1. Einleitung
2. Die von Franziskus vorgefundene kirchenpolitische Ausgangslage
3. Anspruch und Zielsetzung der auf den Weg gebrachten Bischofssynode
4. Die Dramaturgie der Bischofssynode
4.1 Die Wiedervorlage des Pastoralsektors „Wiederverheiratet Geschiedene“
4.2 Rigorose Morallehre versus jesuanische Menschenfreundlichkeit
4.3 Der Synodenverlauf
5. Wie sind die Synodenergebnisse zu bewerten?
5.1 Der Kommentar von Roberto de Mattei
5.2 Der Präfekt der Glaubenskongregation denkt um
5.3 Die Wieder-in-Kraft-Setzung des Gewissens
6. Die Hunde bellen, die Karawane zieht weiter
1. Einleitung
Am 25. Oktober 2015 endete die Ordentliche Bischofssynode in Rom mit einer feierlichen Abschlussmesse. Papst Fanziskus stellte in seiner Predigt wieder einmal heraus, um was es ihm geht: „Die Situationen von Elend und Konflikt sind für Gott Gelegenheiten zur Barmherzigkeit. Heute ist die Zeit der Barmherzigkeit!“ (Predigt Franziskus, 25.20.2015)
Am Tag zuvor hatte er in
seiner Abschlussrede zur Weltfamiliensynode denjenigen episkopalen Mitbüdern,
die im Synodenprozess zeigten, dass ihnen die Barmherzigkeit nicht oberstes
Anliegen ist, ins Stammbuch geschrieben, dass „die wahren
Verteidiger der Lehre nicht jene sind, die den Buchstaben verteidigen, sondern
die, welche den Geist verteidigen; die nicht die Ideen, sondern den Menschen
verteidigen; nicht die Formeln, sondern die Unentgeltlichkeit der Liebe Gottes
und seiner Vergebung.“ (Franziskus: Abschlussrede zum Ende der Weltfamiliensynode, 24.10.2105)
Der
Papst kehrte also nicht unter den Teppich, dass es ab seiner Ankündigung einer
Doppelbischofssynode zum Thema „Die pastoralen Herausforderungen der
Familie im Rahmen der Evangelisierung" am 08.10. 2013 ein Ringen gab
zwischen den Kräften in der Kirche, die unter allen Umständen an der
bestehenden rigorosen Morallehre festhalten wollen, und denjenigen, die sich eine Öffnung der Kirche insbesondere zu den wiederverheirateten Geschiedenen und den gleichgeschlechtlich
Liebenden hin wünschen. Indem Papst Franziskus das von Johannes Paul II.
und seinem Präfekten der Glaubenskongregation, Joseph Ratzinger, fest verschnürte Paket der Familienpastoral wieder
aufknüpfte, löste er ein, was er am 24. September 2013 in einem Interview angekündigt
hatte: „Das Zweite Vatikanische Konzil
beschloss, die Zukunft mit einem modernen Geist anzusehen und sich der modernen
Kultur zu öffnen. Die Väter des Konzils wussten, dass das Ökumene und
Glaubensdialog bedeutete. Seitdem ist in dieser Richtung wenig geschehen. Ich
bin so bescheiden und so ehrgeizig, das wieder zu tun.“
Papst
Franziskus sah deutlich, dass er – wenn Neues eine Chance haben sollte – die
starren und hierarchischen Strukturen der römischen Zentrale aufmischen musste.
Er bezog daher die ganze Kirche mit ein, indem er zwei weltweite
Fragebogenaktionen initiierte, und er sorgte für eine dynamische Synode dadurch,
dass die beiden Teilsynoden im Rahmen eines zweijährigen diskursiven Prozesses
stattfanden. Was in den beiden Jahren ablief, war durchaus spannend und führte
zu Ergebnissen, die von den Kommentatoren sehr unterschiedlich bewertet wurden.
Unabhängig von diesen Ergebnissen ist es zu einer Verlebendigung der
katholischen Kirche gekommen – Stichwort Synodalität - und die Synodenpapiere
sind in einer Sprache formuliert, die bezeugt, dass die Kirche die Menschen
nicht verurteilen sondern pastoral begleiten will.
In
meinem Blogbeitrag versuche ich den - die Synode beherrschenden - zentralen,
oft untergründigen Richtungsstreit sichtbar zu machen, der auf einem kleinen
Schauplatz des großen pastoralen Feldes ausgefochten wird, nämlich da, wo es um
den Umgang der katholischen Kirche mit den wiederverheiratet Geschiedenen geht.
2. Die von Franziskus vorgefundene kirchenpolitische Ausgangslage
Der Pontifex sieht sich bei seinem Amtsantritt 2013 einer Kirche gegenüber, in der Rom alles an sich gezogen hat und die Angelegenheiten der Kirche autokratisch von oben herab entschieden werden. Die dynamische Kirche der Konzilszeit ist zu einem erstarrten, lethargischen Apparat geworden.
Johannes Paul II. und seine
rechte Hand, der Präfekt der
Glaubenskongregation Joseph Ratzinger, formten ab dem Jahr 1982 die katholische
Kirche als Hort der Glaubenswahrheiten, der ein Fels in der Brandung
gesellschaftlicher Beliebigkeiten sein sollte. Kritische Betrachter erlebten
eine immer lebensfremder werdende Kirche, die jeden Ansatz von Veränderung
bekämpfte und zu deren Beschreibung sich die Metapher des Zubetonierens anbot. Die
Rede vom Betonieren ist deshalb angemessen, weil Johannes Paul II. und Joseph
Ratzinger bestimmte Lehrauffassungen als letztgültig postulierten und diese so
fassten, dass sie jeglicher zukünftiger Veränderung entzogen sein sollten.
Dazu zwei Beispiele aus dem
Jahr 1994. In seinem apostolischen Schreiben Ordinatio Sacerdotalis dekretierte
der polnische Papst:
„ … erkläre ich kraft meines Amtes …, dass die Kirche
keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden, und daß sich alle
Gläubigen der Kirche endgültig an diese Entscheidung zu halten haben.“
Beim zweiten Beispiel geht
es um den Kommunionempfang der wiederverheiratet Geschiedenen und damit um eines
der zentralen Themen der Doppelbischofssynode 2014/15. Der Präfekt der
Glaubenskongregation, Joseph Ratzinger, bestimmte in einem Schreiben an die Bischöfe:
„Wenn Geschiedene zivil wiederverheiratet sind,
befinden sie sich in einer Situation, die dem Gesetz Gottes objektiv
widerspricht. Darum dürfen sie, solange diese Situation andauert, nicht die
Kommunion empfangen.“
(Kongregation für die Glaubenslehre: Schreiben an die Bischöfe der katholischen Kirche, 14.09.1994)
Die letztere Doktrin betreffend wurde in der Folgezeit von
theologischer Seite Widerspruch angemeldet. Die Kirche dürfe die rechtliche
Norm nicht absolut setzen und müsse Ausnahmefälle in Betracht ziehen, die vor
dem Hintergrund von Gewissensentscheidungen der einzelnen Gläubigen her zu
beurteilen seien. Hier sah sich Joseph Ratzinger herausgefordert und schob
dieser Auffassung 1998 einen Riegel vor:
Die Unauflöslichkeit der Ehe
wäre eine Norm göttlichen Rechts, die auf den Herrn selbst zurückgeht und über
die die Kirche keine Verfügungsgewalt hat. „Wenn
die vorausgehende Ehe von wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen gültig
war, kann ihre neue Verbindung unter keinen Umständen als rechtmäßig betrachtet
werden, daher ist ein Sakramentenempfang aus inneren Gründen nicht möglich. Das
Gewissen des einzelnen ist ausnahmslos an diese Norm gebunden.“
(Joseph, Kardinal Ratzinger: Zu einigen Einwänden gegen die kirchliche Lehre über den Kommunionempfang von wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen, 01.01.1998)
Seine als Präfekt der Glaubenskongregation getroffene Anordnung bekräftigte Benedikt XVI. anlässlich einer Vollversammlung des Päpstlichen Familienrates, indem er seinen Essay von 1998 – dem obiges Zitat entstammt – am 30.11.2011 im Osservatore Romano neu veröffentlichen ließ.
Als Jorge Mario Bergoglio beim Vorkonklave im März 2013 die Bühne der Weltkirche betrat, scheute er sich nicht, den Finger in die Wunden der
katholischen Kirche – so wie sie sich ihm darstellte – zu legen. Er kritisierte die kranke, um sich selbst kreisende Kirche, die vom verderbten Geist des
theologischen Narzissmus beherrscht ist. Aus dieser Diagnose leitete er ab, dass
aus der mondänen Kirche, die in sich, von sich und für sich lebt, eine
verkündigende Kirche werden muss, die an die Peripherien geht und sich den
Menschen zuwendet. Und er sprach auch schon von notwendigen Veränderungen und
Reformen. Die Frische des Auftritts von Bergoglio hat wohl vielen Purpurträgern
imponiert. Wenn man allerdings 2½ Jahre später vernimmt, dass viele
Kardinäle ihn heute nicht noch einmal wählen würden, dann scheint einigen von
ihnen nicht klar gewesen zu sein, dass Bergoglio ein Mann ist, der seinen
Worten Taten folgen lässt.
3. Anspruch und Zielsetzung der auf den Weg gebrachten Bischofssynode
„Die Diener des Evangeliums müssen in der Lage sein, die Herzen der Menschen zu erwärmen, in der Nacht mit ihnen zu gehen. Sie müssen ein Gespräch führen und in die Nacht hinabsteigen können, in ihr Dunkel, ohne sich zu verlieren. Das Volk Gottes will Hirten und nicht Funktionäre oder Staatskleriker. … Statt nur eine Kirche zu sein, die mit offenen Türen aufnimmt und empfängt, versuchen wir, eine Kirche zu sein, die neue Wege findet, die fähig ist, aus sich heraus und zu denen zu gehen, die nicht zu ihr kommen, die ganz weggegangen oder die gleichgültig sind.“
Das ist eine Kampfansage an die sich selbst beweihräuchernde Kirche (Ansprache Vorkonklave), die von ihrem Podest vermeintlicher moralischer Überlegenheit aus auf die Menschen herabschaut und allenfalls bereit ist, sich denen gnädig zuzuwenden, die ihre Bereitschaft zur Umkehr kundtun. Aus postfamiliensynodaler Perspektive lässt sich das so auf den Begriff bringen, dass der Papst beabsichtigt, die bislang eher als verurteilend zu charakterisierende Kirche in eine Kirche der Barmherzigkeit umzuwandeln. Wie der Pontifex seine Programmatik auf den Weg bringen will, lässt er am 24. September 2013 im Interview mit Eugenio Scalfari, einem der führenden Journalisten Italiens, anklingen. Als Oberhaupt der Christen, die eine Minderheit in der Welt sind, sagt er:
„Wir müssen das Treibmittel des Lebens und der Liebe sein. Wir müssen den Jungen wieder Hoffnung geben, wir müssen den Alten helfen, wir müssen uns der Zukunft öffnen und Liebe verbreiten … Das Zweite Vatikanische Konzil beschloss, die Zukunft mit einem modernen Geist anzusehen und sich der modernen Kultur zu öffnen. Die Väter des Konzils wussten, dass das Ökumene und Glaubensdialog bedeutete. Seitdem ist in dieser Richtung wenig geschehen. Ich bin so bescheiden und so ehrgeizig, das wieder zu tun.“
Franziskus hat bereits die Doppelbischofssynode 2014/15 vor Augen, die er am 08.10.2013 ankündigen wird. Und diese Synode soll ganz anders werden als diejenigen, die unter Johannes Paul II. und Benedikt tagten und von denen der Jesuit und Vatikankenner Thomas Reese folgenden Eindruck gewonnen hat:
„Theoretisch können die Bischöfe bei einer Synode sagen, was sie wollen, doch in der Praxis tendieren sie zu einer ausgesprochen devoten Haltung gegenüber dem Papst und seinen Ansichten. Niemand will als sein Gegner gelten, und das beeinträchtigt den gesamten synodalen Prozess, vom Vorbereitungsstadium bis zur Niederschrift der nachsynodalen Dokumente. Tatsächlich scheinen viele Bischöfe Angst zu haben, eine andere Meinung als der Papst zum Ausdruck zu bringen, was eine derartige Unterwürfigkeit zur Folge hat, dass der Papst nach Ansicht von Kritikern überhaupt keinen ehrlichen Rat mehr bekommt.“ (Reese, 1998, S. 86)
Diese Einschätzung vermittelt das Bild einer gleichgeschalteten Kirche, was nicht verwundert, wenn man weiß, dass unter Johannes Paul II. und Benedikt das Hauptkriterium bei Bischofsneuernennungen die Identifikation mit der katholischen Lehre und der Gehorsam gegenüber dem Papst war. Bei der diesjährigen ordentlichen Synode hatte es Franziskus mit Synodenvätern zu tun, die zu 90 Prozent von Johannes Paul II. oder Benedikt ernannt worden waren. Von daher war von vornherein klar, dass die Synodenergebnisse kein großer Wurf werden konnten.
Dass es Franziskus mit einem Umbau der Kirche ernst ist, kann man dem apostolischen Schreiben Evangelii Gaudium entnehmen, das am 24.11.2013 zum Abschluss des Jahres des Glaubens veröffentlicht wurde.
„Da ich berufen bin, selbst zu leben, was ich von den anderen verlange, muss ich auch an eine Neuausrichtung des Papsttums denken. Meine Aufgabe als Bischof von Rom ist es, offen zu bleiben für die Vorschläge, die darauf ausgerichtet sind, dass eine Ausübung meines Amtes der Bedeutung, die Jesus Christus ihm geben wollte, treuer ist und mehr den gegenwärtigen Notwendigkeiten der Evangelisierung entspricht. … Eine übertriebene Zentralisierung kompliziert das Leben der Kirche und ihre missionarische Dynamik, anstatt ihr zu helfen.“
Zu den Lieblingsredewendungen des Papstes zählt Hagamos lio – Macht Wirbel!, und entsprechend diesem Motto verpasst er der Synode eine Bottom-up-Struktur, was die Anhänger der nachkonziliaren, auf Befehl und Gehorsam zugerichteten Kirche auf die Barrikaden brachte. Franziskus startete eine weltweite Fragebogenaktion und beauftragte die jeweils zuständigen Bischofskonferenzen, die Ergebnisse zu bündeln. Das zu erwartende Ergebnis war, dass in der einen katholischen Kirche große regionale und kulturelle Unterschiede bestehen. Mit der - die innerkirchlichen Divergenzen aufnehmenden - empirischen Realitätserfassung war die Grundlage für kontroverse Debatten auf der Bischofssynode gelegt.
Das von Franziskus vorgegebene Prozedere der Synode ist bereits der erste Schritt bei der Umgestaltung der zentralistischen Papstkirche in Richtung eines Petrusdienstes, der sich als Teil einer kirchlichen Communio versteht. Nach Hermann Pottmeyer beinhaltet ein solcher Communio-Primat „nicht nur das Hören auf Schrift und Tradition und nicht nur die kollegiale Beiziehung des Episkopats, sondern auch das aufmerksame Hören auf das vielstimmige Zeugnis der ganzen communio des Volkes Gottes, in dem sich das Wirken des Geistes bezeugt.“ (Pottmeyer 1999, S. 114)
Franziskus hat bereits die Doppelbischofssynode 2014/15 vor Augen, die er am 08.10.2013 ankündigen wird. Und diese Synode soll ganz anders werden als diejenigen, die unter Johannes Paul II. und Benedikt tagten und von denen der Jesuit und Vatikankenner Thomas Reese folgenden Eindruck gewonnen hat:
„Theoretisch können die Bischöfe bei einer Synode sagen, was sie wollen, doch in der Praxis tendieren sie zu einer ausgesprochen devoten Haltung gegenüber dem Papst und seinen Ansichten. Niemand will als sein Gegner gelten, und das beeinträchtigt den gesamten synodalen Prozess, vom Vorbereitungsstadium bis zur Niederschrift der nachsynodalen Dokumente. Tatsächlich scheinen viele Bischöfe Angst zu haben, eine andere Meinung als der Papst zum Ausdruck zu bringen, was eine derartige Unterwürfigkeit zur Folge hat, dass der Papst nach Ansicht von Kritikern überhaupt keinen ehrlichen Rat mehr bekommt.“ (Reese, 1998, S. 86)
Diese Einschätzung vermittelt das Bild einer gleichgeschalteten Kirche, was nicht verwundert, wenn man weiß, dass unter Johannes Paul II. und Benedikt das Hauptkriterium bei Bischofsneuernennungen die Identifikation mit der katholischen Lehre und der Gehorsam gegenüber dem Papst war. Bei der diesjährigen ordentlichen Synode hatte es Franziskus mit Synodenvätern zu tun, die zu 90 Prozent von Johannes Paul II. oder Benedikt ernannt worden waren. Von daher war von vornherein klar, dass die Synodenergebnisse kein großer Wurf werden konnten.
Dass es Franziskus mit einem Umbau der Kirche ernst ist, kann man dem apostolischen Schreiben Evangelii Gaudium entnehmen, das am 24.11.2013 zum Abschluss des Jahres des Glaubens veröffentlicht wurde.
„Da ich berufen bin, selbst zu leben, was ich von den anderen verlange, muss ich auch an eine Neuausrichtung des Papsttums denken. Meine Aufgabe als Bischof von Rom ist es, offen zu bleiben für die Vorschläge, die darauf ausgerichtet sind, dass eine Ausübung meines Amtes der Bedeutung, die Jesus Christus ihm geben wollte, treuer ist und mehr den gegenwärtigen Notwendigkeiten der Evangelisierung entspricht. … Eine übertriebene Zentralisierung kompliziert das Leben der Kirche und ihre missionarische Dynamik, anstatt ihr zu helfen.“
Zu den Lieblingsredewendungen des Papstes zählt Hagamos lio – Macht Wirbel!, und entsprechend diesem Motto verpasst er der Synode eine Bottom-up-Struktur, was die Anhänger der nachkonziliaren, auf Befehl und Gehorsam zugerichteten Kirche auf die Barrikaden brachte. Franziskus startete eine weltweite Fragebogenaktion und beauftragte die jeweils zuständigen Bischofskonferenzen, die Ergebnisse zu bündeln. Das zu erwartende Ergebnis war, dass in der einen katholischen Kirche große regionale und kulturelle Unterschiede bestehen. Mit der - die innerkirchlichen Divergenzen aufnehmenden - empirischen Realitätserfassung war die Grundlage für kontroverse Debatten auf der Bischofssynode gelegt.
Das von Franziskus vorgegebene Prozedere der Synode ist bereits der erste Schritt bei der Umgestaltung der zentralistischen Papstkirche in Richtung eines Petrusdienstes, der sich als Teil einer kirchlichen Communio versteht. Nach Hermann Pottmeyer beinhaltet ein solcher Communio-Primat „nicht nur das Hören auf Schrift und Tradition und nicht nur die kollegiale Beiziehung des Episkopats, sondern auch das aufmerksame Hören auf das vielstimmige Zeugnis der ganzen communio des Volkes Gottes, in dem sich das Wirken des Geistes bezeugt.“ (Pottmeyer 1999, S. 114)
4. Die Dramaturgie der Bischofssynode
4.1 Die
Wiedervorlage des Pastoralsektors „Wiederverheiratet Geschiedene“
Im Vorfeld der auf den Weg gebrachten Synode fand im März 2014 ein außerordentliches Konsistorium (sc. Vollversammlung der Kardinäle) in Rom statt, das sich mit dem Thema Familie befasste und auf Wusch des Papstes mit einem Referat des Kardinals Walter Kasper beginnen sollte. Für den konservativen Flügel war dies ein Affront, denn eben dieser Kardinal hatte im Jahr 1993 als Bischof von Rottenburg-Stuttgart zusammen mit seinen oberrheinischen Bischofskollegen Oskar Saier und Karl Lehmann eine Initiative gestartet und die Frage aufgeworfen, wie man den Geschiedenen und den wiederverheirateten Geschiedenen in ihrer schwierigen menschlichen Situation die Nähe Gottes glaubwürdig bezeugen kann. Diese „sollen erfahren, dass sie in der Gemeinde angenommen sind und dass die Gemeinde Verständnis hat für ihre schwierige Situation. Sie sollen die Kirche als heilende und helfende Gemeinschaft erleben.“ (Gemeinsames Hirtenschreiben der Bischöfe vom 10.07.1993)
Den parallel verlautbarten
seelsorglichen Leitlinien, die sich an die Hauptamtlichen richteten, lässt sich
entnehmen, wie eine Reintegration von wiederverheirateten Geschiedenen in die
Gemeinde vonstatten gehen könnte:
„Es kann … keine allgemeine und förmliche, amtliche
Zulassung geben, weil damit die Treue der Kirche zur Unauflöslichkeit der Ehe
verdunkelt würde. … Aber in dem klärenden seelsorglichen Gespräch der Partner
einer zweiten ehelichen Bindung mit einem Priester, in dem die ganze Situation
gründlich, aufrichtig und objektiv aufgehellt wird, kann sich im Einzelfall
herausstellen, dass die Ehepartner (oder auch ein Ehepartner für sich allein)
sich in ihrem (bzw. seinem) Gewissen ermächtigt sehen, an den Tisch des Herrn
zu treten.“
(Grundsätze für eine seelsorgliche Begleitung, Juli 1993)
Diese
sich als tolerant und wohlwollend präsentierende pastorale Lösung – so Joseph Ratzinger - wird von dem Präfekten der Glaubenskongregation in
seinem Lehrschreiben vom 14.09.1994 entschieden zurückgewiesen:
Wenn
Gläubige, die wiederverheiratet geschieden sind, es für möglich hielten, an der
Eucharistie teilzunehmen, so „haben die
Hirten und Beichtväter … die emste Pflicht, sie zu ermahnen, dass ein solches
Gewissensurteil in offenem Gegensatz zur Lehre der Kirche steht.“
(Kongregation für die Glaubenslehre: Schreiben an die Bischöfe der katholischen Kirche, 14.09.1994)
Über
20 Jahre später nutzt Kardinal Kasper die ihm vom Papst eingeräumte
Gelegenheit, seine nach wie vor unveränderte Position vor dem
Kardinalskollegium darzulegen. Im Hinblick auf Menschen, die von der
Ungültigkeit ihrer ersten Ehe überzeugt sind, schlägt er als Alternative zu dem
bisherigen kirchenrechtlichen Verfahren ein seelsorgerisches Prozedere auf
Diözesanebene vor. Und die Frage des Sakramentenempfangs von geschiedenen
Wiederverheirateten betreffend, nennt er fünf Bedingungen, die, wenn sie
erfüllt sind, einen Ausschluss des Gläubigen von der Eucharistie als nicht
gerechtfertigt erscheinen lassen.
4.2 Rigorose Morallehre versus jesuanische Menschenfreundlichkeit
Als sich Papst Benedikt 2010
im Gespräch mit Peter Seewald hinsichtlich begründeter Einzelfälle
relativierend zur Kondomverwendung äußerte, rief dies bei dem Pfarrer Stefan
Hippler, der in Südafrika im Bereich von HIV/AIDS arbeitet, eine optimistische
Vision hervor: Ich sehe „einen ersten feinen Haarriss in einer Mauer aus Beton.
Wer ein wenig von Physik versteht, der weiß, dass solche feinen Risse größer
werden.“ (SZ, 23.11.2010) Mit Franziskus
steht inzwischen ein Mann an der Spitze der katholischen Kirche, der die Kritik
an der Starre und Hypertrophie der katholischen Morallehre teilt. In einem
Interview im August 2013 wirft er der zeitgenössischen Kirche vor, dass diese
ihre dogmatischen wie moralischen Lehren zu wichtig nehmen würde. „Die Verkündigung der heilbringenden Liebe
Gottes muss der moralischen und religiösen Verpflichtung vorausgehen. Heute
scheint oft die umgekehrte Ordnung vorzuherrschen.“ Für den Papst ist es unabdingbar, dass sich die
Kirche neu ausrichtet, weil sonst „auch
das moralische Gebäude der Kirche wie ein Kartenhaus zusammen(fällt).“
(Antonio Spadaro SJ, 25.09.2013)
Am 08.10.2013 kündigte
Franziskus eine Familiensynode an, was sofort die Protagonisten des
konservativen Flügels der katholischen Kirche auf den Plan rief, denn diese
sahen keinen Anlass, etwas neu zu debattieren, das in ihren Augen bereits von Paul VI.
und Johannes Paul II. aufs Beste geregelt war. Bereits am 23.10.2013 veröffentlichte
einer der wichtigsten Exponenten auf der konservativ-traditionalistischen
Seite, der Präfekt der Glaubenskongregation, Kardinal Gerhard Ludwig Müller,
einen Beitrag im Osservatore Romano zum Thema „Wiederverheiratete Geschiedene“.
Er antizipierte dadurch frühzeitig einen springenden Punkt der kommenden Familiensynode
und stellte von vornherein klar, was - seiner Meinung nach - jeglicher
Diskussion entzogen ist.
Müller beansprucht, die
authentische Lehre der Kirche verständlich zu machen, und will „vom Wort Gottes ausgehen, das in der
Heiligen Schrift enthalten, in der kirchlichen Tradition ausgelegt und vom
Lehramt verbindlich interpretiert wird.“ Verbindlich ist für Müller die
Aussage Benedikts, die dieser 2011 erneut veröffentlichen ließ: „Wenn die vorausgehende Ehe von
wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen gültig war, kann ihre neue
Verbindung unter keinen Umständen als rechtmäßig betrachtet werden, daher ist
ein Sakramentenempfang aus inneren Gründen nicht möglich. Das Gewissen des
einzelnen ist ausnahmslos an diese Norm gebunden.“
In konsequenter Fortführung dieser
Position verweist Müller auf eine umfassendere Pastoral, die beinhaltet, „dass es außer der
sakramentalen Kommunion noch andere Weisen der Gemeinschaft mit Gott gibt. …
Gott kann den Menschen auf unterschiedlichen Wegen seine Nähe und sein Heil
schenken, auch wenn sie sich in einer widersprüchlichen Lebenssituation
befinden.“
(Erzbischof Gerhard Ludwig Müller: Zur Unauflöslichkeit der Ehe und der Debatte um die zivil Wiederverheirateten und die Sakramente, 23.10.2013)
(Kommentar von Roberto de Mattei, 27.10.2015)
Würde man Einzelfälle in den Blick nehmen und Umstände geltend machen, die eine Zulassung zur Kommunion rechtfertigen könnten, dann hätte dies – so Mattei – die Relativierung und letzlich die Auflösung des Moralgesetzes zur Folge. „Wenn erst einmal die Legitimität des nachehelichen Zusammenlebens zulässig ist, wäre es nicht einsichtig, warum nicht auch das voreheliche Zusammenleben erlaubt sein sollte, wenn ‚stabil und aufrichtig’.“
Würde man Einzelfälle in den Blick nehmen und Umstände geltend machen, die eine Zulassung zur Kommunion rechtfertigen könnten, dann hätte dies – so Mattei – die Relativierung und letzlich die Auflösung des Moralgesetzes zur Folge. „Wenn erst einmal die Legitimität des nachehelichen Zusammenlebens zulässig ist, wäre es nicht einsichtig, warum nicht auch das voreheliche Zusammenleben erlaubt sein sollte, wenn ‚stabil und aufrichtig’.“
(Roberto de Mattei: Was Gott vereint kann auch Kasper nicht trennen - Versuch einer paradoxen Kulturrevolution in der Kirche, 04.03 2014)
Für den konservativen Flügel geht es ums Ganze. Es muss unter allen Umständen verhindert werden, dass auch nur ein einziges Element aus dem katholischen Moralgebäude herausgebrochen wird, denn das wäre - in Benedikt’scher Diktion - der Beginn einer Diktatur des Relativismus.
Grundsätzlich lassen sich zwei Felder der Auseinandersetzung unterscheiden. Zum einen geht es um voreheliche oder uneheliche Mann-Frau-Beziehungen, die potenziell in eine legitimierte Ehe münden könnten. Hier wären sich konservativer und progressiver Flügel in der Zielrichtung einer späteren sakramentalen Ehe einig, Benennung und Bewertung wären allerdings von der konservativen Seite her eher stigmatisierend und verurteilend, während die Reformbereiten bereits vorhandene positive Aspekte wertschätzen würden.
Auf dem anderen Feld stehen sich die beiden Flügel allerdings unversöhnlich gegenüber. Für die Traditionalisten stehen Zweitehen und gleichgeschlechtliche Partnerschaften grundsätzlich außerhalb katholischer Sittlichkeit, während die Veränderungsoffenen auf die Qualität von Zweierbeziehungen abheben und sich für Kriterien wie Ausschließlichkeit, dauerhafte Bindung und wechselseitiges Füreinander-Einstehen aussprechen.
Grundsätzlich lassen sich zwei Felder der Auseinandersetzung unterscheiden. Zum einen geht es um voreheliche oder uneheliche Mann-Frau-Beziehungen, die potenziell in eine legitimierte Ehe münden könnten. Hier wären sich konservativer und progressiver Flügel in der Zielrichtung einer späteren sakramentalen Ehe einig, Benennung und Bewertung wären allerdings von der konservativen Seite her eher stigmatisierend und verurteilend, während die Reformbereiten bereits vorhandene positive Aspekte wertschätzen würden.
Auf dem anderen Feld stehen sich die beiden Flügel allerdings unversöhnlich gegenüber. Für die Traditionalisten stehen Zweitehen und gleichgeschlechtliche Partnerschaften grundsätzlich außerhalb katholischer Sittlichkeit, während die Veränderungsoffenen auf die Qualität von Zweierbeziehungen abheben und sich für Kriterien wie Ausschließlichkeit, dauerhafte Bindung und wechselseitiges Füreinander-Einstehen aussprechen.
Im Hinblick auf die Synode
ist das Bild von zwei Zügen, die aufeinander zu rasen, gebraucht worden. Die
Protagonisten des einen Zuges sind unter anderen Kardinal Kasper – der sich von
Franziskus herausgehoben weiß -, Kardinal Marx und Kardinal Schönborn, den
anderen Zug repräsentieren Kardinal Gerhard Ludwig Müller, Präfekt der Glaubenskongregation,
Kurienkardinal Marc Ouellet, Präfekt der Bischofskongregation, und der australische
Kurienkardinal George Pell, Präfekt des Wirtschaftssekretariates.
4.3 Der Synodenverlauf
Für Papst Franziskus war
klar, dass er eine erneuerte Kirche nur auf den Weg bringen konnte, wenn es gelingen
würde, einen dynamischen Prozess auszulösen. Die konzipierte
Doppelbischofssynode hatte den Vorteil, dass die außerordentliche
Bischofssynode 2014 als Versuchsballon starten konnte, dass dann ein Jahr Zeit
für diskursive Auseinandersetzungen wäre und dass die ordentliche
Bischofssynode im Oktober 2015 Beschlüsse fassen könnte, die in die Zukunft
weisen. Der Pontifex wusste, dass er es mit heftigem Gegenwind zu tun haben
würde. Das von ihm eingegangene Risiko war dabei begrenzt, weil eine Synode
laut Statuten nur eine beratende Funktion hat.
Im Folgenden fokussiere ich
auf die wiederverheiratet Geschiedenen, weil hier die ungerechten Folgen einer
rigorosen Morallehre deutlich erkennbar sind – Warum bekommt ein Ehepartner,
der verlassen wurde, keine neue Chance? – und weil sich an diesem Punkt Papst
Franziskus und der Präfekt der Glaubenskongregation frontal gegenüberstehen.
Nach der ersten Synodenwoche
2014 wurde vom Generalrelator der Bischofssynode, Kardinal Peter Erdö
(Budapest/Ungarn), eine Art Zwischenbericht verfasst, der – die
wiederverheiratet Geschiedenen betreffend – eine Pattsituation zum Ausdruck
bringt. „In Bezug auf die mögliche
Teilnahme an den Sakramenten der Buße und Eucharistie argumentierten einige für
die derzeitige Verfahrensweise aufgrund ihres theologischen Fundaments, andere
sprachen sich für eine größere Öffnung unter ganz speziellen Bedingungen in
Situationen aus, die nicht gelöst werden können, ohne neues Unrecht und Leid zu
schaffen.“ (Nr. 47)
Die beiden kontroversen
Positionen finden sich auch im abschließenden Text der außerordentlichen Bischofssynode. „Mehrere Synodenväter haben aufgrund der
konstitutiven Beziehung zwischen der Teilnahme an der Eucharistie und der
Gemeinschaft mit der Kirche und ihrer Lehre über die Unauflöslichkeit der Ehe
auf der derzeitigen Regelung bestanden. Andere haben sich für eine nicht zu
verallgemeinernde Zulassung an den Tisch der Eucharistie ausgesprochen – und
zwar in einigen besonderen Situationen und unter genau festgelegten
Voraussetzungen.“ (Nr. 52) Bei der Abstimmung am 18.10.2014 entfielen auf
den Textabschnitt, dem obiges Zitat entnommen ist, 104 Ja-Stimmen und 74 Nein-Stimmen.
Die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit wurde somit im Plenum verfehlt.
Franziskus ordnete allerdings an, die Textpassage dennoch in das
Schlussdokument aufzunehmen.
Am 23.06.2015 wurde im
Vatikan das „Instrumentum laboris“, das Arbeitsdokument für die
Synodenberatungen im Oktober 2015, vorgestellt. Dieses Dokument gibt zum einen
Textpassagen aus der Schlussrelatio wieder – auch die von Franziskus
unterstützte Nr. 52 – und zum anderen Textabschnitte, die auf den Ergebnissen
der jüngsten Umfrage des Synodensekretariates basieren. Bezüglich der von mir
aufgegriffenen Thematik taucht als neuer Argumentationszusammenhang auf, „dass die Aufmerksamkeit und Begleitung im
Hinblick auf die zivil wiederverheiratet Geschiedenen auf deren immer bessere Integration in das Leben der
christlichen Gemeinschaft ausgerichtet sein soll.“ Es müssten „die bisher
praktizierten Formen des Ausschlusses im liturgisch-pastoralen, im
erzieherischen und im karitativen Bereich überdacht werden. Insofern, als sich
diese Gläubigen nicht außerhalb der Kirche befinden, wird vorgeschlagen, über
die Angemessenheit dieser Ausschlüsse nachzudenken.“ (Nr. 121)
Die ordentliche
Bischofssynode 2015 unterschied sich von der Vorgängerversammlung durch
die Dauer (3 Wochen), durch den erweiterten Teilnehmerkreis (rund 270
Synodenväter) und durch eine veränderte Regie. Erstmalig gab es eine deutsche
Sprachgruppe als einer von 13 Circuli minores. In dieser Sprachgruppe
versammelten sich neben den Antipoden Kasper und Müller auch theologische Schwergewichte wie Marx und
Schönborn. Nachdem die drei Teile des Instrumentum laboris je einer
Sitzungswoche zugeordnet waren, waren die Untergruppen bereits eingearbeitet, als
es in der dritten Sitzungswoche explizit um die Problematik der
„Wiederverheiratet Geschiedenen“ ging.
Was die deutsche Untergruppe
anbetrifft, ging die Strategie der Tagungsregie - den Gegenspielern Kasper und Müller die direkte Auseinandersetzung abzuverlangen - voll auf. Die drei
Zwischenberichte der deutschen Sprachgruppe wurden nicht nur wegen ihres theologischen
Tiefgangs und ihrer Ergebnisse gelobt, sondern es erstaunte insbesondere, dass
die Papiere immer einstimmig verabschiedet wurden. Spannend wurde es, als es
auf die Endfassung des Schlussberichtes der Gesamtsynode zuging. Aus den
Erfahrungen von 2014 hatte das Redaktionsteam gelernt, die Inhalte eher
allgemein zu halten, um dadurch die Chance zu erhöhen, bei den einzelnen
Textabschnitten eine Zwei-Drittel-Mehrheit zu erhalten. Außerdem sollte der
Papst, sein nachsynodales Schreiben betreffend, nicht gebunden werden. Von dem
italienischen Startheologen Bruno Forte erfuhr man im Rahmen eines Interviews,
dass das Thema Homosexualität absichtlich zurückgestellt wurde, um die Synode
nicht zu spalten.
Der Abschlussbericht der
Bischofssynode an Papst Franziskus besteht aus 94 Textpassagen, die
größtenteils eine sehr hohe Zustimmung bei den abstimmenden 265 Synodenvätern
fanden. Nur drei Abschnitte bekamen mehr als 60 Gegenstimmen, nämlich die
Nummern 84, 85 und 86, also alle Textabschnitte, die sich auf den Bereich der
„Wiederverheiratet Geschiedenen“ beziehen. Am schlechtesten schnitt mit 178
Ja-Stimmen, 80 Nein-Stimmen und 7 Enthaltungen der Paragraph 85 ab. Hier könnte
es sich lohnen, nach zukunftsweisenden Inhalten Ausschau zu halten.
(DBK: Relatio Synodi, 24.10.2015)
Nach den Zwischenberichten
des deutschsprachigen Zirkels überrascht es nicht unbedingt, dass der
inhaltliche Kern der Textpassage in der Aussage besteht, dass die Tatsache, dass
jemand in zweiter Ehe lebt, nicht notwendig den Ausschluss von der Kommunion
nach sich ziehen muss. Nachdem der Text im Anschluss an traditionelle
Lehraussagen argumentiert, wird es den Gegnern einer Relativierung eines verabsolutierten
Moralgesetzes schwer gemacht, mit Nein zu stimmen. Es ist zwar nicht von einem
Sakrament die Rede, aber die Aussage „Daher
ist es auch bei Aufrechterhaltung einer allgemeinen Norm erforderlich,
anzuerkennen, dass die Verantwortung hinsichtlich bestimmter Handlungen oder
Entscheidungen nicht in allen Fällen gleich ist“ (Nr. 85) beinhaltet „die Möglichkeit einer volleren Teilnahme am
Leben der Kirche.“ (Nr. 86)
Was damit gemeint ist, erschließt sich, wenn
man den Paragraphen 52 der Schlussrelatio von 2014 mit heranzieht, der die Zwei-Drittel-Mehrheit
verfehlt hat. Hier wie im Abschnitt 85 des Schlussdokuments von 2015 wird auf
die Nr. 1735 des Katechismus der katholischen Kirche Bezug genommen, der
besagt, dass „die Anrechenbarkeit einer
Tat und die Verantwortung für sie“ aufgrund verschiedener Faktoren „gemindert, ja sogar aufgehoben sein“
könnte. Was daraus folgt, benennt der Paragraph 52 von 2014 explizit: „Einem möglichen Zugang zu den Sakramenten
müsste unter der Verantwortung des Diözesanbischofs ein Weg der Buße vorausgehen.
Diese Frage gilt es aber noch zu vertiefen, wobei die Unterscheidung zwischen
einem objektiven Zustand der Sünde und mildernden Umständen genau zu bedenken
ist.“
Nach dem Urteil des Historikers und Traditionalisten Roberto de Mattei ist das Abschlusspapier so ausgefallen, dass alle mehr oder weniger zufriedengestellt wurden. Die Konservativen freuen sich darüber, dass der Satz aus der Zwischenrelatio von 2014, der eine Wertschätzung von gleichgeschlechtlich Liebenden zum Ausdruck bringt, ersatzlos wegfällt. Dieser lautet: „Homosexuelle Menschen besitzen Gaben und Qualitäten, die sie der Christengemeinschaft schenken können.“ Außerdem würden sie es als Erfolg ansehen, dass „die Öffnung gegenüber den wiederverheirateten Geschiedenen weitgehend abgeschwächt werden konnte.“
Von der Ankündigung der Bischofssynode 2013 an bis zur ordentlichen Bischofskonferenz im Oktober 2015, hat sich der Präfekt der Glaubenskongregation, Kardinal Müller, häufig in der Öffentlichkeit zu Wort gemeldet und erwies sich dabei zuverlässig als Hüter der reinen Lehre, wie sie von seinem Vorvorgänger Joseph Ratzinger unter dem Titel „Zu einigen Einwänden gegen die kirchliche Lehre über den Kommunionempfang von wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen“ ausgearbeitet und 2011 dem Kirchenvolk durch Neuveröffentlichung in Erinnerung gerufen wurde. Ratzinger weist in diesem Schreiben alle Argumente zurück, die sich für eine flexiblere Anwendung der kirchlichen Ehelehre aussprechen. Insbesondere schließt er aus, dass es aus Gewissensgründen Ausnahmen von der absolut gesetzten Norm geben könnte, gemäß der wiederverheiratet Geschiedene von der Kommunion ausgeschlossen sind.
5. Wie sind die Synodenergebnisse zu bewerten?
5.1 Der Kommentar von Roberto de Mattei
Nach dem Urteil des Historikers und Traditionalisten Roberto de Mattei ist das Abschlusspapier so ausgefallen, dass alle mehr oder weniger zufriedengestellt wurden. Die Konservativen freuen sich darüber, dass der Satz aus der Zwischenrelatio von 2014, der eine Wertschätzung von gleichgeschlechtlich Liebenden zum Ausdruck bringt, ersatzlos wegfällt. Dieser lautet: „Homosexuelle Menschen besitzen Gaben und Qualitäten, die sie der Christengemeinschaft schenken können.“ Außerdem würden sie es als Erfolg ansehen, dass „die Öffnung gegenüber den wiederverheirateten Geschiedenen weitgehend abgeschwächt werden konnte.“
Die Reformer haben erreicht,
dass unter der Überschrift „Unterscheidung
und Integration“ verschiedene Möglichkeiten und Wege des Zugehens auf „Getaufte, die geschieden und zivil
wiederverheiratet sind,“ aufgezeigt werden. „Ihre Teilnahme kann in verschiedenen kirchlichen Diensten zum
Ausdruck kommen: es ist daher zu unterscheiden, welche der verschiedenen
derzeit praktizierten Formen des Ausschlusses im liturgischen, pastoralen,
erzieherischen und institutionellen Bereich überwunden werden können. Sie
dürfen sich nicht nur als nicht exkommuniziert fühlen, sondern können als
lebendige Glieder der Kirche leben und reifen.“ (Nr. 84) An dieser Stelle fragt sich Roberto
de Mattei: „Was anderes aber bedeutet
‚lebendige Glieder’ der Kirche, wenn nicht der Stand der Gnade und der Empfang
der Heiligen Kommunion?“ (Kommentar von Roberto de Mattei, 27.10.2015)
Sein – für die
Traditionalisten bitteres – Fazit lautet: „Die
Relatio behauptet nicht das Recht der wiederverheirateten Geschiedenen, die
Kommunion empfangen zu können (und damit das Recht zum Ehebruch). Sie leugnet
aber faktisch das Recht der Kirche, öffentlich die Situation der
wiederverheirateten Geschiedenen als Ehebruch zu bezeichnen, indem sie die
Verantwortung für die Beurteilung dem Gewissen der einzelnen Hirten und sogar
der wiederverheirateten Geschiedenen überlässt.“ (ebd.)
Damit bestätigt de Mattei
das Gelingen des von Franziskus angestrebten Paradigmenwechsels. Die Kirche
wandelt sich unter Franziskus von einer verurteilenden, die auf moralischem
Gebiet gegenüber den Getauften Macht ausübt, hin zu einer barmherzigen Kirche,
die sich im sogenannten Forum internum – das Gespräch mit dem Priester – fürsorglich
mit dem einzelnen Gläubigen auf einen „Weg der Begleitung und der Unterscheidung“ (Nr. 86) begibt.
5.2 Der Präfekt der Glaubenskongregation denkt um
Von der Ankündigung der Bischofssynode 2013 an bis zur ordentlichen Bischofskonferenz im Oktober 2015, hat sich der Präfekt der Glaubenskongregation, Kardinal Müller, häufig in der Öffentlichkeit zu Wort gemeldet und erwies sich dabei zuverlässig als Hüter der reinen Lehre, wie sie von seinem Vorvorgänger Joseph Ratzinger unter dem Titel „Zu einigen Einwänden gegen die kirchliche Lehre über den Kommunionempfang von wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen“ ausgearbeitet und 2011 dem Kirchenvolk durch Neuveröffentlichung in Erinnerung gerufen wurde. Ratzinger weist in diesem Schreiben alle Argumente zurück, die sich für eine flexiblere Anwendung der kirchlichen Ehelehre aussprechen. Insbesondere schließt er aus, dass es aus Gewissensgründen Ausnahmen von der absolut gesetzten Norm geben könnte, gemäß der wiederverheiratet Geschiedene von der Kommunion ausgeschlossen sind.
Insofern war es durchaus
überraschend, dass sich in dem am 14.10.2015 veröffentlichten zweiten Zwischenbericht der deutschen Sprachgruppe (DBK: Aktuelle Meldung, 14.10.2015 - Nr. 035) nicht nur zukunftsweisende Gedanken fanden, sondern dass diese auch von allen
Gruppenmitgliedern – also auch von Kardinal Müller – abgesegnet waren. Die
Gruppe arbeitete theologisch heraus, dass Gerechtigkeit und Barmherzigkeit
nicht als Gegensätze aufgefasst werden dürfen – sie fallen nämlich in Gott, der
die Liebe ist, in eins -, und explizierte darüber hinaus, welche Konsequenzen
dieses Ineinander von Gerechtigkeit und Barmherzigkeit hat. „Eine einseitig
deduktive Hermeneutik …, welche konkrete Situationen unter ein allgemeines
Prinzip subsumiert,“ ist abzulehnen. Unter Rückgriff auf Thomas von Aquin und
das Konzil von Trient wird damit ausgesagt, dass die Tatsache, dass jemand
wiederverheiratet geschieden ist, nicht notwendig den Ausschluss von der
Kommunion nach sich zieht.
Im wiederum einstimmig
verabschiedeten dritten Zwischenbericht vom 21.10. 2015 (DBK: Aktuelle Meldung, 21.10.2015 - Nr. 039) bezieht sich die Gruppe auf
das apostolische Schreiben „Familiaris consortio“ (1984) von Johannes Paul II.
und die Aufforderung „Die Hirten mögen
beherzigen, dass sie um der Liebe zur Wahrheit willen verpflichtet sind, die
verschiedenen Situationen gut zu unterscheiden.“ (Nr. 84) Der Zirkel sieht
die Möglichkeit, einen solchen Weg der Unterscheidung im Forum internum zu
gehen. Das bedeutet, dass ein Betroffener im Gespräch mit dem Beichtvater seine
objektive Situation reflektiert und gemeinsam in einer ehrlichen Prüfung des
Gewissens geklärt wird, wie weit ein Zugang zu den Sakramenten möglich ist.
Bereits am 18.10.2015 äußerte
sich der Präfekt der Glaubenskongregation öffentlich im Sinne dessen, was im
germanischen Sprachzirkel erarbeitet worden war. Dem Magazin „Focus“ sagte er,
dass den wiederverheirateten Geschiedenen zwar keine allgemeine Zulassung zur
Kommunion gewährt werden könne, in gewissen Fällen könne es jedoch „eine Zulassung im Gewissensbereich geben.“
Damit ist Kardinal Müller
auf die Linie von Papst Franziskus eingeschwenkt und wird dem gerecht, was er
am 03.08.2015 im Interview mit katholisch.de äußerte: „Persönlich ist mir die Treue zum Papst mein Leben lang ein Herzensanliegen gewesen.“
5.3 Die Wieder-in-Kraft-Setzung des Gewissens
Im Textabschnitt 63 der
Schlussrelatio findet sich eine Bezugnahme auf die veritable Gewissensdefinition
des II. Vatikanums. „Der Mensch hat ein
Gesetz, das von Gott seinem Herzen eingeschrieben ist, dem zu gehorchen eben
seine Würde ist und gemäß dem er gerichtet werden wird. Das Gewissen ist die verborgenste Mitte und
das Heiligtum im Menschen, wo er allein ist mit Gott, dessen Stimme in diesem
seinem Innersten zu hören ist.“ (GS, Nr. 16)
Damit ist gesagt, dass der Gläubige wesentliche Entscheidungen von seinem Gewissen her in seiner Verantwortung vor
Gott zu treffen hat und sich nicht hinter vorgegebenen Normen oder
Meinungen anderer verstecken kann.
1993 versuchten die
oberrheinischen Bischöfe im Hinblick auf die „Teilnahme einzelner Wiederverheirateter Geschiedener an den
Sakramenten“ einen Weg gangbar zu machen, der sowohl der Kirche wie auch
den Betroffenen gerecht werden würde. Einerseits könne die Kirche wiederverheiratete
Geschiedene nicht generell zur Eucharistie zulassen, andererseits wäre es die
seelsorgerliche Aufgabe des Priesters, mit dem Gläubigen zusammen eine konkrete
Situation zu klären und diesen auf dem Weg zu einer reifen
Gewissensentscheidung zu begleiten.
In seinem, diesen Lösungsweg
abweisenden Schreiben von 1994, argumentiert Joseph Ratzinger, dass es richtig
sei, „dass das Urteil, ob die
Voraussetzungen für einen Hinzutritt zur Eucharistie gegeben sind, vom richtig
geformten Gewissen getroffen werden muss.“ (Nr. 8) Es ginge hier aber nicht
nur um die unmittelbare Beziehung zwischen Mensch und Gott, sondern die Ehe
habe immer auch einen kirchlichen und sozialen Kontext. Im Rahmen der
Konzeption der oberrheinischen Kirchenprovinz ist dieser Zusammenhang dadurch
berücksichtigt, dass ein Seelsorger als Mittler zwischen Privatsphäre und
kirchlicher Öffentlichkeit tätig werden würde. Diese pastorale Lösung kommt für
den Präfekten der Glaubenskongregation allerdings nicht in Frage, denn es
bedürfe einer kirchlichen Vermittlung, die „auch
die im Gewissen verbindlichen kanonischen Normen einschließt.“ (Nr. 8)
Joseph Ratzinger führt an
dieser Stelle das Gewissen des Menschen als „lebendige(s) Wort, das im Heiligen Geist in
den Herzen der Menschen wohnt“ (Zweiter deutschsprachiger Zwischenbericht) über in ein
katholisches Über-Ich, das man analog zum Feud’schen Über-Ich sehen kann. Das katholische
Über-Ich als moralische Kontrollinstanz hätte nicht nur die Normen der Eltern
und die Wertvorstellungen der Gesellschaft verinnerlicht sondern insbesondere
auch die Moralgesetze des römischen Lehramts. Die im Zusammenhang mit den
wiederverheirateten Geschiedenen verbindliche Norm dekretiert der Präfekt der
Glaubenskongregation als authentischer Lehrer im Jahr 1998: „Wenn die vorausgehende Ehe von
wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen gültig war, kann ihre neue
Verbindung unter keinen Umständen als rechtmäßig betrachtet werden, daher ist
ein Sakramentenempfang aus inneren Gründen nicht möglich. Das Gewissen des
einzelnen ist ausnahmslos an diese Norm gebunden.“
Dieser Okkupation des
Gewissens durch Joseph Ratzinger schließt sich Gerhard Ludwig Müller in seinem
Beitrag im Osservatore Romano vom 23.10.2013 an. Das lehramtliche Schreiben
trägt den Titel „Zur Unauflöslichkeit der
Ehe und der Debatte um die zivil Wiederverheirateten und die Sakramente“ und
erinnert die Gläubigen im Zusammenhang mit dem Kommunionempfang an deren „Pflicht, ihr Gewissen zu bilden und an der Wahrheit
auszurichten. Dabei hören sie auch auf das Lehramt der Kirche, das ihnen hilft,
nicht von der Wahrheit über das Gute des Menschen abzukommen, sondern,
besonders in den schwierigeren Fragen, mit Sicherheit die Wahrheit zu erlangen
und in ihr zu bleiben.“
Was die Sicherheit der lehramtlichen
Wahrheit angeht, hat Kardinal Müller mittlerweile eine zentrale Wahrheit Benedikts hinter
sich gelassen und vertritt jetzt die Auffassung, von der sich Kardinal Kasper
über Jahrzehnte hinweg nicht hat abbringen lassen: In gewissen Fällen könne es „eine Zulassung im Gewissensbereich geben.“
(Müller im Focus) Die Basis dieses paradigmatischen Wandels ist die im Zweiten
Zwischenbericht des Circulus germanicus gemeinsam formulierte Überzeugung, dass
die grundlegende Offenbarungswahrheit die Barmherzigkeit Gottes ist. Sie
erschließt uns den tiefsten Grund der Offenbarungswahrheiten, „da sie uns sagt, warum Gott sich in seinem
Sohn selbst entäußert hat und weshalb Jesus Christus durch sein Wort und seine
Sakramente bleibend zu unserem Heil in seiner Kirche gegenwärtig ist. Die
Barmherzigkeit Gottes erschließt uns damit den Grund und das Ziel des gesamten
Heilswerkes. Die Gerechtigkeit Gottes ist seine Barmherzigkeit, mit der er uns
gerecht macht.“
6. Die Hunde bellen, die Karawane zieht weiter
Ab dem Zeitpunkt, zu dem
bekannt wurde, dass Papst Franziskus Kardinal Kasper ausgewählt hatte, zum
Auftakt der Familiensynode ein Grundsatzreferat zu halten, baute sich ein
innerkirchlicher Richtungsstreit auf, der zu dem Bild der zwei Züge, die
aufeinander zu rasen, führte. Inzwischen habe ich ein anderes Bild vor Augen:
Die Hunde bellen, und die Karawane zieht weiter.
Gebellt hatte zum Beispiel
Kardinal Raymond Burke, der in einem Interview im März 2015 gesagt hatte, dass man
homosexuelle Paare und wiederverheiratet Geschiedene, die ein rechtschaffenes
und auf Treue basierendes Leben führen, vergleichen könnte mit Menschen, die
jemand ermordet haben und gleichzeitig zu anderen Menschen nett seien.(eigene
Übersetzung)
Es ließen sich noch andere
infame Entgleisungen anführen, aber mit dem Abschluss der Synode hat sich der
Wellengang beruhigt und Franziskus setzt den von ihm eingeschlagenen Kurs fort.
Die Umsteuerung der Kirche in Richtung Synodalität hat begonnen, der Pontifex
hat drei Wochen vor der ordentlichen römischen Synode das kirchliche Ehe-Annullierungsverfahren
vereinfacht und beschleunigt, das Jahr der Barmherzigkeit ist eingeläutet. Auf
ein wesentliches Reformvorhaben kam Franziskus in seiner Rede zum Abschluss der
Bischofskonferenz zu sprechen. Der Synodenprozess hätte sichtbar gemacht, dass
jenseits dogmatischer Lehrverkündigung „das,
was einem Bischof eines Kontinentes als normal erscheint, sich für den Bischof
eines anderen Kontinents als seltsam, beinahe wie ein Skandal herausstellen
kann. … was für einige Gewissensfreiheit ist, kann für andere nur Verwirrung
bedeuten.“ Daraus leitet sich ab,
dass jeder allgemeine Grundsatz inkulturiert werden muss, also auf eine ganz
bestimmte Kultur hin auszulegen ist. Das bedeutet in der Konsequenz, dass ein
Teil der Entscheidungsverantwortung der römischen Kurie dezentralisiert
und an regionale und kontinentale
Bischofskonferenzen übergeben werden muss. In vielen Teilen der Welt sind
wiederverheiratet Geschiedene kein Thema. Warum sollten die Lösungen nicht dort
angestrebt werden, wo sie gebraucht werden?
Mit Franziskus bleibt es
spannend in der katholischen Kirche, insofern sehen wir dem für das erste
Halbjahr 2016 angekündigten nachsynodalen Schreiben mit großem Interesse
entgegen.