neuen Lebens beizutragen, abträglich ist.“ (Nr. 13)
Was sich allein verändert hat, ist die Zunahme an Optionen, wider die Natur zu sündigen und die natürliche Weise des geschlechtlichen Zusammenlebens nicht ein(zu)halten.“  (Thomas 5)

Die unerlaubten Handlungsweisen werden in Artikel 14 benannt:
-      „Der direkte Abbruch einer begonnenen Zeugung“ (Coitus interruptus)
-      „Die direkte Abtreibung - auch wenn zu Heilzwecken vorgenommen“
-      „Sterilisierung des Mannes oder der Frau“
-      Jede Handlung ist verwerflich, die entweder in Voraussicht oder während des Vollzugs   des ehelichen Aktes … darauf abstellt, die Fortpflanzung zu verhindern, sei es als Ziel, sei es als Mittel zum Ziel“ (Kontrazeption)

So lautet denn das abschließende Verdikt von Paul VI.:  Es ist „niemals erlaubt - auch aus noch so ernsten Gründen nicht -, Böses zu tun um eines guten Zweckes willen: das heißt etwas zu wollen, was seiner Natur nach die sittliche Ordnung verletzt und deshalb als des Menschen unwürdig gelten muß; das gilt auch, wenn dies mit der Absicht geschieht, das Wohl des einzelnen, der Familie oder der menschlichen Gesellschaft zu schützen oder zu fördern.“ (Nr. 14) 


3.    Die lehramtliche Beurteilung der Homosexualität in der Gegenwart

3.1  Persona Humana 1975

Im Jahr 1975 veröffentlichte die Kongregation für die Glaubenslehre unter ihrem Präfekten Franjo Seper „Persona humana“, eine Erklärung zu einigen Fragen der Sexualethik. Artikel 8 befasst sich mit „Seelsorge und Homosexualität“.

Ausgangspunkt der lehramtlichen Positionierung ist die Unterscheidung von Homosexuellen, deren Neigung auf psychosozialen Ursachen beruht und die „eine Übergangserscheinung darstellt oder wenigstens nicht unheilbar ist“ und Homosexuellen, deren anormale – Vokabular des Textes - Ausrichtung als feststehend anzusehen ist.
Zurückgewiesen wird hinsichtlich originär homosexueller Personen die Ansicht, „dass ihre Neigung derart natürlich ist, dass sie für sie als Rechtfertigungsgrund für ihre homosexuellen Beziehungen in einer eheähnlichen aufrichtigen Lebens- und Liebesgemeinschaft angesehen werden muss.“
Die in der Erklärung vorgenommene Beurteilung von Homosexualität ist rigide und apodiktisch:
„Nach der objektiven sittlichen Ordnung sind die homosexuellen Beziehungen Handlungen, die ihrer wesentlichen und unerlässlichen Regelung beraubt sind. Sie werden in der Heiligen Schrift als schwere Verirrungen verurteilt und als die traurige Folge einer Zurückweisung Gottes dargestellt.“
Als Beleg wird eine Stelle von Paulus’ Römerbrief angeführt: „Sie vertauschten die Wahrheit Gottes mit der Lüge, sie beteten das Geschöpf an und verehrten es anstelle des Schöpfers – gepriesen ist er in Ewigkeit. Amen. Darum lieferte Gott sie entehrenden Leidenschaften aus: ihre Frauen vertauschten den natürlichen Verkehr mit dem widernatürlichen; ebenso gaben die Männer den natürlichen Verkehr mit der Frau auf und entbrannten in Begierde zueinander; Männer trieben mit Männern Unzucht und erhielten den gebührenden Lohn für ihre Verirrung.“ (Röm 1.23-27)

Die Bibelstelle spricht von den Folgen von Götzendienst, die darin bestehen, dass offensichtlich heterosexuelle Frauen und Männer "widernatürliche" sexuelle Praktiken ausüben. Vermutlich war Homosexualität als Ausdrucksform gleichgeschlechtlicher Liebe für Paulus gar keine Denk-  und Vorstellungskategorie. Es ist davon auszugehen, dass er Homosexualität in einer Form vor Augen hatte, wie sie in der  heidnischen Welt - nämlich im antiken Helllas und Rom - in asymmetrischen Abhängigkeitsverhältnissen stattfand. Ein Junge ab 12 Jahren oder ein junger Mann hatte sich einem älteren Mann als Geschlechtspartner zur Verfügung zu stellen. Das konnte in Griechenland ein Lehrer-Schülerverhältnis sein, während in Rom für den unterlegenen Part Sklaven herhalten mussten. (vgl. Scholz 2012)

Meines Erachtens geht die Argumentation der Erklärung an der zu behandelnden Problematik vorbei.

3.2  Der Katechismus der katholischen Kirche 1993

Homosexualität ist im Katechismus den Verstößen gegen die Keuschheit zugeordnet. Beziehungsform, Vorkommen und Ursache von Homosexualität werden empirisch angemessen beschrieben. Indem von sexueller Veranlagung gesprochen wird, unterbleibt jegliche Schuldzuweisung. Allerdings wird postuliert, „dass die homosexuellen Handlungen in sich nicht in Ordnung sind“ (Nr.2357), und es wird daraus abgeleitet, dass Betroffene darauf zu verzichten haben, ihre Sexualität zu leben. Sie werden aufgefordert, „wenn sie Christen sind, die Schwierigkeiten, die ihnen aus ihrer Veranlagung erwachsen können, mit dem Kreuzesopfer des Herrn zu vereinen.“  (Nr. 2358) Diese Aussage ist schlüssig, wenn sie sich auf gesellschaftliche Anfeindungen gegen Homosexuelle bezieht, wird aber zur menschenfeindlichen ideologischen Überhöhung, wenn sie als Bewältigungsmodus von unnötiger Selbstkasteiung anempfohlen wird.

3.3  Kongregation für die Glaubenslehre 2003: Erwägung zu den Entwürfen einer rechtlichen Anerkennung der Lebensgemeinschaften zwischen homosexuellen Personen

"Die Ehe ... wurde vom Schöpfer mit einer eigenen Natur sowie eigenen Wesenseigenschaften und Zielen begründet. Keine Ideologie kann dem menschlichen Geist die Gewissheit nehmen, dass es eine Ehe nur zwischen zwei Personen verschiedenen Geschlechts gibt, die durch die gegenseitige personale Hingabe, die ihnen eigen und ausschließlich ist, nach der Gemeinschaft ihrer Personen streben."
Was hier über die Ehe gesagt wird, ließe sich auf gleichgeschlechtliche Liebe, die auf Dauer angelegt ist, übertragen. Allerdings fügt Joseph Ratzinger im folgenden Satz das katholische Konstituens, dass die zwei Personen mit Gott an der Erzeugung neuen Lebens mitwirken, hinzu.

Die Ehe und die gleichgeschlechtliche Lebensbeziehung vergleichend formuliert Ratzinger: "Die Ehe ist heilig, während die homosexuellen Beziehungen gegen das natürliche Sittengesetz verstoßen. Denn bei den homosexuellen Handlungen bleibt die Weitergabe des Lebens beim Geschlechtsakt ausgeschlossen. Sie entspringen nicht einer wahren affektiven und geschlechtlichen Ergänzungsbedürftigkeit. Sie sind in keinem Fall zu billigen.“
Die zugespitzte Schwarz-Weiß-Polarisierung ist für mich ein Indiz dafür, dass sich der Präfekt der Glaubenskongregation vom gegenläufigen Zeitgeistdenken herausgefordert sieht und er deshalb um so dezidierter die traditionelle katholische Position vertritt.

Während der Katechismus von 1993 noch von Homosexualität als nicht selbst gewählter Veranlagung spricht, fällt Kardinal Ratzinger zehn Jahre später auf den Anomaliebegriff von 1975 zurück. Nach seiner Auffassung kann man aus dem Urteil der Heiligen Schrift nicht ableiten, „dass alle, die an dieser Anomalie leiden, persönlich dafür verantwortlich sind, bezeugt aber, dass die homosexuellen Handlungen in sich nicht in Ordnung sind.“ Die Konsequenz bleibt dieselbe: „Homosexuelle Praktiken gehören zu den Sünden, die schwer gegen die Keuschheit verstoßen.“ (Nr. 4)

Die zunehmende Fragwürdigkeit der katholischen Morallehre wird insbesondere deutlch, wenn sich Joseph Ratzinger auf gesellschaftliches Terrain begibt.
„Die Gesellschaft verdankt ihren Fortbestand der Familie, die in der Ehe gründet. Die unvermeidliche Folge der rechtlichen Anerkennung der homosexuellen Lebensgemeinschaften ist, dass man die Ehe neu definiert und zu einer Institution macht, die in ihrer gesetzlich anerkannten Form die wesentliche Beziehung zu den Faktoren verliert, die mit der Heterosexualität verbunden sind, wie zum Beispiel die Aufgabe der Fortpflanzung und der Erziehung.“
Abgesehen davon, dass heutzutage viele Kinder außerhalb eines Ehekontextes aufwachsen, ist die Behauptung, dass durch eine Erweiterung des Ehebegriffes der traditionellen Ehe irgendetwas verloren ginge, schlichtweg nicht nachvollziehbar. Zur Aufgabe der Erziehung sei angemerkt, dass diese schon immer ein zeit- und kulturabhängiges Phänomen war und zum Beispiel kollektivistisch organisiert sein kann, indem das ganze Dorf für die Erziehung der Kinder zuständig ist.

Die bis heute geltende Lehrauffassung hinsichtlich homosexueller Beziehungen wurde vom Präfekten der Glaubenskongregation im Juni 2003 veröffentlicht. Keine zwei Jahre später wurde Joseph Ratzinger vom Kardinalskollegium zum Papst gewählt.




Quellen


Augustinus

Chrysostomus

Clemens von Alexandrien

DH Denzinger, Heinrich: Kompendium der Glaubensbekenntnisse und kirchlichen Lehrentscheidungen, Hg. Peter Hünermann. Freiburg 2010

Gregor der Große

Grenzmann, Ludger et al: Wechselseitige Wahrnehmung der Religionen im Spätmittelalter und in der Frühen Neuzeit: I. Konzeptionelle Grundfragen und Fallstudien. 2009, S. 260

Haeberle 1, 2003

Haeberle 2, 2003

Hörmann 1969: Sodomie

KKK Katechismus der Katholischen Kirche


Kongregation für die Glaubenslehre 1975 Persona humanaErklärung zu einigen Fragen der Sexualethik

Kongregation für die Glaubenslehre 2003 Erwägung zu den Entwürfen einer rechtlichen Anerkennung der Lebensgemeinschaften zwischen homosexuellen Personen

Ökumenisches Heiligenlexikon: Gregor VII.

Paul VI. 1968  Humanae vitae

Reck,, Norbert. 2008  Von Sodom zur Sodomie ..

Scholz, Stefan. 2012  Homosexualität (NT)

Scholz, Stefan. 2015  Ist Homosexualität unbiblisch?

Thomas 1

Thomas 2

Thomas 3

Thomas 4

Thomas 5