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Samstag, 27. September 2014

Katholische Morallehre im Fokus. Wird die Bischofssynode 2014/15 zur Familienpastoral auf der Spur des II. Vatikanums wandeln?

Papst Fanziskus hat eine Bischofssynode zu den Themen Ehe, Familie und Sexualität einberufen. Im Vorfeld wurden weltweit Fragebögen verschickt und ein Konsistorium (sc. Vollversammlung der Kardinäle) abgehalten. Ende Juni 2014 veröffentlichte der Vatikan das „Instrumentum laboris“ (sc. Arbeitspapier), in das die Fragebogenergebnisse eingearbeitet sind. Das Vorgehen des Papstes hat traditionalistische Kreise veranlasst, diffamierend von einem „Dritten Konzil“ zu sprechen. Ins Positive gewendet könnte die Synode zu einem Forum der Auseinandersetzung werden, das die festgefahrene katholische Morallehre in Bewegung bringt und - vergleichbar mit dem II. Vatikanum - zu einer Aufbruchsituation führt.


Die herausgeforderte Bischofssynode


Im September 2013 äußerte Papst Franziskus gegenüber der Tageszeitung „La Repubblika“, dass er den Impetus des II. Vatikanums in Richtung Zukunft und moderne Kultur wieder aufnehmen wolle, und zwar in dem Bewusstsein, dass das Ökumene und Glaubensdialog bedeute. Zu diesem Zeitpunkt hatte er schon die von ihm geplante und am 08.10.2013 angekündigte Bischofssynode zum Thema Familie vor Augen. Die zweistufig angelegte Versammlung beginnt im Oktober 2014 mit der fragebogenbasierten Bestandsaufnahme und wird den Bischöfen die Gelegenheit zu Statements und Vorschlägen geben. Ein Jahr später sollen dann im Rahmen einer ordentlichen Bischofssynode Beschlüsse hinsichtlich des Bereichs Familienpastoral gefasst werden. Zur Vorbereitung der Synode wurde am 26.06.2014 ein vom Generalsekretariat der Synode zusammen mit dem Rat des Sekretariates erarbeitetes umfangreiches Grundlagenpapier – das sogenannte „Instrumentum laboris“ – der Öffentlichkeit vorgelegt.

Im ersten Abschnitt des Vorworts der Arbeitsgrundlage wird allgemein von einer Krise der Gegenwart gesprochen, die für die Evangelisierung der Familie, die ja im Zentrum von Gesellschaft und Kirche steht, eine Herausforderung wäre. Am Beginn des zweiten Abschnitts steht eine programmatische Aussage:

„Im Bewusstsein dessen, dass die «apostolische Überlieferung in der Kirche unter dem Beistand des Heiligen Geistes einen Fortschritt kennt» (DV 8) ist die Außerordentliche Generalversammlung der Bischofssynode zum Thema: Die pastoralen Herausforderungen im Hinblick auf die Familie im Kontext der Evangelisierung dazu aufgerufen, über den Weg nachzudenken, den es zu gehen gilt, wenn allen Menschen die Wahrheit der ehelichen Liebe und der Familie verkündet und auf vielfache Herausforderungen geantwortet werden soll (vgl. EG 66).“

Sucht man den zitierten Satz (DV8) in der Konstitution Dei Verbi  auf, so findet man am Ende des entsprechenden Abschnitts ein bemerkenswert prozessuales Wahrheitskonzept:
 „Die Kirche strebt im Gang der Jahrhunderte ständig der Fülle der göttlichen Wahrheit entgegen, bis an ihr sich Gottes Worte erfüllen.“
Das impliziert aus meiner Sicht, dass die katholische Kirche zum Zeitpunkt einer konkreten geschichtlichen Ausformung in Rechnung stellen muss, dass das, was sie als Wahrheit erkannt hat, möglicherweise nur eine vorläufige, zeitbedingte Wahrheit ist und dass es eine nicht aufhebbare Differenz zwischen der systematisch defizienten Wahrheit der irdischen Kirche Jesu Christi und der Fülle der göttlichen Wahrheit gibt.

Das Auseinanderdriften von kirchlicher Moral und gesellschaftlichem Ethos


Wenn man die Metapher der Wegsuche beim Wort nimmt – … ist die Bischofssynode „dazu aufgerufen, über den Weg nachzudenken, den es zu gehen gilt“ -, so gibt es auch Sackgassen, Umwege und Irrwege. Von daher ist der reklamierte Fortschritt in der Kirche kein linearer, was bereits eine summarische Durchsicht der Kirchengeschichte erkennen lässt.
Die Problemstellung, der sich die Gegenwartskirche gegenüber sieht, kann man vielleicht so auf den Punkt bringen: Während die katholische Morallehre statisch und affirmativ am Althergebrachten festhält, reagiert die staatliche Gesetzgebung auf gesellschaftlichen Wandel. Dieser vollzieht sich rapide und tiefgreifend, was besonders augenfällig wird, wenn man das veränderte Verständnis von Familie in den Blick nimmt. Traditionell katholisch besteht Familie aus Mann und Frau, die sich im ehelichen Sakrament verbunden haben, und deren Kindern. Empirisch betrachtet hat sich das Spektrum von Familienformen in den Industriestaaten deutlich ausgeweitet. Viele Kinder werden unehelich geboren, es gibt Eineltern-Familien, Patchwork-, Fortsetzungs- und Regenbogenfamilien. Kinder, die von Trennung und Scheidung ihrer Eltern betroffen sind, wechseln zwischen zwei Familien hin und her. Menschen, die geschieden sind, unternehmen einen zweiten Anlauf in Richtung Ehe.

Mit den gesellschaftlich ausdifferenzierten Familienkonstellationen geht einher eine zunehmende Divergenz von katholischer Moral und gesellschaftlichem Ethos mit der Folge, dass die Diskrepanzen so groß werden, dass sie von den meisten Gläubigen lebenspraktisch nicht mehr integrativ bewältigt werden können. Im Ergebnis bildet sich als kognitive Lösung eine Doppelstruktur aus. Das eine ist dann der Kosmos der in sich konsistenten kirchenamtlichen Lehre und das andere ist das konkrete Leben der Gläubigen, das handelnd zu bewältigen ist und durch mehr oder weniger bewusste Entscheidungen von diesen gesteuert wird. Das kirchenamtliche Regelsystem und der Regelzusammenhang moderner Lebensführung sind dann je eigenständige Plausibilitätsstrukturen, die relativ unverbunden nebeneinander stehen. Man weiß in groben Zügen, was die katholische Lehre besagt, erlebt diese aber als praxisfern und nicht tauglich dafür, als Richtschnur für das eigenverantwortete Leben zu dienen.

 

Konfliktfeld „Katholische Morallehre“


Im Vorfeld der auf den Weg gebrachten Synode fand im Februar 2014 ein außerordentliches Konsistorium (sc. Vollversammlung der Kardinäle) in Rom statt, das sich mit dem Thema Familie befasste und mit einem Einleitungsreferat von Kardinal Walter Kasper eröffnet wurde. Dieser konstatierte, „dass sich zwischen der Lehre der Kirche zu Ehe und Familie und den gelebten Überzeugungen vieler Christen ein Abgrund aufgetan hat.“ Diese Kluft sollte nach der Auffassung Kaspers so überbrückt werden, dass die Kirche einerseits am bindenden Glaubensgut - wie der Unauflöslichkeit der Ehe - festhält, aber andererseits in der Nachfolge Jesu dafür Sorge trägt, dass ein gestrauchelter oder vom Schicksal gebeutelter Mensch niemals der Barmherzigkeit Gottes verlustig geht. Der Kardinal konkretisiert das anhand zweier Falltypen. Im Hinblick auf Menschen, die von der Ungültigkeit ihrer ersten Ehe überzeugt sind, regt er an, die bisherigen rigorosen kirchengerichtlichen Verfahren in Frage zu stellen und ein seelsorgliches Prozedere einzuführen. Und die Frage des Sakramentenempfangs von geschiedenen Wiederverheirateten betreffend formuliert er fünf Bedingungen, die, wenn sie erfüllt sind, einen Ausschluss des Gläubigen von der Eucharistie als nicht gerechtfertigt erscheinen lassen.

Welche Brisanz der von Papst Franziskus gut geheißene Vorstoß Kardinal Kaspers hat, zeigt sich deutlich, wenn man die panisch anmutenden Reaktionen des traditionalistischen katholischen Lagers zur Kenntnis nimmt. Eine Fundgrube dafür ist die Website „katholisches.info“. In seinem Beitrag „Päpstliches Lob für Kasper und progressiver Bannstrahl gegen die Glaubenslehre“ vom 12.04.2014 wirft Giuseppe Nardi zwei Fragen auf:
1. Ist die Einberufung der Bischofssynode nur der Vorwand, um das Ehesakrament zu kappen?
2. Sind die wiederverheiratet Geschiedenen nur der erste Schritt zu einer „neuen Moral“?
Der Autor insistiert, dass wiederverheiratet Geschiedene in einem Dauerzustand der öffentlichen Sünde leben und deshalb vom Kommunionempfang ausgeschlossen sind. Die Bischofskonferenzen Deutschlands und der Schweiz würden hier Veränderungen anstreben. Seinen Beitrag beschließt Nardi mit dem Hinweis, „ dass Kaspers Lockerungsformel sich nicht nur auf die Frage der wiederverheiratet Geschiedenen anwenden läßt, sondern theoretisch als Universalschlüssel zur Aushebelung der gesamten Glaubenslehre durch eine ‚neue Praxis’.“

Auch Roberto de Mattei, einer der Cheftheoretiker des traditionalistischen Katholizismus, wittert die Gefahr einer „neuen Moral“. In seinem Kommentar vom 03.04.2014 mit der Überschrift „Was Gott vereint, kann auch Kasper nicht trennen – Versuch einer paradoxen Kulturrevolution in der Kirche“  warnt er vor einem Dominoeffekt:
„Wenn erst einmal die Legitimität des nachehelichen Zusammenlebens zulässig ist, wäre es nicht einsichtig, warum nicht auch das voreheliche Zusammenleben erlaubt sein sollte, wenn ‚stabil und aufrichtig’. Damit fallen die ‚absoluten Prinzipien’ und die ‚unzerstörbare Absolutheit auch nur eines einzigen sittlichen Wertes’, die Johannes Paul II. mit seiner Enzyklika Veritatis splendor mit so großem Nachdruck bekräftigt hatte.“
Am Ende seines Beitrags führt er die katholische Morallehre als uneinnehmbare Festung vor Augen, indem er eine Aussage von Pius XII. aus dem Jahr 1946 zitiert: „Die zwischen Getauften gültig geschlossene und vollzogene Ehe kann durch keine Macht der Welt gelöst werden, nicht einmal durch die höchste kirchliche Autorität.“ Damit es auch jeder versteht, fügt de Mattei hinzu: „Oder anders gesagt, nicht einmal durch den Papst und erst recht nicht durch Kardinal Kasper.“ Die Absolutheit der Aussage ist von der Wirklichkeit allerdings nicht gedeckt, denn bei nachgewiesenem oder durch den Diözesanbischof  erklärtem Tod (c. 1707 CIC) des Ehepartners gilt die Ehe als aufgelöst (c. 1141 CIC), womit auch kirchlich einer neuen Eheschließung nichts im Wege steht.

Sind wir auf dem Weg zum III. Vatikanum?


Was das traditionalistische Lager der Kirche fürchtet wie der Teufel das Weihwasser, ist eine Neuauflage des zweiten vatikanischen Konzils. In dieser Zeit wurden während eines dynamischen Diskurses unverrückbar erscheinende kirchliche Grundprinzipien in Frage gestellt, überformt oder neu definiert. Für Alessandro Gnocchi ist die Wirklichkeit den Befürchtungen schon voraus. Verärgert über das, was in der Tageszeitung „La Repubblica“  am 13.07.2014 über ein Gespräch zu lesen war, das Papst Franziskus mit dem Kolumnisten Eugenio Scalfari geführt hatte, schreibt er einen Kommentar auf katholisches.info und betitelt seinen Beitrag vom 28.07.2014 mit : „Haben wir es schon bemerkt? Wir sind mitten im Vaticanum III“.
Sein Befund lautet:
„Die katholische Welt befindet sich bereits mitten im Dritten Vatikanum, das über die Medien einberufen und zelebriert wird. Die römische Location wurde durch die globale Aula ersetzt … Die Vorbereitungsschemata wurden von den Massenmedien redigiert und verbreitet und die Diskussion steht bereitwillig auch für den armseligsten weltlichen Lufthauch offen.“
Das Statement wirkt – möglicherweise auch übersetzungsbedingt – sehr eigenwillig. War es für das II. Vatikanum charakteristisch, dass sich der Weltklerus nicht von der römischen Kurie an die Kandare nehmen ließ, kommt es in den Augen von A. Gnocchi mit dem, was er III. Vatikanum nennt, noch schlimmer. Jetzt werden die anstehenden Themen nicht in Rom verhandelt und durch kuriale Regie in die richtige Richtung und zu gewünschten Ergebnissen gelenkt, sondern der Fragebogen zu Ehe, Familie und Sexualität, den der Papst an die Bischöfe der Welt verschicken ließ, ist für jedermann im Internet zugänglich. Auch das Grundlagenpapier der Sonderbischofssynode 2014 – „Instrumentum laboris“ – kann die Öffentlichkeit über die Homepage des Vatikan jederzeit zur Kenntnis nehmen. Dass die Vorlage dann diskutiert wird und sich Kommentatoren zu Wort melden, ist selbstverständlich und offensichtlich vom Papst auch erwünscht. Was A. Gnocchi – ich paraphrasiere - als Einbruch von kümmerlicher, stümperhafter Profanität in die Sakralität der Kirche wahrnimmt, ist für seine Opponenten die große Chance, mittels moderner Kommunikationsmittel einen innerkirchlichen Meinungsbildungsprozess in Gang zu bringen, aus dem sich ein Sensus fidelium (sc.: der Glaubenssinn des ganzen Gottesvolkes) herauskristallisieren könnte, der dann empirisch unterfüttert wäre.
Klar zu unterscheiden sind allerdings Meinungsbildung und Entscheidung. Nachdem die Bischöfe und der Papst gehört haben, was die Katholiken in aller Welt gesagt haben, wird der Eskopat zusammmen mit dem Papst Beschlüsse fassen.

Mit seiner Bezeichnung III. Vatikanum scheint Alessandro Gnocchi gar nicht so falsch zu liegen. Denn bislang waren die von Papst Paul VI. im Jahr 1965 eingeführten Bischofssynoden Konferenzen, die insbesondere Johannes Paul II. nützte, um die von ihm für unabdingbar gehaltene Einstimmigkeit und Einheit der Kirche zur Schau zu stellen (vgl. Reese,1998, S. 87). Wenn Franziskus jetzt den Akzent auf Synodalität legt, das heisst auf offene und kontroverse Diskussion, so ist die Bischofssynode nicht mehr ein den Papst bestätigendes Gremium, sondern es werden inhaltliche Auseinandersetzungen stattfinden, die am Ende in Entscheidungen münden. Papst Franziskus hätte damit seine Ankündung eingelöst, dass er „so bescheiden und so ehrgeizig (ist)“ (Interview La Repubblika), den Impetus des Konzils aufzunehmen und in den Glaubensdialog einzutreten.

Alessandro Gnocchi und den katholischen Traditionalisten sei ins Stammbuch geschrieben, was der Pontifex im April dieses Jahres gepredigt hat:
„Das Konzil war ein großartiges Werk des Heiligen Geistes … Aber heute, 50 Jahre danach, müssen wir uns fragen: Haben wir da all das getan, was uns der Heilige Geist im Konzil gesagt hat? … Wir feiern dieses Jubiläum und es scheint, dass wir dem Konzil ein Denkmal bauen, aber eines, das nicht unbequem ist, das uns nicht stört. Wir wollen uns nicht verändern und es gibt sogar auch Stimmen, die gar nicht vorwärts wollen, sondern zurück: Das ist dickköpfig, das ist der Versuch, den Heiligen Geist zu zähmen. So bekommt man törichte und lahme Herzen.“
Franziskus, Predigt am 16.04.2013



Quellen

Dei Verbum. Dogmatische Konstitution über die Offenbarung

EG Evangelii Gaudium. Apostolisches Schreiben des Heiligen Vaters

Fragebogen zur Vorbereitung der Bischofssynode

Instrumentum laboris für die außerordentliche Bischofssynode im Oktober 2014 in Rom

Katholisches.info. Magazin für Kirche und Kultur

Reese, Thomas J.: Im Inneren des Vatikan. Politik und Organisation der katholischen Kirche. Fischer: 1998










Sonntag, 30. Juni 2013

Papable Kandidatenkür. Teil 2: Von Benedikt zu Franziskus

Ein Resümee der von Joseph Ratzinger kurz vor dem Konklave 2005 gehaltenen Predigt ergibt, dass es ihm um die Affirmation der hierarchischen Klerikerkirche und um die Abwehr von innerkirchlicher Partizipation und gleichberechtigtem interreligiösen Dialog geht. Seine Weltskepsis ist mit ein Grund dafür, dass es während seines Pontifikats zu Affronts und Pannen kam. Jorge Mario Bergoglio diagnostizierte im März 2013 die aktuelle Misere der katholischen Kirche. Als Papst machte Franziskus von Anfang an in Auftreten, Sprechen und Handeln klar, dass er eine Kirche des Aufbruchs will und bereit ist, mit leuchtendem Beispiel voranzugehen.


Im ersten Teil habe ich versucht, den Inhalt der Predigt herauszuarbeiten, die Joseph Kardinal Ratzinger am 18.05.2005 unmittelbar vor dem Konklave gehalten hat. Eine genauere Analyse zeigt allerdings, dass die expliziten Aussageninhalte durchweg zum Ratzinger’schen Denkkosmos in Beziehung gesetzt werden müssen, will man zur eigentlichen Aussageintention vordringen. Als Resümee ergibt sich für mich, dass die Rede des Kardinaldekans auf struktureller Ebene auf die Affirmation von monarchischem Papsttum und hierarchischer Kirchenstruktur hinausläuft und auf der kollegialen Ebene im Dienst der Selbstvergewisserung und –bestätigung der anwesenden Kardinäle steht. Nachdem die „Plausibilität bischöflichen und lehramtlichen Verhaltens inner- wie außerkirchlich … geschwunden (ist)“ (Norbert Copray), war es für den versammelten hohen Klerus sicherlich angenehm, zu hören, dass Christus ihm seinen Leib, die Kirche, anvertraut hat. Ratzingers Ansprache gipfelte in dem Schlussgedanken, dass Christus, der Sieger, Geschenke verteilen würde. Und als Geschenk Christi an die Menschen waren sie, die Hirten und Lehrer, auserwählt, „seinen Leib – die neue Welt – aufzubauen.“

In keiner Weise überraschend war, dass der Redner in dieser entscheidenden Stunde auf sein Kardinalsthema, die Wahrheit im Kontrast zu Relativismus, Trug und Falschheit zu sprechen kam. Nicht ohne Hintergedanken mischte er in seiner Darstellung polare politische Strömungen und disparate theologisch-religiöse Positionierungen ineinander. Denn wogegen er schon viele Jahre ankämpft, ist die Gefahr des Hinüberschwappens von weltlichem Pluralismus auf das Terrain der Katholischen Kirche. Erstens geht es ihm darum, Partizipations- und Demokratisierungsbegehren innerhalb der Kirche frühzeitig abzuschmettern und zweitens will er gegen den Trend des gleichberechtigten interreligiösen Dialogs den Wahrheitsprimat der Katholischen Kirche verteidigen.

Im Hinblick auf das kommende Pontifikat Benedikts wird sich insbesondere das, was bei Ratzingers Rede fehlte, als Prädiktor erweisen. Was in seiner Predigt nicht vorkommt, ist die konkrete Lebenslage von Gläubigen und Menschen überhaupt, ausgespart bleiben Probleme und Herausforderungen von Ortskirchen, Ländern oder Erdteilen, kein Wort zu weltbewegenden Konfliktlagen. Weltimmanenz taucht nur an der Stelle auf, wo der Homilet postuliert, dass ausschließlich die aufgehende Saat, die die Kleriker in die Herzen der Menschen gesät haben, „die Erde vom Tal der Tränen in einen Garten Gottes verwandel(n).“ Wie anders klingt da der Satz mit Gartenbezug, den Jorge Bergoglio in einem Interview von 2007 ausgesprochen hat: „Aus sich selbst hinauszugehen bedeutet auch, aus dem Garten seiner eigenen Überzeugungen hinauszugehen, die unüberwindbar werden, wenn sie sich als Hindernis entpuppen und den Horizont verschließen, der Gott ist.“

Mit Joseph Ratzingers Reduzierung des Diesseitigen auf den Leidensaspekt geht einher bewusste Weltabgewandtheit, die als Folge Weltfremdheit zeitigt. Ich bin überzeugt, dass diese Grundhaltung mit ursächlich dafür war, dass der zum Papst gekürte sich während seines Pontifikats für Affronts und Pannen entschuldigen musste. Die Fehleinschätzung der Auswirkungen der Regensburger Rede und der Skandal um Bischof Williamson sind bekannt. Manche seiner aus kirchlichen Glaubens- und Sittenlehren abgeleiteten Aussagen wirkten bizarr, wenn sie auf Realität trafen. So äußerte Benedikt im März 2009 auf dem Flug nach Afrika, dass die Benutzung von Kondomen das Aids-Problem verschlimmern würden. Und in einer Rede vor lateinamerikanischen Bischöfen im Mai 2007 meinte er den Vorfahren der südamerikanischen Bevölkerung unterstellen zu müssen, dass diese Christus, “ ohne es zu wissen, in ihren reichen religiösen Traditionen suchten. Christus war der Erlöser, nach dem sie sich im Stillen sehnten.“

Nach diesem Rückblick komme ich jetzt zur Gegenwart. Während es bei Benedikts Texten erheblicher hermeneutischer Anstrengungen bedarf, um diese zu entschlüsseln, spricht Franziskus Klartext. Seine Rede im März 2013 während des Vorkonklaves in der Generalkongregation beeindruckte viele Kardinäle. Jorge Bergoglio blieb unter seiner fünfminütigen Redezeit und entwickelte in drei Punkten präzise und klar seine Vision für die zukünftige Kirche. Insbesondere kritisierte er theologischen Narzissmus und die geistliche Mondänität der gegenwärtigen Kirche.

„Die um sich selbst kreisende Kirche glaubt – ohne dass es ihr bewusst wäre – dass sie ihr eigenes Licht ist. Sie verliert dann ihr ‚mysterium lunae’ (Mysterium des Mondes, dessen Licht ja nur Widerschein ist – Verf.) und verfällt der schrecklichen Misere der ‚geistlichen Mondänität’.“ Die mondäne Kirche ist diejenige, „die in sich, von sich und für sich lebt.“

Franziskus’ Mondänitätsbefund hinsichtlich des geistlichen Zustands der zeitgenössischen Klerikalkirche hat durchaus ein materielles Pendant, womit wir bei der Kernbedeutung des Wortes „mondän“ wären, das „extravagante Eleganz zeigen“ bedeutet.

Ein Paradebeispiel hierfür waren Benedikts feuerrote Slipper. Diese wurden von dem Schumacher Adriano Stefanelli aus Novara individuell kreiert und in sieben bis acht Tagen in Handarbeit angefertigt. Der Preis für diese Schuhe liegt bei 1.200 €. Von Stefanelli erfahren wir allerdings: „Vom Papst würde ich keine einzige Lira nehmen, die Schuhe sind ein Geschenk an ihn.“ Wir müssen dennoch keine Verarmung des Maestros befürchten, denn es gibt genügend Kardinäle und Monsignori, die sich an seinen exklusiven Einzelanfertigungen erfreuen. Spitzenreiter, die Mondänität betreffend, ist vermutlich Kardinalstaatssekretär Tarcisio Bertone, der sich von Stefanelli Fußballschuhe entwerfen und herstellen ließ.

Dieses Schuhbeispiel ist mit Sicherheit nur die Spitze des Eisberges. Allerdings ist die Party jetzt vorbei. Nachdem Franziskus die Sonderzahlungen von 1500 Euro, die bisher alle Angestellten des Vatikan nach der Wahl eines neuen Papstes erhielten, nicht auszahlen ließ und er den Kardinälen, von denen die Vatikanbank IOR geleitet wird, kurzerhand die monatlichen Boni in Höhe von 2100 Euro strich, dürfen die Kurienkardinäle davon ausgehen, dass in Zukunft die gewohnten Briefumschläge mit üppigem Handgeld nicht mehr bereit liegen werden.

Ich komme zu einem weiteren Satz aus Bergoglios Ansprache: „Der nächste Papst sollte ein Mensch sein, der von der Kontemplation Jesu Christi und von der Anbetung Jesu Christi aus der Kirche hilft, aus sich heraus und an die existentiellen Peripherien zu gehen.“  Dass bei Papst Franziskus Wort und Tat in eins gehen, zeigte sich bereits am 28. März, dem Gründonnerstag. Im römischen Jugendgefängnis Casa del Marmor hielt der Papst einen Abendmahlsgottesdienst mit 49 Häftlingen und wusch dabei die Füße von zwölf Gefangenen. Unter diesen waren auch zwei Frauen, eine katholische Italienerin und eine muslimische Serbin. Der Stellenwert dieses päpstlichen Zeichenhandelns wird besonders im Kontrast zur liturgischen Praxis ein Jahr zuvor deutlich. Benedikt XVI. feierte die Abendmahlsmesse in der Lateranbasilika, der Bischofskirche von Rom, und wusch zwölf Priestern die Füße.

Hervorzuheben ist, dass es Franziskus nicht um symbolträchtiges Auftreten in Ausnahmesituationen geht, sondern dass spontane und geplante menschliche Gesten zu seinem Alltagshandeln gehören. Er sucht die Nähe der Menschen, schüttelt hunderte Hände, herzt Babys und küsst Behinderte. Am Petersplatz hob er einer alten Dame im Rollstuhl die hinuntergefallene Handtasche auf. Drei Tage später nahm er vor seiner wöchentlichen Generalaudienz - auf Wusch eines Mädchens - deren weiße Kappe entgegen und setzte ihr sein Scheitelkäppchen, den Pileolus, auf. Einen 17-Jährigen mit Down-Syndrom lud er zu einer Fahrt im Papamobil ein. In der Kapelle des Gästehauses Santa Marta traf Papst Franziskus mit 22 krebskranken Kindern aus der römischen Gemelli-Klinik zusammen. Bei seiner Sonntagsmesse auf dem Petersplatz begrüßte er hunderte Teilnehmer des Welttreffens von Harley-Davidson-Fahrern und segnete sie und ihre chromblitzenden Motorräder. Diese Aufzählung ließe sich ohne weiteres fortsetzen.

Von diesem Papst haben Kirche und Welt noch einiges zu erwarten.

Stefan Schopf für die Ausgabe 31 der Jugendstil, 30.06.2013

Dienstag, 23. April 2013

Papable Kandidatenkür. Teil1: Kardinaldekan Joseph Ratzinger



Wer Papst werden will, muss beizeiten seinen Ring in den Hut werfen. Joseph Kardinal Ratzinger tat dies, indem er am 18.04.2005 als Dekan des Kardinalskollegiums unmittelbar vor dem Konklave während der „Missa pro eligendo Romano Pontifice“ (Messe für den zu wählenden römischen Papst) eine programmatische Predigt hielt. Kardinal Jorge Mario Bergoglio machte während des Vorkonklaves ab dem 04.03.2013 durch eine kurze, aber sehr substanzielle Ansprache auf sich aufmerksam.

Meine Idee war, diese beiden für die Verläufe der Konklaven bedeutsamen Texte vergleichend nebeneinander zu stellen und auf mögliche Grundlinien der zukünftigen Pontifikate hin zu lesen. Doch während sich Bergoglio in einfacher und eindringlicher Sprache ausdrückt, spricht Ratzinger zwar gern von der Einfachheit des Glaubens, bevorzugt es aber, rhetorisch verschlungene Elaborate vorzulegen. Insofern stelle ich mir in einem ersten Schritt zunächst die Aufgabe, aus dem hochkomplexen, kunstvoll arrangierten Predigtgebilde des Kardinaldekans die Kernaussagen herauszudestillieren.


In seine Predigt während des Eröffnungsgottesdienstes des Konklaves bezieht Joseph Kardinal Ratzinger alle drei Lesungen des Tages mit ein. Aus dem ersten Text (Jesaja 61.1-9) greift er eine auf den ersten Blick widersprüchlich erscheinende Stelle heraus - „er hat mich gesandt ..., damit ich ein Gnadenjahr des Herrn ausrufe, einen Tag der Vergeltung unseres Gottes“ -, um von hier aus die Grundsäulen der in der Tradition verankerten katholischen Kirche vor Augen zu führen. Er beginnt beim Heiligen Vater, der ein Jahr der Barmherzigkeit angekündigt hat, wendet sich zurück zu den Urgesteinen Petrus und Paulus, um dann zu unserer Glaubensmitte, Jesus Christus, vorzustoßen. Als Schlussakt dieses Predigtabschnitts wählt Ratzinger eine signifikante Aussage aus Paulus’ Brief an die Kolosser, wo dieser seinen Dienst an der Kirche charakterisiert: „Jetzt freue ich mich in den Leiden, die ich für euch ertrage. Für den Leib Christi, die Kirche, ergänze ich in meinem irdischen Leben das, was an den Leiden Christi noch fehlt.“ (Kolosser 1.24)

Im Mittelteil der Predigt (zu Epheser 4.11-16) findet sich Joseph Ratzingers markante Positionierung, die medial um die Welt ging: „Einen klaren Glauben nach dem Credo der Kirche zu haben, wird oft als Fundamentalismus abgestempelt, wohingegen der Relativismus, ... als die heutzutage einzige zeitgemäße Haltung erscheint. Es entsteht eine Diktatur des Relativismus.“  Diese Kritik zielte insbesondere auf die innerhalb der katholischen Kirche von Theologen in den letzten Jahrzehnten entwickelten neuen oder neu akzentuierten Denk- und Glaubensansätze. „Das kleine Boot des Denkens vieler Christen ist nicht selten von diesen Wogen zum Schwanken gebracht, von einem Extrem ins andere geworfen worden.“ Der ‚Tyrannei der Beliebigkeit’ stellt der Kardinaldekan sein Leitbild des „wahren Humanismus“ gegenüber. Dessen Maß ist Jesus, der wahre Mensch. Je mehr wir uns Christus nähern, umso mehr gelingt christliche Existenz als das tun der Wahrheit in der Liebe. (vgl. Paulus, 1 Korinther 13.1)
Im dritten Teil seiner Ansprache greift Joseph Ratzinger zwei Worte des Evangeliums (Johannes 15.9-17) auf. „Ich nenne euch nicht mehr Knechte; ... vielmehr habe ich euch Freunde genannt.“ (Johannes 15.15) Hier akzentuiert der Prediger mit Lukas 17.10, „dass wir - wie es ja zutrifft - nur unnütze Knechte sind.“ Trotzdem würde der Herr uns - und damit meint er die Kleriker - seine Freundschaft schenken. „Er verleiht uns die Vollmacht, durch sein Ich zu sprechen. ... Er vertraut uns seinen Leib, die Kirche, an.“ Letztlich ist es die Wahrheit des Herrn, die zu hüten dem „schwachen Geist“ und den „schwachen Händen“ seiner Priester aufgetragen ist.
Dem Begriff der Freundschaft nähert sich Ratzinger mit Sallust: „Dasselbe wollen und dasselbe nicht wollen, das erst ist feste Freundschaft.“ Was sich bei dem römischen Geschichtsschreiber als Freundschaft auf Augenhöhe darstellt, vereinnahmt der Kardinalsdekan unter der Hand für seine Freundschaftsdefinition als Herr-Knecht-Beziehung: „Ihr seid meine Freunde, wenn ihr tut, was ich euch auftrage“ (Johannes 15.14). Und er geht noch weiter, indem er postuliert, dass „Jesus in der Stunde von Getsemani unseren widerspenstigen menschlichen Willen in einen Willen verwandelt (hat), der dem göttlichen Willen entspricht.“ Der Abschnitt gipfelt in einer für Joseph Ratzinger typischen Polarisierung, nämlich zwischen dem „Drama unserer Autonomie“ und der uns von Gott geschenkten „wahren Freiheit“ der Willenskonformität, die er mit Matthäus 26.39 illustriert: „Aber nicht wie ich will, sondern wie du willst.“

Das zweite herangezogene Johanneswort lautet: „Ich habe euch dazu bestimmt, dass ihr euch aufmacht und Frucht bringt und dass eure Frucht bleibt“ (Johannes 15,16). Wozu hat Gott uns - dem Klerus - seine Freundschaft geschenkt? Ratzingers Antwort: Damit wir den Glauben an die anderen weitergeben. Zu dessen Ausgangssituation gehört, dass irdische Dinge keinen Bestand haben. „Das einzige, was ewig bleibt, ist die menschliche Seele, der von Gott für die Ewigkeit erschaffene Mensch.“ Es ist Aufgabe der Priester, die Frucht der immer währenden Freude des Herrn in die menschlichen Seelen zu säen. „Nur so wird die Erde vom Tal der Tränen in einen Garten Gottes verwandelt.“

Der Kardinal beschließt seine Predigt mit einer weiteren Stelle aus dem Epheserbrief: „Er gab den Menschen Geschenke.“ (Epheser 4.8) Auch dieser Bibelstelle drückt er seinen eigenen Stempel auf: „Der Sieger verteilt Geschenke.“ Was sind die Geschenke Christi an die Menschen? Nach Joseph Ratzinger sind es „Apostel, Propheten, Evangelisten, Hirten und Lehrer.“

Eine Bewertung der Kernaussagen Joseph Ratzingers und ein Vergleich mit den Leitvorstellungen des Papstes Franziskus ist Thema meines nächsten Jugendstilbeitrages. Dennoch möchte ich die Schlusspointe der Kardinalspredigt nicht unkommentiert lassen. Ich spitze zu: Christus wird vom Kardinalsdekan zum Sieger hochstilisiert, und die siegreichen Heerscharen - oder sollte man sagen Herrscharen - seines Gefolges sind die eingeweihten Träger der Offenbarung sowie vermutlich der höhere Klerus. Der nicht in die Hierarchie eingebundene Theologe und der mündige Gläubige haben fortan die Wahl, sich entweder mit dem Sieger zu identifizieren oder Gefahr zu laufen, sich im Lager der Verlierer wiederzufinden. Im ersten Falle ließe man sich von den kirchlichen Amtsträgern beglücken und würde der hierarchischen Autorität freudigen Herzens Gehorsam leisten. Im zweiten Falle wäre der normale Gläubige von seiner Bedeutung her vernachlässigbar. Der eigenständig denkende Theologe oder der kritische Kleriker oder der zum Wohl von Menschen kirchliche Normen missachtende Ordensangehörige aber würde mit der Institution zu tun bekommen, der Joseph Ratzinger von 1982 bis 2005 vorstand und die bis 1908 als Inquisition, dann als Heiliges Offizium und seit 1965 als Kongregation für die Glaubenslehre bezeichnet wird. Wie viele Akten die geheim arbeitende Behörde im Lauf der letzten Jahrzehnte angelegt hat, weiß niemand, aber es ist sind nicht wenige und oft besonders profilierte Mitchristen, die mit disziplinären Maßnahmen traktiert wurden. Das Spektrum reicht hier von «Bußschweigen», Lehr- und Publikationsverbot, dem Entzug der Predigterlaubnis, der Suspension vom priesterlichen Dienst bis hin zur Exkommunikation. Das Gegenstück zur Diktatur des Relativismus ist die Diktatur der Wahrheit, und wie jeder Diktatur fallen auch dieser Menschen zum Opfer.

Stefan Schopf für die Ausgabe 30 der Jugendstil, 23.04.2013

Dienstag, 19. Februar 2013

Professio fidei und die katholische Wahrheit der sündhaften Empfängnisverhütung

Im Jahr 1989 dekretierte die römische Glaubenskongregation, dass bei der Übernahme eines kirchlichen Amtes fortan eine drastisch veränderte Professio fidei und ein sich daran anschließender Treueid zu leisten ist. Der Beitrag erläutert die drei neuen, sich an das Große Glaubensbekenntnis anschließenden Zusätze. Sodann wird aufgezeigt, wie sich durch päpstliche Verfügungen die Verbindlichkeit des kirchlichen Verbotes der Empfängnisverhütung bis hin zur Unfehlbarkeit steigert. Zwischen 1987 und 1998 werden dann nacheinander Bischöfe, Priester und Gläubige kirchenrechtlich in den Griff genommen und auf Linie gebracht.


In der Jugendstil #28 habe ich die Vorgeschichte der von der römischen Glaubenskongregation neu konzipierten Professio fidei (Glaubensbekenntnis) skizziert, die von kirchlichen Amtsträgern vom 01.03.1989 an abzulegen ist. Von der vorgeschriebenen Formel zitiere ich den aus der Professio fidei von 1967 übernommenen Einleitungssatz, Anfang und Ende des auf das vierte Jahrhundert zurückgehende Nizäno-Konstantinopolitanischen Glaubensbekenntnisses, das auch Großes Glaubensbekenntnis genannt wird, sowie die drei nahtlos angefügten, einem völlig anderen Texttyp zugehörenden Zusätze:

„Ich, N. N., glaube fest und bekenne alles und jedes, was im Glaubensbekenntnis enthalten ist:
Ich glaube an den einen Gott, den Vater, den Allmächtigen, der alles geschaffen hat, Himmel und Erde, die sichtbare und die unsichtbare Welt. ..........................................
Ich bekenne die eine Taufe zur Vergebung der Sünden. Ich erwarte die Auferstehung der Toten und das Leben der kommenden Welt.
Amen.
(1) Fest glaube ich auch alles, was im geschriebenen oder überlieferten Wort Gottes enthalten ist und von der Kirche als von Gott geoffenbart zu glauben vorgelegt wird, sei es durch feierliches Urteil, sei es durch das ordentliche und allgemeine Lehramt.
(2) Mit Festigkeit erkenne ich auch an und halte an allem und jedem fest, was bezüglich der Lehre des Glaubens und der Sitten von der Kirche endgültig vorgelegt wird.
(3) Außerdem hange ich mit religiösem Gehorsam des Willens und des Verstandes den Lehren an, die der Papst oder das Bischofskollegium vorlegen, wenn sie ihr authentisches Lehramt ausüben, auch wenn sie nicht beabsichtigen, diese in einem endgültigen Akt zu verkünden.“

Nachdem sich der von der Glaubenskongregation formulierte Text dem gesunden Menschenverstand nicht ohne weiteres erschließt, bedarf es einiger Erläuterungen.
Die ersten Worte „Fest glaube ich auch alles ...“  sind parallel zum Einleitungssatz des Großen Glaubensbekenntnisses „Ich, N. N., glaube fest...“ und zeigen an, dass das kirchliche Lehramt den in den Zusätzen formulierten Wahrheitskategorien den gleichen hohen Stellenwert zuweist, wie er bei dem Großen Glaubensbekenntnis als Erkennungszeichen der Gemeinschaft der Christgläubigen genuin gegeben ist. Der zweite Satzteil (1) enthält eine weitere Parallelisierung. Hier wird das geschriebene Wort Gottes, also die Heilige Schrift als göttliche Offenbarung,  dem überlieferten Wort Gottes gleichgestellt, also der sich innerweltlich ausbildenden kirchengeschichtlichen Tradition, die vom Lehramt repräsentiert wird. Die Wendung  „von der Kirche“  im ersten Zusatz müsste im Klartext heißen „von den Bischöfen, der Glaubenskongregation und dem Papst“ (vgl. Donum veritatis 18). Die Formulierung "durch feierliches Urteil" im zweiten Teil des ersten Zusatzes (1) macht unmissverständlich deutlich, dass von einem unfehlbaren „ex cathedra“- Urteil gemäß der Definition des I. Vatikanum von 1870 die Rede ist. Dessen Unhinterfragbarkeit wird ausgedehnt und übertragen - gemäß canon 212 § 1 CIC - auf Urteile des Papstes im Rahmen seines ordentlichen und allgemeinen Lehramtes. Der Papst muss nun nicht mehr vor aller Öffentlichkeit in bewusster Ausübung seiner höchsten apostolischen Lehrgewalt eine durch das I. Vatikanum legitimierte "ex cathetra"-Entscheidung treffen, sondern räumt sich das Vorrecht ein, nahezu beiläufig Dogmatisierungen vorzunehmen.

Im zweiten Zusatz (2) wird der Gehorsam, den der Gläubige Gott schuldet, umstandslos auf die Kirche ausgeweitet. Jetzt ist das katholische Lehramt nicht mehr nur Treuhänder der göttlichen Offenbarung, sondern maßt sich an, aus eigener Kraft und Vollkommenheit endgültige - sprich unfehlbare - Urteile zu fällen. Joseph Ratzinger (1998) begründet den geforderten Glaubensgehorsam damit, dass diese Glaubenswahrheiten in einem notwendigen geschichtlichen oder logischen Zusammenhang mit der Offenbarung stehen würden. Ein Beispiel für eine solche postulierte Wahrheit ist die Lehrverkündigung,  gemäß der die Priesterweihe nur Männern vorbehalten ist.

Der dritte Zusatz (3) ist fast identisch mit Kanon 752 des Kirchengesetzes (CIC). Es geht um Lehren, die vom Lehramt als wahr oder zumindest als sicher angesehen und vorgetragen werden. Was diesen Lehren nicht entspricht,  haben die Gläubigen sorgsam zu meiden.
   
Vor dem Hintergrund der dargestellten gestuften Wahrheitskategorien  möchte ich mich nun einem Aspekt des Themas LIEBE aus kirchenrechtlicher Sicht zuwenden, nämlich  der Empfängnisverhütung.

Ehe und eheliche Liebe sind ihrem Wesen nach auf die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft ausgerichtet. (vgl. Gaudium et spes, 1965, Art.48)
Es „ist jede Handlung verwerflich, die entweder in Voraussicht oder während des Vollzugs des ehelichen Aktes ... darauf abstellt, die Fortpflanzung zu verhindern ...“ (Enzyklika Humanae vitae, 1968, Art.14)
Paul VI. ging es mit dieser seiner Letztentscheidung gegen das Votum der überwiegenden Mehrheit der päpstlichen Kommission für das Studium des Bevölkerungswachstums, der Familie und der Geburtenhäufigkeit vor allem darum, auf der traditionellen Linie des „irrtumslosen“ Lehramts zu bleiben. Zwei solche fundamentale Lehraussagen seien beispielhaft zitiert:

Papst Pius XI., Enzyklika Casti connubii, 1930
„Jeder Gebrauch der Ehe, bei dessen Vollzug der Akt durch die Willkür der Menschen seiner natürlichen Kraft zur Weckung neuen Lebens beraubt wird, verstößt gegen das Gesetz Gottes und der Natur, und die solches tun, beflecken ihr Gewissen mit schwerer Schuld.“

Papst Pius XII., Aufbau und Entfaltung des gesellschaftlichen Lebens, 1951
„Unser Vorgänger Pius XI. seligen Angedenkens verkündete ... das
Grundgesetz des ehelichen Aktes und der ehelichen Beziehungen: dass
nämlich jeder Eingriff der Gatten in den Vollzug des ehelichen Aktes oder in den Ablauf seiner natürlichen Folgen, widersittlich ist, und dass keine „Indikation“, kein Notstand ein innerlich sittenwidriges Tun in ein sittengemäßes und erlaubtes verwandeln kann. Diese Vorschrift hat ihre volle Geltung heute wie gestern, und sie wird sie auch morgen und immer haben, weil sie ... der Ausdruck eines Gesetzes der Natur und Gottes selbst (ist).“

Der letzte Satz paraphrasiert bereits die Endgültigkeit der Lehre, die dann im Jahr 1997 vom Päpstlichen Rat für die Familie explizit proklamiert wird:
„Die Kirche hat stets gelehrt, dass die Empfängnisverhütung, das heißt jeder vorsätzlich unfruchtbar gemachte Akt, eine in sich sündhafte Handlung ist. Diese Lehre ist als definitiv und unabänderlich anzusehen.“  (Vademecum für Beichtväter in einigen Fragen der Ehemoral, 4)

Jetzt kommt zum Tragen, was  Joseph Ratzinger und Papst Johannes Paul II. 1989 - noch über den CIC hinausgehend - als zweiten Zusatz der Professio fidei festgeschrieben haben. Denn der Gläubige hat seit 1989 nicht mehr nur Offenbarungslehren fest zu glauben, sondern zusätzlich Glaubens- und Sittenlehren, die nicht in der Offenbarung enthalten sind und vom Lehramt als endgültig deklariert wurden. Zu einer solchen endgültigen Sittenlehre avancierte im Rahmen des "Leitfadens für Beichtväter"  von 1997 das Verbot der Empfängnisverhütung. Zitatausschnitt: „... ist als definitiv und unabänderlich anzusehen.“ (vergl. Bockenförde 1998, S. 5)

Nachdem das Verbot künstlicher Empfängnisverhütung als apodiktische lehramtliche Wahrheit zur Geltung gebracht worden ist, geht es - in der Absicht umfassender Prävention - in der Folge darum, Klerus und Laien auf diese Wahrheit zu verpflichten.
Bischöfe beeiden seit 1987,
„dass das von den Aposteln her überlieferte Glaubensgut rein und unversehrt bewahrt wird und dass die Wahrheiten, an denen festzuhalten ist und die auf das sittliche Leben anzuwenden sind, so wie sie vom Lehramt der Kirche vorgelegt werden, allen weitergegeben und aufgezeigt werden. Den im Glauben Irrenden aber werde ich mich väterlich zuwenden und mich mit aller Kraft einsetzen, dass sie zur Fülle der katholischen Wahrheit gelangen.“ (Kreusch 2005, S. 316f.)

Seit 1989 haben die Priester und andere Amtsträger nicht nur die Professio fidei, wie sie von mir näher beleuchtet wurde, abzulegen, sondern darüber hinaus im Rahmen eines Treueides zu versprechen:
„Bei der Ausübung meines Amtes ... werde ich das Glaubensgut unversehrt bewahren und treu weitergeben und auslegen; deshalb werde ich alle Lehren meiden, die dem Glaubensgut widersprechen.“ (Ratzinger 1998)

1998 nahm dann Johannes Paul II. kraft seines Apostolischen Schreibens Ad tuendam fidem alle Gläubigen in die Pflicht, indem er dem Kanon 750 des Kirchenrechts einen § 2 hinzufügte:
 „Fest anzuerkennen und zu halten ist auch alles und jedes, was vom Lehramt der Kirche bezüglich des Glaubens und der Sitten endgültig vorgelegt wird, das also, was zur unversehrten Bewahrung und zur getreuen Darlegung des Glaubensgutes erforderlich ist; daher widersetzt sich der Lehre der katholischen Kirche, wer diese als endgültig zu haltenden Sätze ablehnt.“
Diese Rechtspflicht für alle Gläubigen ist strafbewehrt. Wer also in Sachen Empfängnisverhütung andere Auffassungen vertritt als das kirchliche Lehramt, „kann seit Inkrafttreten des Schreibens am 1. Oktober 1998 von seinem Diözesanbischof zum Widerruf ermahnt, gegebenenfalls bestraft, aber auch direkt von Rom zur Verantwortung gezogen werden.“
(Böckenförde 1998, S. 7)

Wenn der Papst und die römische Kurie geglaubt haben, durch ein derart geschlossenes System und durch strenge hierarchische Kontrolle ein für alle mal angeblich endgültige Wahrheiten in Stein gemeißelt zu haben, so werden sie über die an vielen Orten aus dem Boden schießenden Priesterinitiativen eines besseren belehrt. Rom hat überzogen, hat katholische Weite in amtskirchliche Enge überführt, und wird miterleben müssen, dass ein starres, entwicklungsunfähiges Dogmengebäude im weiteren evolutiven Verlauf nicht überlebensfähig sein wird. Der neue Papst steht vor großen Aufgaben.

Ursprungsfassung für die Ausgabe 29 der Jugendstil, 19.02.2013

Freitag, 20. April 2012

Pfiat di God, Frau Pfarrer!

Benedikt spricht bewusst in seiner Gründonnerstagspredigt das Thema Gehorsam an und kommt auf die österreichische Pfarrer-Initiative zu sprechen, die sich pro Frauenordination ausspricht, obwohl diese doch von Papst Johannes Paul II. unwiderruflich ausgeschlossen worden sei. Den Autoren des Aufrufs stellt er jene lebendigen Bewegungen gegenüber, die der Kirche in radikalem Gehorsam ergeben sind. Den Priestern anempfiehlt er, sich an den großen Gestalten der Kirche zu orientieren, deren Aufreihung er mit Papst Johannes Paul II. beschließt.


Papst Benedikt hat sich am Gründonnerstag während der Chrisammesse zur Ordination von Frauen in der katholischen Kirche geäußert. Die Thematik ist liturgisch bewusst platziert, denn in der Chrisammesse erneuern traditionell die anwesenden Priester ihr Weiheversprechen. Dieses beinhaltete bei der Priesterweihe auch, dass der Kandidat seinem Bischof und dessen Nachfolgern Ehrfurcht und Gehorsam versprach.

Benedikt: „Vor kurzem hat eine Gruppe von Priestern in einem europäischen Land einen Aufruf zum Ungehorsam veröffentlicht.“ (Predigt im Petersdom, 05.04.2012)
http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/homilies/2012/documents/hf_ben-xvi_hom_20120405_messa-crismale_ge.html
Wiederum bewusst benennt der Papst die österreichische Pfarrer-Initiave - gegenwärtig 317 Priester und 65 Diakone - nicht. Denn in der klerikalen Hierarchie kann es keine gemeinsame Diskurssebene unter Anerkennung eines Diskurspartners geben.

Aus dem „Aufruf zum Ungehorsam“ vom 19.Juni 2011 greift der Papst die Frauenordination als Beispiel heraus, die unter Punkt 7 mit angesprochen ist:
„WIR WERDEN deshalb jede Gelegenheit nützen, uns öffentlich für die Zulassung von Frauen und Verheirateten zum Priesteramt auszusprechen. Wir sehen in ihnen willkommene Kolleginnen und Kollegen im Amt der Seelsorge.“
http://www.pfarrer-initiative.at/

Benedikts Ablehnung dieses Vorstoßes ist unmissverständlich. Er verweist darauf, dass die Frage der Frauenordination lehramtlich bereits unwiderruflich von Papst Johannes Paul II. entschieden ist.
„Damit also jeder Zweifel ... beseitigt wird, erkläre ich kraft meines Amtes ..., dass die Kirche keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden, und dass sich alle Gläubigen der Kirche endgültig an diese Entscheidung zu halten haben.“ (Ordinatio Sacerdotalis 1994)

Benedikt argumentiert aber auch. Er gesteht der Pfarrer-Initiative zu, dass diese „die Sorge um die Kirche umtreibt“, sie Wege heraus aus der Trägheit und Starre der Institution Kirche sucht. Sie würde allerdings nicht wahrnehmen, mit welcher Dynamik sich gegenwärtig die „wahre Erneuerung“ der Kirche durch lebendige Bewegungen vollziehen würde, und dass die Menschen, „von denen diese frischen Ströme des Lebens ausgingen und ausgehen“ erfüllt wären von Glaube, Liebe, Hoffnung und „radikalem Gehorsam“, so seine Formulierung.

Es gibt diese papstidentifizierten Gruppierungen; nur ist es fraglich, inwieweit diese für die katholische Kirche insgesamt repräsentativ sind. Im weiteren Verlauf seiner Gedankenführung postuliert Benedikt, dass uns „manchmal die Gestalt Jesu Christi „zu hoch und zu groß (erscheint), als dass wir wagen könnten, daran Maß zu nehmen.“ Eben nicht. Jesus war und ist greifbar - sozusagen einer von uns -, weder elitär noch intellektuell, in seinem Sprechen und Handeln für jedermann verständlich. Er lebte vor, was es bedeutet, aufrichtig und für den Nächsten da zu sein. Es ist kein Zufall, dass er keine Lehre und kein Regelwerk für seine Kirche hinterlassen hat.

Die von Benedikt vorgenommene Entrückung Jesu’ hat allerdings Methode. Denn wenn dem so wäre, bedürfte es notwendig eines Mittlers zwischen dem Menschen und Gott. Und wer könnte das anderes sein, als die Großen der Kirchengeschichte, insbesondere Kirchenlehrer und höherer Klerus. Benedikt spricht von einer „große(n) Schar heiliger Priester ..., die uns als Wegweiser vorangehen.“ An erster Stelle nennt er Paulus, der „für seine Gläubigen eine Übersetzung von Christi Lebensstil“ (Hervorhebung durch Verfasser) gewesen ist. Als weitere Vorbilder führt er an Polykarp von Smyrna, Ambrosius, Augustinus, Gregor den Großen, Ignatius von Loyola, Johannes Maria Vianney und die zeitnahen Priestermärtyrer des 20.Jahrhunderts, um dann zielgenau bei Johannes Paul II. zu landen. Dieser und die anderen „Heiligen zeigen uns, wie Erneuerung geht und wie wir ihr dienen können.“

Hier schließt sich der Kreis. Jetzt ist es nicht mehr das Unfehlbarkeitsdogma von 1870, dessen sich Päpste bedienen, um autokratisch - und angeblich für alle Zeiten gültig - zu bestimmen, was Wahrheit ist, sondern Benedikt bringt uns den heiligmäßigen „Papst Johannes Paul II. (nahe), der im Tun und Leiden die Gleichgestaltung mit Christus uns als ‚Gabe und Geheimnis’ vorgelebt hat“ und dessen Botschaft wir - so verstehe ich ihn - wegen seiner Christus-Kongruenz unhinterfragt zu übernehmen haben: „Die Kirche (hat) keinerlei Vollmacht ..., Frauen die Priesterweihe zu spenden.“


Stefan Schopf für die Ausgabe 25 der Jugendstil, 20.04.2012