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Freitag, 18. Juli 2014

Das Papsttum im Wandel

Mit den durch das I. Vatikanische Konzil im Jahr 1870 definierten Dogmen des Jurisdiktionsprimates und der Unfehlbarkeit des Papstes wurde die katholische Kirche zur absolutistischen Papalmonarchie. Es bedurfte des II. Vatikanischen Konzils (1962 – 1965), um das Verhältnis von Papst und Episkopat wieder in die richtige Balance zu bringen. Die durch Konzilsformulierungen grundgelegte Vision eines päpstlichen Communio-Primats rückte infolge der kirchenpolitischen Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte in weite Ferne. Mit Papst Franziskus befindet sich die katholische Kirche im Aufbruch und hat die Chance, die in den Konzilsbeschlüssen enthaltenen Potentiale in einer sich als Communio verstehenden Kirche zur Geltung zu bringen.


„Wer deshalb sagt, der Römische Bischof besitze lediglich das Amt der Aufsicht bzw. Leitung und nicht die volle und höchste Jurisdiktionsvollmacht über die gesamte Kirche,  nicht nur in Angelegenheiten, die den Glauben und die Sitten, sondern auch in solchen, die die Disziplin und Leitung der auf dem ganzen Erdkreis verbreiteten Kirche betreffen; oder er habe nur einen größeren Anteil, nicht aber die ganze Fülle dieser höchsten Vollmacht, oder diese seine Vollmacht sei nicht ordentlich und unmittelbar, sowohl über alle und die einzelnen Kirchen als über alle und die einzelnen Hirten und Gläubigen, der sei mit dem Anathema belegt.“
Denzinger-Hünermann 3064

Diese dogmatische Definition des I. Vatikanischen Konzils wurde am 18. Juli 1870 von einer Versammlung verabschiedet, der fast 20 Prozent der Konzilsväter bewusst fern geblieben waren. Sie stellt den Endpunkt einer jahrhundertelangen Auseinandersetzung um die Ausformung des päpstlichen Primats (Vorrangstellung) dar, die entwicklungsgeschichtlich nach der Trennung der griechischen von der lateinischen Kirche im Jahr 1054 einsetzte. Nach dem Befund des Fundamentaltheologen Hermann Josef Pottmeyer kam es nach der Jahrtausendwende im Selbstverständnis der Kirche zu einem Paradigmenwechsel: „Aus der Gemeinschaft von Zeugen wurde immer mehr eine Monarchie des Papstes, der die Kirche gestaltet, indem er ihre Tradition verbindlich feststellt und ihr Leben durch Gesetze ordnet.“ (Pottmeyer 1999, S. 22)

Reichkanzler Otto von Bismarck äußerte sich 1872 in einer Circular-Depesche an die europäischen Regierungen zu den Lehrdokumenten des I. Vatikanums:
„Vor allem aber hat das vatikanische Konzil und seine beiden wichtigsten Bestimmungen - über die Unfehlbarkeit und über die Jurisdiktion des Papstes - die Stellung des letzteren … gänzlich verändert. … Denn durch diese Beschlüsse ist der Papst in die Lage gekommen, in jeder einzelnen Diözese die bischöflichen Rechte in die Hand zu nehmen und die päpstliche Gewalt der landesbischöflichen zu substituieren. Die Bischöfe sind nur noch seine Werkzeuge, seine Beamten ohne eigene Verantwortlichkeit; sie sind den Regierungen gegenüber Beamte eines fremden Souveräns geworden, und zwar eines Souveräns, der vermöge seiner Unfehlbarkeit ein vollkommen absoluter ist – mehr als irgend ein absoluter Monarch in der Welt.“

Bismarcks Vorlage bot den deutschen Bischöfen die Gelegenheit, ein Antwortschreiben (Februar 1875) zu verfassen, das ein Gegengewicht zur Hochstilisierung des Papstes durch das Konzil von 1870 darstellt und insofern Maxime ist, als es von Papst Pius IX. approbiert (anerkannt) wurde.
„Kraft derselben göttlichen Einsetzung, worauf das Papsttum beruht, besteht auch der Episkopat; auch er hat seine Rechte und Pflichten vermöge der von Gott selbst getroffenen Anordnung, welche zu ändern der Papst weder das Recht noch die Macht hat. Es ist also ein völliges Missverständnis der vatikanischen Beschlüsse, wenn man glaubt, durch dieselben sei ‚die bischöfliche Jurisdiktion in der päpstlichen aufgegangen’, der Papst sei ‚im Prinzip an die Stelle jedes einzelnen Bischofs getreten’, die Bischöfe seien nur noch ‚Werkzeuge des Papstes, seine Beamten ohne eigene Verantwortlichkeit’.“
Denzinger-Hünermann 3115

Das von den Bischöfen dingfest gemachte „völlige Missverständnis“ ist allerdings ein sehr nahe liegendes, denn die oben zitierte kirchenrechtliche Norm spricht von der Fülle der päpstlichen Vollmacht, sprich Herrschaftsgewalt, sowohl über die einzelnen Kirchen – das bezieht sich vor allem auf die Ortskirchen - als über alle und die einzelnen Hirten – also über den hohen und niederen Klerus - sowie über alle und jeden einzelnen Gläubigen.

Es vergingen fast 100 Jahre bis die Engführung der Katholischen Kirche zur monarchischen Papstkirche durch das von Papst Johannes XXIII. einberufene II. Vatikanum (1962 – 1965) aufgebrochen wurde. Den Konzilsvätern war es ein Anliegen, „die Struktur der Kirche als Gemeinschaft von Kirchen wiederherzustellen“ (Pottmeyer 1999, S. 7) und die Kollegialität der Bischöfe herauszustellen. In der Kirchenkonstitution "Lumen Gentium" wird auf die Praxis der communio in der alten Kirche verwiesen: „Schon die uralte Disziplin, dass die auf dem ganzen Erdkreis bestellten Bischöfe untereinander und mit dem Bischof von Rom  … Gemeinschaft hielten, desgleichen das Zusammentreten von Konzilien zur gemeinsamen Regelung gerade der wichtigeren Angelegenheiten in einem durch die Überlegung vieler abgewogenen Spruch weisen auf die kollegiale Natur und Beschaffenheit des Episkopates hin.“ (LG 22) Die Grundlage für das kollegiale Zusammenwirken der Bischöfe besteht darin, dass die Gesamtkirche als eine Gemeinschaft von Kirchen (communio ecclesiarum) begriffen wird. Festgehalten ist das in LG 23: „Die Einzelbischöfe … sind sichtbares Prinzip und Fundament der Einheit in ihren Teilkirchen, die nach dem Bild der Gesamtkirche gestaltet sind. In ihnen und aus ihnen besteht die eine und einzige katholische Kirche.“

Mit dieser Ausrichtung zeichnet sich ab die Ablösung der Konzeption des päpstlichen Primates als Souveränität des Papstes zugunsten einer Ausübung des Petrusdienstes als Communio-Primat. Ein solcher Communio-Primat beinhaltet „nicht nur das Hören auf Schrift und Tradition und nicht nur die kollegiale Beiziehung des Episkopats, sondern auch das aufmerksame Hören auf das vielstimmige Zeugnis der ganzen communio des Volkes Gottes, in dem sich das Wirken des Geistes bezeugt.“ (Pottmeyer 1999, S. 114)

Blickt man auf fast 50 Jahre nachkonziliarer Entwicklung der real existierenden katholischen Kirche zurück, klingt die Rede vom Communio-Primat verwegen utopisch. Prägend war für diesen Zeitraum insbesondere das Pontifikat Johannes Pauls II. (1978 -2005), der nach außen ein begnadeter Kommunikator war und vielerlei Initiativen ergriff. Nach innen steht er allerdings für eine Kirche der Restauration, die er autokratisch lenkte. Er bevorzugte es, mit ausgewählten Mitstreitern das umzusetzen, was er für richtig hielt. Beispiele sind das neu gefasste Kirchenrecht (CIC) 1983 und die unvermittelte Einführung einer neu konzipierten Professio fidei mit inhaltlich gravierendem Anhang sowie einem neuen Treueid 1989. Johannes Paul II. fuhr nicht nur eine harte Linie gegenüber missliebigen Theologen und Klerikern, sondern das Verhältnis von Heiligem Stuhl und akademischer Theologie war insgesamt auf einem Tiefpunkt. Die lehramtliche Entscheidungsfindung vollzog sich in kleinem Kreis, der Weltepiskopat blieb außen vor. Mit Benedikt XVI. als seinem Nachfolger wurde 2005 ein Papst erkoren, der die Fortführung der eingeschlagenen kirchenpolitischen Linie garantieren sollte.

Seit dem 13. März 2013 steht jetzt Papst Franziskus an der Spitze der Katholischen Kirche. Er verhält sich erfrischend unkonventionell und steht für einen Neuaufbruch des Volkes Gottes. Einem Interview, das der Pontifex der italienischen Tageszeitung „La Repubblika“ im September 2013 gab, lässt sich entnehmen, dass er bewusst an das II. Vatikanum anknüpft: „Das Zweite Vatikanische Konzil beschloss, die Zukunft mit einem modernen Geist anzusehen und sich der modernen Kultur zu öffnen. Die Väter des Konzils wussten, dass das Ökumene und Glaubensdialog bedeutete. Seitdem ist in dieser Richtung wenig geschehen. Ich bin so bescheiden und so ehrgeizig, das wieder zu tun.“
Mittlerweile zeigt sich, dass Franziskus seinen Worten Taten folgen lässt. Ein Jahr vor der Sonderbischofssynode zum Thema Familie im Oktober 2014 in Rom hat der Papst allen Ortsbischöfen an Gläubige und Gemeinden weiterzureichende Fragebögen zugesandt, um zu erfahren, was die Katholiken in aller Welt von der Lehre der Bibel und der Kirche über Ehe, Familie und Sexualität halten. 
Der Fragebogen des Vatikans an die Gläubigen
Am 26. Juni veröffentlichte der Heilige Stuhl das sogenannte „Instrumentum Laboris“, ein 90-seitiges Arbeitspapier, das der Sonderbischofssynode im Oktober als Diskussionsgrundlage dient. 
Arbeitspapier des Vatikans zur Bischofssynode zur Familienseelsorge
Nach Einschätzung der Schweizer Bischofskonferenz ist das Papier "gekennzeichnet durch das Bemühen um eine nüchterne Bestandsaufnahme. Die unterschiedlichen Problemkreise der Ehe- und Familienpastoral werden klar benannt und den verschiedenen Weltregionen zugeordnet. Die Autoren des Arbeitspapiers konzentrieren sich in ihrem Text darauf, Schwierigkeiten und Perspektiven aufzuzeigen. Konkrete Lösungsansätze werden im Text bewusst nicht vorweggenommen."
Das von Papst Franziskus eingeschlagene Procedere lässt sich als Weichenstellung in Richtung Communio-Primat deuten, denn es beabsichtigt, das vielstimmige Zeugnis der ganzen Kirche aufzunehmen, zu dokumentieren und zu diskutiertieren. Unter der - hoffentlich zutreffenden -Voraussetzung, dass auf der Bischofssynode offen debattiert wird, darf man auf die Ergebnisse gespannt sein.

Neben weiteren vom Pontifex eingeleiteten Maßnahmen, die eine Neustrukturierung der Kirche herbeiführen sollen, wendet sich Franziskus auch einer Neuausrichtung des Papsttums zu: „Meine Aufgabe als Bischof von Rom ist es, offen zu bleiben für die Vorschläge, die darauf ausgerichtet sind, dass eine Ausübung meines Amtes der Bedeutung, die Jesus Christus ihm geben wollte, treuer ist und mehr den gegenwärtigen Notwendigkeiten der Evangelisierung entspricht.“ (Evangelii gaudium, Nr. 32) Hier klingt an, dass es hinsichtlich des Petrusdienstes ein Auseinanderklaffen zwischen den Intentionen von Jesus Christus und der gegenwärtigen Ausformung des Papstamtes gibt. Jesus von Nazareth war den Menschen nah und ist mit ihnen in Dialog getreten. Es wäre für ihn vermutlich nicht vorstellbar, dass die doktrinale und zentralistische Papstkirche – wie sie sich in den letzten Jahrzehnten dargestellt hat – etwas mit ihm zu tun haben könnte.

Das Papsttum befindet sich im Veränderungsprozess. Wenn die pilgernde Kirche das Glück hat, noch einige Jahre von einem handlungsfähigen gesunden Papst  Franziskus geleitet zu werden, wird sie sich grundlegend verändern. Möge der Heilige Geist mit Franziskus und unserer Kirche sein.



Literatur

Bismarck, Otto von: Cirkulardepesche. In: Reichs- und Staats-Anzeiger, 14. Mai 1872

Denzinger, Heinrich: Kompendium der Glaubensbekenntnisse und kirchlichen Lehrentscheidungen, Hg. Peter Hünermann. Freiburg 2010

Lumen gentium (LG) ([Christus ist das] Licht der Völker). Dogmatische Konstitution über die Kirche, formuliert vom II. Vatikanischen Konzil.

Pottmeyer, Hermann Josef: Die Rolle des Papsttums im Dritten Jahrtausend. Quaestiones disputatae 179, Freiburg 1999

Dienstag, 14. August 2012

Kirchlicher Aufbruch als erzwungene Neustrukturierung

Die Zahl der Priester in Deutschland ging in dem Zeitraum von 1990 bis 2010 um 25 Prozent zurück. Will die katholische Kirche nicht eine Gemeinde nach der anderen aufgeben und hält man an den bisherigen Prinzipien fest, so bleiben nur drei Möglichkeiten. Entweder werden ausländische Priester nach Deutschland geholt, oder man koppelt die Gemeindeleitung vom Priestertum ab, oder ein Priester ist für mehrere Pfarrgemeinden zuständig.


Die katholische Landschaft in der Bundesrepublik Deutschland verändert sich rasant. Das lässt sich bereits anhand weniger Zahlen illustrieren. Waren es im Jahr 1990 noch knapp 20.000 Priester, die in der Pfarrseelsorge tätig waren, so schrumpfte deren Zahl bis zum Jahr 2010 auf gut 15.000. Noch stärker ging in diesem Zeitraum die Anzahl der Katholiken, die den Sonntagsgottesdienst besuchen zurück, nämlich von 21,9% auf 12,6% (Quelle: Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz). Der exemplarisch aufgezeigte Abwärtstrend ist ungebremst und die Kirche muss darauf reagieren.

Will man nicht eine Pfarrei nach der anderen abwickeln, braucht man entweder mehr Priester, oder man koppelt die Gemeindeleitung vom Priestertum ab, oder ein Priester ist für mehrere Pfarrgemeinden zuständig.

In Anbetracht der sich zuspitzenden seelsorglichen Unterversorgung und der Unbeweglichkeit Roms hinsichtlich Frauenordination und Zölibat unterbreitete eine Gruppe prominenter CDU-Politiker im Januar 2011 der Deutschen Bischofskonferenz einen pragmatischen Vorschlag. Es könnten doch so genannte "viri probati" ("bewährte verheiratete Männer"), die als geweihte Diakone der Kirche bereits dienen, zu Priestern ordiniert werden. Für Rom antwortete Kardinal Brandmüller in schroffer Attitüde: „Was legitimiert Sie als Politiker, zu einem innerkirchlichen Thema Stellung zu beziehen, das Sie weder von Amts wegen noch persönlich betrifft?“ (kath.net 25.01.2011) So bleibt zur Verstärkung der hiesigen Priesterschaft nurmehr das Einfliegen von osteuropäischen, afrikanischen oder asiatischen Priestern, was sowohl für diese als auch für die neu übernommenen Gemeinden eine Herausforderung darstellt.  

Die zweite Variante bestünde darin, gewachsene lebendige Gemeinden, die als solche erhalten bleiben sollen, von einem Laientheologen, sprich Pastoralreferenten, führen zu lassen. In den 90er Jahren gingen das Bistum Limburg und die Diözese Aachen gemeinsam diesen neuen Weg, priesterlose Gemeinden von nicht geweihten Pfarrbeauftragten in Kooperation mit einem die Seelsorge Leitenden Priester verwalten zu lassen und übernahmen damit eine Vorreiterrolle in der Weltkirche. Im Bistum Limburg gab es in der Amtszeit des engagierten Bischofs Franz Kamphaus zwischen 1995 und 2008 in der Spitze 65 Pfarrbeauftragte, die als Laientheologen Gemeinden leiteten. Diese Praxis beendete der neue Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst in seinem zweiten Amtsjahr und setze das um, was er bereits 2008 in seinem Hirtenbrief zu Pfingsten postuliert hatte:
„In der Frage, wie es mit unseren Gemeinden weitergeht, helfen auf Dauer keine pragmatischen Lösungen, die zu wenig berücksichtigen, dass Glaube und Kirche aus den Sakramenten leben.“
Was damit gemeint ist, verdeutlicht der Kirchenrechtler Gero P. Weishaupt:
„Die sogenannte kooperative Pastoral stößt da auf Grenzen, wo Aufgaben strikt an die Priesterweihe gebunden sind. Die Gemeindeleitung gehört wesentlich zum Profil des Priesters und kann darum nicht Laien übertragen werden. Das ministerielle Priestertum unterscheidet sich nicht nur dem Grade nach vom allgemeinen Priestertum der Getauften, sondern auch dem Wesen nach.“ (kath.net 13.06.2009) Nimmt man die hier beanspruchte klerikale Hegemonialstellung als Ausgangspunkt, so käme man nur durch einen ambitionierten Aufbruch weiter, den der Dogmatiker Peter Neuner programmatisch artikuliert hat: „Die Tatsache, dass das sakramentale Amt seit alters her gestuft übertragen wird, dass es nur die Bischöfe in voller Weise innehaben, die Priester und Diakone dagegen abgestuft, sollte es möglich machen, auch die Pastoralreferenten ... in diese amtliche Struktur einzugliedern.“ (Neuner: Die heilige Kirche der sündigen Christen, 2002, S.164) Überraschenderweise denkt auch - noch über die Weihe von Laientheologen hinausgehend - der Joseph Ratzinger des Jahres 1970 in diese Richtung: Die Kirche der Zukunft,  „wird als kleine Gemeinschaft sehr viel stärker die Initiativen ihrer einzelnen Mitglieder beanspruchen. Sie wird auch gewiss neue Formen des Amtes kennen und bewährte Christen, die im Beruf stehen, zu Priestern weihen.“ (Glaube und Zukunft, 1970, S.123)

Die dritte Option, die derzeitig primär verwaltungstechnisch umgesetzt wird, läuft auf die Maxime hinaus, dass es so viele Pfarrgemeinden geben kann, wie Priester zu deren Leitung zur Verfügung stehen. Es entstehen dann ausgedehnte Pfarrverbände oder Pastoralräume mit einer Zentrale, von der aus ein Seelsorgeteam mit einem Leitenden Pfarrer an der Spitze ein bestimmtes Gebiet abdeckt. Dazu zwei Praxisbeispiele:
Zwischen 2004 und 2011 wurden 50 Pfarrgemeinden der Stadt Frankfurt in 15 Pastorale Räume umgewandelt. „In wenigen Jahren werden daraus 6 bis 7 Großpfarreien im Stadtgebiet von Frankfurt entstehen.“ (Jörg Dantscher SJ: Zur Versteppung pfarrgemeindlicher Kirche, Mai 2011)
Seit dem 01.01.2012 gibt es in unserer Diözese den neuen Pfarrverband „Vier Brunnen“, bestehend aus St. Magdalena (Ottobrunn), St. Stephanus (Hohenbrunn), St. Stephan (Putzbrunn) und St. Ulrich (Grasbrunn). Der diesen Verband koordinierende Ottobrunner Pfarrer Christoph Nobs zelebriert am Wochenende zwei Vorabendmessen und drei Sonntagsmessen (ARD: Das Fenster zur Welt, 28.05.2012).
Was es für einen Priester bedeuten kann, sich auf ausgeweitete Seelsorgeeinheiten einzustellen, hat stellvertretend für viele andere Erich Guntli, Dekan im Bistum St. Gallen, in der Wochenzeitschrift "Christ in der Gegenwart" im Juni 2008 zum Ausdruck gebracht. Aus seiner Sicht werden die neuen pastoralen Gebilde kreiert, „um die priesterlichen Dienste noch möglichst vielen zugänglich zu machen. Servicekirche für jene, die es brauchen. Für den Priester bedeutet dies institutionalisierte Beziehungslosigkeit. Es fühlt sich alles andere als gut an, sich ins Auto setzen zu müssen, um in die nächste Kirche zu fahren. Besser wäre es, vor der Kirche noch Zeit für einen Schwatz zu haben. Nahe beim Volk zu sein, Freude und Hoffnung, Trauer und Angst mit den Menschen zu teilen, verunmöglicht der Arbeitsablauf. Die Spendung der Sakramente, Zeichen der heilsamen Nähe Gottes, verkommt zum Ritual.“
Guntli zitiert die Anfangsworte des Konzilserlasses „Gaudium et Spes“ und lässt damit anklingen, dass die neuen kirchlichen Großstrukturen dem Kirchenverständnis entgegenstehen könnten, das das Konzil auf den Weg gebracht hat: Kirche als „Volk Gottes“, ein Begriff, der sich bewährt hat; „um die Gemeinschaft aller in der Kirche und ihre fundamentale Gleichheit vor Gott zum Ausdruck zu bringen.“ (Neuner 2002, S.116) Der Priester in seiner neuen Rolle als Inspirator, Kommunikator, Manager und Koordinator steht mehr denn je in Gefahr, in eine abgehobene Position zu geraten und sich den Gläubigen und deren Lebensalltag zu entfremden.

Ich habe versucht, verschiedene Szenarien des Aufbruchs - im doppelten Sinn des Wortes - zu skizzieren, und es zeigt sich, dass es einen Königsweg nicht gibt. Eigentlich wäre jetzt der richtige Zeitpunkt für ein III. Vatikanisches Konzil, das dem pilgernden Volk Gottes den Weg in die Zukunft weisen könnte. 

Stefan Schopf für die Ausgabe 27 der Jugendstil, 14.08.2012

Dienstag, 26. Juni 2012

Aufbruch in der Kirche?

Der Beitrag erinnert daran, dass der von Erzbischof Robert Zollitsch im September 2010 proklamierte Aufbruch in der Kirche einen universalen Vorläufer hat: Das vor 50 Jahren eröffnete II. Vatikanische Konzil. Fasst man das Projekt Aufbruch im Jahr 2012 näher ins Auge, zeigt sich, dass die Leitvorstellungen einer Neugestaltung je nach Hierarchieebene sehr divergieren.


Von Papst Johannes XXIII., der am 28. Oktober 1958 zum Papst gewählt wurde, wird folgende Anekdote erzählt: Ein besorgter Kurienkardinal fragte ihn „Wozu denn ein Konzil, Eure Heiligkeit?" Daraufhin ging der Papst zum Fenster, öffnete es und sagte: „Um frischen Wind hereinzulassen!"
Im Januar 1959 kündigte Johannes das II. Vatikanische Konzil an, das dann am 11. Oktober 1962 im zu einer Konzilsaula  umgebauten Petersdom begann. Seine Eröffnungsansprache hielt der Papst vor 2540 Bischöfen und anderen Konzilsvätern in lateinischer Sprache. Leitbegriff für die Arbeit des Konzils war ein sogenanntes „aggiornamento“, eine Verheutigung. Die noch sehr vom 19. Jahrhundert her bestimmte Kirche sollte auf die Höhe der Zeit gebracht werden.

Die vatikanische Kurie war alles andere als begeistert und versuchte im Vorfeld durch Einflussnahme auf die Tagesordnung und die personelle Besetzung der Konzilskommisionen, das Konzil in den Griff zu nehmen. Bereits am dritten Tag der ersten Sitzungsperiode kam es zum Showdown, bei dem sich die Weltbischöfe mit dem Segen des Papstes gegen die vatikanische Regierungsbehörde durchsetzten. Von nun an wehte ein lebendiger, frischer Geist in den Konzilsversammlungen und als das II. Vatikanum 1965 seinen Abschluss fand, konnte es bahnbrechende Ergebnisse vorweisen und wurde zum Symbol für die Erneuerung der katholischen Kirche.

Ich springe ins Jahr 2010. Im Januar dieses Jahres machte der Jesuit Klaus Mertes, Schulleiter des Canisius-Kollegs in Berlin, Fälle von sexuellem Missbrauch, die in den 70er und 80er Jahren passiert waren, öffentlich und brachte damit eine Lawine ins Rollen.
Als dann im September Erzbischof Robert Zollitsch bei der Herbstvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz sein Impulsreferat hielt,  diagnostizierte er eine Krise der katholischen Kirche in Deutschland, die zu einer hörenden Kirche werden müsse und eines neuen Aufbruchs bedürfe. Im März 2011 wandten sich die deutschen Bischöfe in einem Hirtenwort an die Gemeinden und luden in einer  „Situation, die durch Sorgen, Anfragen und Spannungen in unseren Bistümern gekennzeichnet ist“, zu einem vierjährigen Gesprächsprozess - beginnend 2011 - ein, der dann 2015 in das Gedenkjahr des Konzilsjubiläums einmünden soll. Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken ist in diesen Besinnungs- und Erneuerungsprozess miteinbezogen und stellte den Katholikentag im Mai 2012 unter das Motto: „Einen neuen Aufbruch wagen.“

Universalkirchlicher Aufbruch vor 50 Jahren und Aufbruch heute. Wohin soll die Reise gehen? Zunächst ist festzustellen, dass die innerkirchlichen Zielvorstellungen weit auseinander klaffen. Was Papst Benedikt will, lässt sich - soweit ich sehe - in drei Punkten zusammenfassen:
1. Er favorisiert lebendige katholische Erneuerungsbewegungen, die der Hierarchie in radikalem Gehorsam ergeben sind - z.B. Fokolare, das Neokatechumenat, Gemeinschaft Sant’Egidio ... (vgl. Gründonnerstagspredigt 2012) „Der Schaden der Kirche kommt nicht von ihren Gegnern, sondern von den lauen Christen“ (Gebetsvigil in Freiburg 2011)
2. Entweltlichung der Kirche: „Die von ihrer materiellen und politischen Last befreite Kirche kann sich besser und auf wahrhaft christliche Weise der ganzen Welt zuwenden ...“ (Benedikt, Freiburger Konzerthausrede 2011)
3. Neuevangelisation in Europa: Benedikt richtete 2010 den Päpstlichen Rat zur Förderung der Neuevangelisierung ein, der der Kirche „vor allem in jenen Ländern alter christlicher Tradition eine besondere Hilfe bieten (soll), die gegenüber dem Wort Gottes scheinbar gleichgültig, wenn nicht gar feindselig geworden sind.“ (Ansprache am 15.10.2011)

Die deutschen Bischöfe stehen vor der Herausforderung, dass die Katholiken in Deutschland weniger, die Kirchen leerer werden und vor allem, dass die Zahl der Pfarrer rapide zurückgeht. Nach polarisierten Konflikten mit Rom  - 1993 zur Frage der Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommunion  und 1999 der von Rom verordnete Ausstieg aus der Schwangerenkonfliktberatung - geht es gegenwärtig um die vom Papst verlangte Abänderung der Einsetzungsworte des Hochgebetes. Innerhalb der Messbuchformulierung „Mein Blut, das für Euch und für alle vergossen wird“ soll das „für alle“ durch „für viele“ ersetzt werden.
Erzbischof Zollitsch erklärte am 24.09.2010 für die Deutsche Bischofskonferenz, „dass das bisherige Deutsche Messbuch (2. Auflage) weithin den Anforderungen einer textgetreuen Übersetzung entspricht ... Viele Texte sind Priestern und Gläubigen durch den praktischen Vollzug vertraut. Dieser hohe Wert darf durch eine grundständig neue Übersetzung nicht gefährdet werden.“
Die apodiktische Antwort des Papstes: „ (Es) ist vom Heiligen Stuhl entschieden worden, dass bei der neuen Übersetzung des Missale das Wort „pro multis“ (für viele, Verf.) als solches übersetzt und nicht zugleich schon ausgelegt werden müsse.“ (Schreiben vom 14.04.2012)
Hinzu kommt, dass die Deutsche Bischofskonferenz in sich zerstritten ist. Das lässt sich bereits daran ablesen, dass die Hälfte der Bischöfe dem Katholikentag fernblieben und in einem Drittel der Diözesen der von Erzbischof Zollitsch inaugurierte Gesprächsprozess nicht stattfindet.

An der Kirchenbasis rumort es vor allem dort, wo aus althergebrachten Pfarrgemeinden „XXL- Pfarren“ werden sollen, mit weiten Fahrwegen und überörtlichen Gremienstrukturen. Die ökumenische Bewegung ist seit der im Jahr 2000 vom Präfekten der Glaubenskongregation, Joseph Ratzinger, herausgegebenen Erklärung „Dominus Jesus“ auf einem Tiefpunkt. Dort wird den reformatorischen Kirchen der Kirchenstatus aberkannt und sie werden nurmehr als „kirchliche Gemeinschaften“ eingestuft. Sodann gibt es eine Reihe von Reformanliegen, die manchen katholischen Hierarchen bereits sei Jahrzehnten nerven: Katholische Sexualmoral, Diakonat der Frau, Zölibat, Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen, mehr Demokratie in der Kirche.

Bei dieser disparaten Gemengelage stellt sich die Frage, welche Aufbrüche, Umbrüche und Einbrüche die Zukunft bringen wird. Dazu mehr in der nächsten Jugendstil.


Stefan Schopf für die Ausgabe 26 der Jugendstil, 26.06.2012