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Samstag, 20. Mai 2023

 

Joseph Ratzinger: Gelehrter von Rang und mächtiger Weichensteller in der römisch-katholischen Kirche

Porträt des am 31. Dezember 2022 verstorbenen Papst Benedikt XVI.

I. VOM CHIEMGAUER DORFBUB ZUM PAPA EMERITUS IN ROM

Im Alter von 43 Jahren gab Joseph Ratzinger am 11. Juli 1920 im Altöttinger Liebfrauenboten eine Anzeige auf: „Mittlerer Staatsbeamter, ledig, katholisch … sucht sich mit einem gut katholischen, reinlichen Mädchen, das gut kochen und alle Hausarbeiten kann, … zu verehelichen.“ Auf diesem Weg lernte Gendarmeriemeister Ratzinger die 7Jahre jüngere Köchin Maria Peintner aus Rimsting kennen. Schon vier Monate später war Hochzeit, und es kamen 1921 Maria, drei Jahre später Georg und am 16. April 1927, dem Karsamstag, Joseph Alois, der zukünftige Papst, zur Welt.

Wie bereits die Namensgebung andeutet, war die Familie tief religiös und lebte mit und in dem Kirchenjahr. Die Ratzingers waren eine Familie auf Wanderschaft – so Kardinal Ratzinger in seinen Lebenserinnerungen -, und als Vater Ratzinger nach seiner Pensionierung ein Haus in Hufschlag bei Traunstein kaufte, war das bereits die vierte Adresse des 10-jährigen Sohnes Joseph. Dadurch, dass die Familie keine Wurzeln an einem bestimmten Lebensort schlug, wurde die Katholische Kirche umso mehr zum Kontinuitätsträger.

Diese Katholische Kirche galt es in den letzten Jahren der Weimarer Republik und dann ab 1933 gegen nationalsozialistische Gleichschaltungsbestrebungen zu verteidigen. Josephs Vater machte sich als Polizist und entschiedener Gegner der „Hakenkreuzler“ unbeliebt, und er selbst musste als Grundschüler miterleben, wie der Pfarrer, für den er ministrierte, von Braunhemden verprügelt wurde.

Im Alter von 12 Jahren folgte Joseph seinem Bruder Georg in das auf den Priesterberuf vorbereitende Studienseminar St. Michael in Traunstein. Hier entdeckte er die Welt der Bücher und erhielt den Spitznamen Bücher-Ratz. Aber die Zeiten erlaubten keine ruhige Entwicklung, und so musste Joseph mit 14 Jahren der Hitlerjugend beitreten. Als 17-jähriger Rekrut des Ausbildungsbattaillons 179 in Traunstein wurde er vom Leutnant nach seiner Berufsvorstellung gefragt. Seine Antwort „Priester“. Der überzeugte Nationalsozialist verlor die Contenance: „Da werden Sie sich um etwas anderes umsehen müssen! Priester werden in Zukunft nicht mehr gebraucht.“ (Predigt 1994) Hier liegt die Wurzel eines ihn lebenslang begleitenden Themas: Die Verteidigung der Katholischen Kirche und des Priestertums gegen eine verderbte und gottlose Welt.

Der Senkrechtstarter

Mit dem Ende der Nazi-Herrschaft begann eine steile theologische Karriere. Im Juli 1950 legte Joseph Ratzinger das theologische Examen in München ab und widmete sich anschließend sofort der jährlichen Preisaufgabe der theologischen Fakultät: „Volk und Haus Gottes in Augustins Lehre von der Kirche“. Die Arbeit schloss er nach 9 Monaten mit Bravour ab, und der Lohn war die damit verbundene Promotion. Zwei Monate danach erfolgte am Peter- und Paulstag im Freisinger Dom die Priesterweihe. Nur ein Jahr später dozierte der intellektuelle Überflieger an der philosophisch-theologischen Hochschule Freising, wo er zum Wintersemester 1954 im Alter von 27 Jahren den Lehrstuhl für Dogmatik und Fundamentaltheologie übernahm. Dem 1957 habilitierten Professor wurde 1958 von der Universität Bonn seine Traumposition angeboten, und um seinen 32. Geburtstag herum nahm Joseph Ratzinger seine Arbeit als Inhaber des Lehrstuhls für Fundamentaltheologe an der renommierten katholisch-theologischen Fakultät auf.

Dem Neuankömmling eilte ein Ruf als innovativer Denker voraus, was ihm einen großen Zulauf zu seinen Vorlesungen eintrug. Anfang 1959 kündigte Papst Johannes XXIII. das Zweite Vatikanische Konzil an, und der Erzbischof von Köln war in dessen Vorbereitung involviert. Als seinen Berater erwählte sich Kardinal Frings den jungen Professor Ratzinger, der ihm dann während des Konzils (1962 – 65) zur Seite stand und einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Konzilstexte nahm. Dessen damalige progressive Denkungsart kommt gut in einer von ihm in dieser Phase formulierten Position zum Ausdruck: Die Kirche von morgen wird „als kleine Gemeinschaft sehr viel stärker die Initiative ihrer einzelnen Glieder beanspruchen. Sie wird auch gewiss neue Formen des Amtes kennen und bewährte Christen, die im Beruf stehen, zu Priestern weihen.“ (Glaube und Zukunft, 1970, 123)

Kipp-Punkt 1968

Während die 1968er Bewegung die Initialzündung für eine Aufbruchsdynamik in der bundesrepublikanischen Gesellschaft war, begab sich die Katholische Kirche mit der Enzyklika „Humanae vitae“ Papst Pauls VI. vom Juli 1968, die der Volksmund „Pillenenzyklika“ nannte, in eine Jahrzehnte währende lehramtliche Sackgasse. Das damalige Auseinanderdriften von Rom und Deutscher Katholischer Kirche – hier bestand man in Sachen Verhütung auf der persönlichen Gewissensentscheidung der Eheleute – war ein Widerstreit, der seinen Höhepunkt Ende der 90er Jahre mit dem von Rom geforderten Ausstieg aus der Schwangerenkonfliktberatung hatte und mit dem deutschen Synodalen Weg bis heute andauert. Zentraler Akteur des deutsch-römischen Tauziehens war der wirkmächtige spätere römisch-bayerische Glaubenspräfekt und dann ab 2005 deutsche Papst.

Nach den Professuren in Bonn und Münster (1963 - 66) folgte Joseph Ratzinger - auf das Betreiben seines ehemaligen Konzilskollegen und späteren theologischen Widersachers Hans Küng hin – einem Ruf in die theologische Hochburg Tübingen. Symptomatisch für die divergierenden Entwicklungswege von Küng und Ratzinger waren deren unterschiedliche Reaktionen auf die ab 1968 revoltierenden Studenten. Der forsche Hans Küng warf sich mit dem Grundgesetz in der Hand in die Debatte, derweil sein professoraler Kollege Ratzinger in höchstem Maße verschreckt reagierte. Sein Assistent Wolfgang Beinert berichtet, was er damals aus nächster Nähe mitverfolgte: „Ich habe die Wandlung von einem konservativen, gemäßigt liberalen Denker zu einem ganz ängstlichen und pessimistischen Mann erleben müssen.“ (Deutschlandfunk 2023) In vielen Büchern wird das als Folge eines Traumas verortet, aus meiner Sicht handelt es sich um eine Re-Traumatisierung, die mit Ratzingers tiefgreifenden Erlebnissen als Kind und Jugendlicher in der Nazi-Zeit in Verbindung steht. Er erlebte quasi zum zweiten Mal die Gefährdung seines katholisch-traditionalen Fundamentes durch eine innerweltliche Heilsideologie und floh in das - von studentischen Umtrieben verschonte - oberpfälzische Regensburg in die Nähe seiner Geschwister.

Vom Erzbischof zum Präfekten der Glaubenskongregation

Nach dem jähen Tod des Münchner Erzbischofs Julius Kardinal Döpfner im Juli 1976 ernannte Papst Paul VI. im Frühjahr darauf Joseph Ratzinger zu dessen Nachfolger. Der war mit Leib und Seele Professor, und es fiel ihm nicht leicht, dem ihm von Mutter Kirche auferlegten Dienst nachzukommen. Mit der Ernennung zum Kardinal nur drei Monate später signalisierte Rom, dass noch größere Aufgaben warteten. Der im Oktober 1978 zum Papst gewählte Karol Wojtyła hätte gerne von Beginn seines Pontifikates an Joseph Ratzinger an seiner Seite gehabt, musste sich aber gedulden, bis der Erzbischof von München und Freising Anfang 1982 an die Spitze der Glaubenskongregation wechselte.

Die Katholische Kirche hatte nun mit Johannes Paul II. und seinem Glaubenspräfekten ein langjähriges starkes Führungsduo, bei dem nicht zu Unrecht von einem „Doppelpontifikat“ die Rede war. Von ihrer Persönlichkeitsstruktur her war den beiden Männern tiefe Frömmigkeit gemeinsam, aber fatalerweise auch das Motiv des Abwehrkampfes gegen böse Außenmächte. Zu spüren bekamen das zuallererst die Befreiungstheologen Lateinamerikas, die im Verdacht einer zu großen Nähe zum Marxismus standen.

In seinen Lebenserinnerungen nahm Joseph Ratzinger daran Anstoß, dass - aufgrund der vom II. Vatikanum ausgelösten Reformen - die Gläubigen nun alles in der Kirche für veränderbar hielten. „Immer mehr bildete sich offenbar der Eindruck, dass eigentlich nichts fest sei in der Kirche, dass alles zur Revision stehe.“ (Aus meinem Leben, 134)

Der oberste Glaubenswächter war sich mit Johannes Paul II. darin einig, dieser Veränderungsdrift entschieden entgegenzusteuern. Das fing bei der Neubesetzung von Bischofsstühlen an, für die nur noch dezidiert linientreue Kandidaten in Frage kamen. Mit dieser Engführung kam es allerdings zu Fehlbesetzungen: In Deutschland waren dies Walter Mixa und Franz-Peter Tebartz-van Elst. Theologen mit akademischen Ambitionen hatten fortan genau darauf zu achten, welche Inhalte sie publizierten, wollten sie die Option auf einen späteren Lehrstuhl aufrechterhalten. Etablierte Theologen, die sich erlaubten, von Rom nicht abgesegnete Positionen zu vertreten, liefen Gefahr, mit Bußschweigen oder Lehrverbot belegt zu werden. Die prominentesten deutschsprachigen Theologen, denen die Lehrbefugnis entzogen wurde, waren Hans Küng und Eugen Drewermann. Weltweit wurden - so Leonardo Boff - etwa hundert Berufskolleg:innen sanktioniert.

1989 protestierten am Dreikönigstag 220 deutsche Theologie-Professor:innen mit der „Kölner Erklärung: Wider die Entmündigung – für eine offene Katholizität“. Darauf reagierend führte das römische Lehramt überhastet einen Treueeid ein, der fortan von Priestern und anderen Amtsträgern zu leisten war.

Im Jahr 1995 wurde von Österreich aus ein Kirchenvolks-Begehren gestartet, das in der BRD von mehr als 1,8 Millionen Gläubigen unterschrieben wurde. Die damaligen Forderungen spiegeln weitgehend das Konfliktfeld wider, auf dem bis heute zwischen deutschem Synodalen Weg und römischem Lehramt gerungen wird. 
     1.     Aufbau einer geschwisterlichen Kirche

2.   Volle Gleichberechtigung der Frauen

3.   Freie Wahl zwischen zölibatärer und nicht-zölibatärer Lebensform

4.   Positive Bewertung der Sexualität

5.   Frohbotschaft statt Drohbotschaft

Der letzte Punkt ist erfreulicherweise mit dem Pontifikat von Franziskus inzwischen eingelöst. Man muss Joseph Ratzinger zugutehalten, dass es ihm nie um Machtausübung per se ging. Er sah sich als Verteidiger göttlicher Wahrheit, war allerdings nicht bereit, den eigenen Wahrheitsanspruch zu hinterfragen.

Ein deutscher Papst in schwierigen Zeiten

Im hohen Alter von 78 Jahren wurde Joseph Kardinal Ratzinger am 19. April 2005 vom Konklave zum 265. Papst der katholischen Kirche gewählt, ein Amt, das er bis zum Februar 2013 innehatte. Es war anrührend mitzuerleben, wie er – der Last des Glaubenswächters ledig – als scheu lächelnder Papst Benedikt XVI. zum Sympathieträger wurde.

Die anfängliche Hochstimmung endete allerdings abrupt am 12. September 2006 mit der Regensburger Rede. Der Pontifex begab sich noch einmal an „seiner Uni“ in die Rolle des Professors am Vorlesepult, ohne sich ausreichend bewusst zu sein, dass jede Äußerung eines Papstes politische Implikationen hat. Er zitierte aus einem Gespräch, das der byzantinische Herrscher Manuel II. Palaiologos im Jahr 1391 mit einem persischen Gelehrten geführt hatte: „Zeig mir doch, was Mohammed Neues gebracht hat, und da wirst du nur Schlechtes und Inhumanes finden wie dies, dass er vorgeschrieben hat, den Glauben, den er predigte, durch das Schwert zu verbreiten.“ Benedikts Aussage löste in der islamischen Welt eine Welle des Protestes aus, führte aber auch dazu, dass sich 138 muslimische Gelehrte unterschiedlicher Glaubensrichtungen zusammentaten, um einen gemeinsamen offenen Brief zu formulieren, in dem sie zum Dialog über Gemeinsamkeiten der beiden Religionen aufforderten. Dieses Angebot nahm das Oberhaupt der Katholischen Kirche im November 2007 an.

Zu einem weiteren Aufsehen erregenden Vorfall kam es Anfang 2009, als der Pontifex die Exkommunikation von vier Bischöfen der traditionalistischen Piusbruderschaft aufhob und sich herausstellte, dass seit Tagen öffentlich bekannt war, dass einer von ihnen, Bischof Richard Williamson, Holocaust-Leugner war. Nach wochenlangem Schweigen nahm Benedikt XVI. in einem persönlich gehaltenen Brief an die Bischöfe Stellung zu seiner umstrittenen Entscheidung. In seiner Erklärung kommt auch eine, kaum für möglich gehaltene Weltfremdheit des Vatikans zum Ausdruck: „Ich höre, dass aufmerksames Verfolgen der im Internet zugänglichen Nachrichten es ermöglicht hätte, rechtzeitig von dem Problem Kenntnis zu erhalten.“ (Brief an die Bischöfe. 10.03.2009)

Schwerer noch als die obigen Vorkommnisse wiegt die von Benedikt bewusst gesetzte Distanzierung von Protestantismus und Judentum. In einem vatikanischen Dokument von 2007 ließ Benedikt bekräftigen, dass protestantische Kirchen – anders als die Orthodoxie - keine Kirchen im eigentlichen Sinn seien. Und 2008 führte er folgende Karfreitagsfürbitte für die Juden neu ein:

„Wir wollen auch beten für die Juden. Dass unser Gott und Herr ihre Herzen erleuchte, damit sie Jesus Christus erkennen, den Heiland aller Menschen.“ Der hier zum Ausdruck kommende Bekehrungsimpetus löste internationalen jüdischen Protest aus.

Was Joseph Ratzinger am stärksten ins Schlingern brachte, ist das Öffentlich-werden von verbrecherischem Verhalten von Priestern und gravierendem Amtsversagen von Bischöfen gegenüber einer großen Zahl an Opfern klerikalen sexuellen Missbrauchs. Als Glaubenspräfekt war er von Anfang an mit einzelnen solcher Fälle befasst, in den 90er Jahren landete dann eine Vielzahl von Missbrauchsakten aus Australien, Irland und Kanada auf seinem Schreibtisch. Die Enthüllungen des Boston Globe 2002 in den USA führte zu einer Flut weiterer Fälle, die in Rom eingingen. Für Joseph Ratzinger, der ein Leben lang das Sehnsuchtsbild einer heilen Kirche hochhielt, die den reinen Glauben unversehrt durch die Jahrhunderte trägt, war die dunkle Realität klerikalen Missbrauchs schwer zu ertragen. Es mutet wie ein Akt der Verzweiflung an, dass er als Papst im Jahr 2009 überraschend ein „Jahr des Priesters“ ausrief. Kaum zu fassen ist, dass er vor dem Hintergrund der ihm bekannten Sexualdelikte vieler Priester im Auftaktschreiben des Priesterjahres seine Mitgeistlichen auffordert, sich „innerlich angerührt und dankbar bewusst zu werden, welch unermessliches Geschenk die Priester nicht nur für die Kirche, sondern auch für die Menschheit überhaupt sind.“  Diese Romantisierung des Priesterstandes paart sich bei ihm mit einer Verantwortungsverschiebung für das Missbrauchsdesaster: “Man könnte nun meinen, der Teufel konnte das Priesterjahr nicht leiden und hat uns daher den Schmutz ins Gesicht geworfen” (Licht der Welt, 52). In Joseph Ratzingers idealisiertem Kirchenkonstrukt war ein Schuldig-werden von Bischöfen an erster Stelle ein vor der Öffentlichkeit zu verbergendes Internum und das Versagen von Päpsten ein Widerspruch in sich. Denn der Mensch ist fehlbar, das Papstamt aber nicht. Insofern hat er als Papst emeritus für sein Fehlverhalten als Erzbischof von München – klerikalen Missbrauch betreffend - nie persönliche Verantwortung übernommen.

Eine Dekade lang Papa emeritus

Am 11. Februar 2013 betritt Benedikt XVI., dessen Lebenswerk bisher dem Hochhalten und der Absicherung der katholischen Überlieferung galt, Neuland. Mit seiner wohlüberlegten Ankündigung seines Rücktritts vom Papstamt bricht er mit der bisherigen Tradition und schreibt damit Kirchengeschichte. Freilich tut er dies zu seinen Bedingungen und tritt nicht zurück ins Glied als emeritierter Bischof von Rom, sondern bleibt Papst, indem er sich weiterhin weiß gewandet und sich fortan Papa emeritus nennt.

Kritischer noch als die Parallelität zweier Päpste war die Scharnierposition des im Dezember 2012 zum Erzbischof erhobenen Georg Gänswein, der in seiner Funktion als Präfekt des Päpstlichen Haushaltes auch für Franziskus tätig wurde, aber ungeachtet dessen weiterhin als Privatsekretär an Benedikts Seite blieb.

Anfang Februar 2020 kam es zum Eklat. Franziskus war gerade dabei, das nachsynodale Schreiben zur Amazonas-Synode des vergangenen Herbstes zu schreiben. Die dortige Versammlung hatte vorgeschlagen, dem gravierenden Priestermangel durch die Weihe von sogenannten „viri probati“ – also im Glauben und Leben bewährten verheirateten Männern – zu Diakonen zu begegnen. Konservative Kreise in Rom waren alarmiert, und einer ihrer Protagonisten, der guineische Kardinalpräfekt Robert Sarah, veröffentlichte am 15. Januar ein Buch, das inhaltlich gegen die Aufweichung des zölibatären Priestertums Front machte. Joseph Ratzinger hatte einen Text beigesteuert - „Le sacerdoce catholique“. Das katholische Priestertum - und firmierte in der französischen Ausgabe als Co-Autor. Das bedeutete gegenüber dem amtierenden Papst einen Affront. Erzbischof Gänswein beeilte sich zwar klarzustellen, dass Benedikt nicht der Co-Autor des Buches sei, aber das Kind war bereits in den Brunnen gefallen, und Gänswein wurde von Franziskus auf unbestimmte Zeit beurlaubt. Am Ende stand eine Entpflichtung vom Dienst als Präfekt des Päpstlichen Haushaltes.

Dem eskalierenden Konflikt liegt eine von Haus aus schwierige Gemengelage zugrunde. Zwei Wochen vor seinem terminierten Rücktritt verkündete Benedikt XVI. vor dem versammelten römischen Klerus, dass er sich zurückziehen und für die Welt verborgen bleiben werde. Als weltabgewandten zukünftigen Lebensort wählte er das vatikanische Kloster Mater Ecclesiae. Doch wollte weder die Welt – insbesondere die Benedikt verbundenen traditionalistischen Katholiken – den Papa emeritus in Ruhe lassen, noch wollte er selbst darauf verzichten, zu schreiben, sich ab und an zu Wort zu melden, Interviews zu geben, Besuch zu empfangen und sich fotografieren zu lassen.

Von Anfang an bestand die ambivalente Konstellation, dass bei Äußerungen und Stellungnahmen Benedikts nie so ganz klar war, wo er authentisch für sich sprach, und wo er unter dem interessengeleiteten Einfluss seines Umfelds stand. Diese Problematik verstärkte sich mit fortschreitendem Alter und wurde besonders 2021 und 2022 virulent, als sich das Münchner Missbrauchsgutachten mit dem Verhalten des Erzbischofs Ratzinger in den Jahren 1977 bis 82 befasste.

Das Phänomen eines Papa emeritus wird wohl ein singuläres Geschehnis bleiben. Denn im Falle eines Rücktritts von Papst Franziskus wird erwartet, dass sich dieser an den Empfehlungen von Experten orientieren wird. Das jetzige Oberhaupt der Kirche würde demzufolge ins Glied zurücktreten, wäre vom Status her emeritierter Erzbischof von Rom und würde das papale weiße Gewand ablegen. Ein solches Prozedere würde insbesondere in einer denkbaren Konstellation Eineindeutigkeit herstellen, wo mehrere ehemalige Päpste sich zeitgleich im Vatikan aufhalten würden. Es würde dadurch insbesondere eine Verunklarung der pyramidal-hierarchischen Verfasstheit der Kirche vermieden, an deren Spitze ein im Konklave gewählter Stellvertreter Jesu Christi steht.

II. JOSEPH RATZINGER / PAPST BENEDIKT ALS STRATEGE UND ENTSCHEIDER DER NACHKONZILIAREN KIRCHE

Wer hätte von der Mitte des vorigen Jahrhunderts an bis heute mehr Einfluss auf die Katholische Kirche genommen als Joseph Ratzinger/Benedikt XVI. Er war Konzilstheologe, Professor an bedeutenden deutschen Fakultäten, Erzbischof einer großen Diözese, war 23 Jahre lang der Präfekt der vielerorts gefürchteten Glaubenskongregation, lenkte 8 Jahre lang als Papst die Geschicke der Weltkirche und war auch in den 10 Jahren als Papa emeritus vernehmbar.

Als mächtiger Präfekt der Glaubenskongregation, und auch dank seiner theologischen Expertise, konnte er der Gegenwartskirche seinen Stempel aufdrücken, indem er die nach-konziliare Veränderungsdynamik außer Kraft setzte und die hierarchische Papstkirche per Top-down-Entscheidungen zementierte. Bei der von ihm als Papst verfolgten Agenda ging es ihm vor allem darum, das Profil der Katholischen Kirche in Abgrenzung zu anderen Glaubensgemeinschaften und Religionen zu schärfen. Die von Ratzinger/Benedikt jahrzehntelang betriebene Kirchenpolitik kann man mit drei Leitbegriffen kennzeichnen: Entweltlichung, Gefahrenabwehr und Identitätssicherung.

ENTWELTLICHUNG

Das Motiv der Entweltlichung taucht bei Joseph Ratzinger schon 1958 auf, als er noch den progressiven Kräften der Kirche zugerechnet wurde. In seinem Aufsatz „Die neuen Heiden und die Kirche“ problematisiert er ein neues Heidentum, „das im Herzen der Kirche selbst unaufhaltsam wächst und sie von innen her auszuhöhlen droht.“ In der Kirche würden angebliche Christen überhandnehmen, die in Wirklichkeit Heiden sind. „Der Mensch von heute kann also als Normalfall den Unglauben seines Nachbarn voraussetzen.“ Ratzinger sieht die Notwendigkeit, noch vorhandene weltliche Positionen rigoros abzubauen, um die Kirche als Überzeugungsgemeinschaft hervortreten zu lassen, als Gemeinschaft der Glaubenden. Er sieht einen unaufhaltsamen Wandel voraus, der von der Weltkirche, die mit der Zivilgesellschaft verflochten ist, hinführt zur Kirche der „kleinen Herde“ der dezidiert Entschiedenen.

Mehr als 50 Jahre später rückt Joseph Ratzinger als Papst Benedikt bei seiner Deutschlandreise 2011 wiederum die Forderung nach einer Entweltlichung der Kirche in den Vordergrund. Seine Diagnose lautet: „Der Schaden der Kirche kommt nicht von ihren Gegnern, sondern von den lauen Christen.“ Und als Therapie empfiehlt er: „Die von materiellen und politischen Lasten und Privilegien befreite Kirche kann sich besser und auf wahrhaft christliche Weise der ganzen Welt zuwenden, wirklich weltoffen sein.“ Speziell an die Präsidiumsmitglieder des Zentralkomitees der deutschen Katholiken adressiert, kritisiert er, dass es in der in Deutschland bestens organisierten Kirche „einen Überhang an Strukturen gegenüber dem Geist gibt.“ Und am Tag darauf nimmt er sich beim Abschlussgottesdienst mit fast 100.000 Teilnehmern heraus, engagierte Laien und professionell in der Kirche Tätige zu beargwöhnen: „Agnostiker, die von der Frage nach Gott umgetrieben werden…sind näher am Reich Gottes als kirchliche Routiniers, die in ihr nur noch den Apparat sehen, ohne dass ihr Herz vom Glauben berührt wäre.“

Benedikt weiß, welche umfangreiche und wertvolle Arbeit die Katholische Kirche in der BRD im Bereich des Sozial- und Gesundheitssystems leistet, und dass diese tätige Nächstenliebe nur auf einer ausreichenden materiellen Basis erbracht werden kann, und empfiehlt dennoch, „die Weltlichkeit der Kirche beherzt abzulegen.“ In seiner Kritik am „etablierten und hochbezahlten Katholizismus, vielfach mit angestellten Katholiken“ in Deutschland schwingt m. E. mit, dass ihm eine ärmere deutsche Kirche überhaupt zupasskäme. Es wäre durchaus in seinem Sinne, die weltweit angesehene, profilierte und tendenziell romkritische deutsche Theologie zu schrumpfen und die Mittelzuflüsse an selbstbewusste katholische Laienorganisationen auszutrocknen.

Das Resümee der papalen Deutschlandvisite brachte Hans Küng präzise auf den Punkt: „Wo Gott ist, da ist Zukunft.“ - „Wo dieser Papst ist, da ist Vergangenheit.“ (Freie Presse, Chemnitz)

GEFAHRENABWEHR

Joseph Ratzinger neigte aufgrund seiner mentalen und biografischen Dispositionen eher zu Pessimismus und düsterer Zukunftserwartung. Eine mehrfach von ihm verwendete Metapher für den Niedergang der Kirche ist die des untergehenden Bootes.

„Herr, oft erscheint uns deine Kirche wie ein sinkendes Boot, das schon voll Wasser gelaufen und ganz und gar leck ist.“ (Karfreitags-Kreuzweg, 25. März 2005)

„Wie viele Glaubensmeinungen haben wir in diesen letzten Jahrzehnten kennengelernt … Das kleine Boot des Denkens vieler Christen ist nicht selten von diesen Wogen zum Schwanken gebracht, von einem Extrem ins andere geworfen worden.“ (Predigt vor dem Beginn des Konklaves, 18. April 2005)

„… hat es mich bewegt, dass er … immer mehr aus der tiefen Gewissheit lebte, dass der Herr seine Kirche nicht verlässt, auch wenn manchmal das Boot schon fast zum Kentern angefüllt ist.“ (Grußwort von Benedikt XVI. zum Requiem von Kardinal Meisner 2017)

Dem Kontext des ersten Zitates lässt sich entnehmen, dass Kardinaldekan Ratzinger, der Papst Johannes Paul II. kurz vor dessen Tod beim Karfreitags-Kreuzweg vertrat, unter dem ihn aufwühlenden Eindruck der zahlreichen – klerikalen sexuellen Missbrauch dokumentierenden - Akten aus dem angelsächsischen Raum stand, die in den letzten Jahren auf seinem Schreibtisch gelandet waren. „Wie viel Schmutz gibt es in der Kirche und gerade auch unter denen, die im Priestertum ihm ganz zugehören sollten?“ (Karfreitags-Kreuzweg 2005)

Das zweite Zitat beinhaltet eine Kritik an jenen Theologen, die Glaubensmeinungen vertreten, die mit dem römischen Lehramt nicht übereinstimmen und aus kurialer Sicht die Gläubigen in Verwirrung stürzen.

Im Kontrast zum kenternden Boot des dritten Zitates hat Benedikt vorausgehend den verstorbenen Kölner Erzbischof Joachim Meisner als standfeste Persönlichkeit gekennzeichnet, der sich als überzeugender Hirte der „Diktatur des Zeitgeistes“ entgegenstellte.

Nimmt man die drei Boots-Metaphern zusammen, so spiegeln diese das Spektrum des Benedikt’schen Abwehrkampfes adäquat wider.

- Der äußere Feind ist die moderne hedonistische Gesellschaft, der nichts heilig ist, und die mit ihren Verlockungen verhindert, dass die Menschen zu ihrem eigentlichen Wesen finden können. Deren „Diktatur des Relativismus“ lässt den wahren Glauben des römischen Katholizismus als nur eine Option innerhalb der gesamten religiösen Angebotspalette erscheinen.

- Die inneren Feinde sind zum einen die lauen service-orientierten Christen und zum anderen die engagierten kritischen Gläubigen, die lehramtliche Vorgaben in Frage stellen und sich auf ihr eigenes Denken und Gewissen verlassen. Schlimmer noch sind jene Theologen, die eigene Einsichten über die des Lehramtes stellen und auch noch Anklang beim Gottesvolk finden. Am verheerendsten sind klerikale Missbrauchstäter, deren Verbrechen die Kirche allerdings – zu Lasten der Opfer – bagatellisierte.

Aus Sicht Benedikts befinden sich die gegenwärtige Zivilisation wie auch die Kirche in einer fundamentalen Krise, und er antwortet darauf mit einer Doppelstrategie. Zum einen muss sich die Kirche von der modernistischen Welt zurückziehen, die Reihen schließen und den Schatz des Glaubens und der katholischen Tradition bewahren. Das wäre das Kirchenschiff, das sich zur Arche Noah umrüstet, um dort bis zu besseren Zeiten auszuharren. Im Kontrast dazu inszeniert Benedikt sich und die Papstkirche als römisches Leuchtfeuer, deren zeremonielle Pracht die graue, gottlose Zivilgesellschaft überstrahlt und den Glanz der Ewigkeit aufscheinen lässt.

IDENTITÄTSSICHERUNG

Nach innen ging es Joseph Ratzinger um eine Definition und Festigung dessen, was er als Fundament des Katholischen ansah. Nach außen war für ihn die Katholische Kirche die Messlatte, anhand derer sich der Stellenwert aller anderen Glaubensgemeinschaften und Religionen bestimmen ließ.

1. Die Durchsetzung der Alleinstellungsposition der römisch-katholischen Kirche

Eine Kernaussage der Kirchenkonstitution des II. Vatikanums, die von einer breiten Öffentlichkeit als bedeutsamer Fortschritt angesehen wurde, passte ganz und gar nicht in das Konzept des Präfekten der Glaubenskongregation. Das ursprüngliche, von der Kurie vorbereitete Schema der Pastoralkonstitution „Über die Kirche“ – das den Konzilsvätern 1962 vorgelegt wurde - wäre ganz im Sinne von Joseph Ratzinger gewesen und lautete an der entscheidenden Stelle:

„So lehrt also die heilige Versammlung …, dass es nur die eine wahre Kirche Jesu Christi gebe, diejenige nämlich, … die der Erlöser … dem heiligen Petrus und seinen Nachfolgern … zur Leitung übergeben hat; und deshalb wird einzig die katholische römische mit Recht Kirche genannt.“ (Zit. nach Knauer, 154)

Im Verlauf der konziliaren Beratungen einigten sich die Bischöfe 1964 allerdings auf eine textliche Endfassung, die eine markante Bedeutungsverschiebung beinhaltet:

„Dies ist die einzige Kirche Christi, die wir im Glaubensbekenntnis als die eine, heilige, katholische und apostolische bekennen. … Diese Kirche, in dieser Welt als Gesellschaft verfasst und geordnet, ist verwirklicht in der katholischen Kirche, die vom Nachfolger Petri und von den Bischöfen in Gemeinschaft mit ihm geleitet wird.“ (Lumen gentium, Nr. 8)

Die universale Kirche des Glaubensbekenntnisses ist demzufolge nicht identisch (lat. est) mit der römisch-katholischen Kirche als Einzelkirche, sondern ist in dieser verwirklicht (lat. subsistit in). Das Konzil räumt also ein, dass die eine universale Kirche auch in anderen christlichen Kirchen subsistieren könnte, in denen an Jesus Christus und seine Gottessohnschaft geglaubt wird. In dieser Perspektive hätte das Konzil einen Durchbruch im Hinblick auf eine Ökumene auf Augenhöhe erzielt. 

Was im konfessionell geteilten Deutschland als hoffnungsvolle Weichenstellung in Richtung versöhnter Verschiedenheit von Katholiken und Protestanten wahrgenommen wurde, wertete Joseph Ratzinger als Ausverkauf der römisch-katholischen Vorrangstellung. Als Theologe stellte er heraus, dass die Formel ‚Die universale Kirche des Glaubensbekenntnisses ist in der römisch-katholischen Kirche verwirklicht‘ „widersprüchlichste Deutungen gefunden hat“ (Ratzinger 2002), und als Glaubenspräfekt gab er mit seinem Schreiben „Dominus Iesus“ (2000) als lehramtlich verbindliche Lesart vor, „dass die Kirche Christi trotz der Spaltungen der Christen voll nur in der katholischen Kirche weiterbesteht.“ (Nr. 16) Sowie: „Wenn es auch wahr ist, dass die Nichtchristen die göttliche Gnade empfangen können, so ist doch gewiss, dass sie sich objektiv in einer schwer defizitären Situation befinden.“ (Nr. 22)

Mit der von ihm geltend gemachten katholischen Hegemonialstellung nimmt Joseph Ratzinger für sich die Definitionsmacht in Anspruch, beispielsweise der Orthodoxie zuzugestehen, sich als Kirche zu bezeichnen, während sich die protestantischen Kirchen mit dem Status „Kirchliche Gemeinschaft“ abzufinden haben. Konstruktivem ökumenischem Dialog ist damit jeder Boden entzogen.

2. Die Verteidigung der vorkonziliaren Tradition gegen Neuerer und Reformer

Worum es Joseph Ratzinger letztlich geht, wird an einer Stelle seines Buches „Einführung in das Christentum“ (Erstausgabe 1968) augenfällig, wo er auf das Märchen vom „Hans im Glück“ zurückgreift, um den von ihm wahrgenommenen Verfall zeitgenössischen Katholizismus‘ zu illustrieren.

Hat unsere Theologie „nicht den Anspruch des Glaubens … stufenweise herunterinterpretiert? … Und wird der arme Hans, der Christ, der vertrauensvoll sich von Tausch zu Tausch, von Interpretation zu Interpretation führen ließ, nicht wirklich bald statt des Goldes, mit dem er begann, nur noch einen Schleifstein in Händen halten, den wegzuwerfen man ihm getrost zuraten darf?“ (Lizenzausgabe 2005, 27)

Von diesem Bild her lässt sich die Lebensaufgabe, die Joseph Ratzinger als seine Bestimmung begreift, klar benennen: Es gilt den Goldschatz des Glaubens, der von den Kirchenvätern grundgelegt wurde, und der seine Kindheit geprägt hatte, gegen jegliches Relativierungsansinnen zu verteidigen. Das schließt für den Glaubenshüter mit ein, von ihm konstatierte Fehlentwicklungen, deren Ausgangspunkt er im II. Vatikanum sieht, zu korrigieren.

Im Rückblick wird erkennbar, dass sich Papst Johannes Paul II. und sein ab 1982 amtierender Glaubenspräfekt darauf verständigt haben, der nach-konziliaren Vielstimmigkeit innerhalb der Kirche und den öffentlich ausgetragenen Kontroversen ein Ende zu bereiten. Die Enzyklika Pauls VI. von 1968, Humanae vitae, hatte bei Gläubigen, Theologen, Priestern und auch Bischöfen Empörung und Widerspruch ausgelöst und dazu geführt, dass nicht wenige den - der römischen Lehrautorität geschuldeten - Glaubensgehorsam aufkündigten. Für das katholische Führungsduo kam alles darauf an, die Wortführer in der Kirche wieder auf Linie zu bringen und die Gläubigen darauf zu verpflichten, sich dem hierarchischen Lehramt unterzuordnen.

Im Lauf der Jahre wurden mit den Instrumenten Professio fidei und Treueid erst die Bischöfe (1987), dann die innerkirchlichen Multiplikatoren (1990) und am Ende alle Gläubigen (1998) eingenordet. Werner Böckenförde führt folgendes, absurd anmutendes Szenario vor Augen: „Wer also für die Priesterweihe für Frauen eintritt, kann seit Inkrafttreten des Schreibens am 1. Oktober 1998 von seinem Diözesanbischof zum Widerruf ermahnt, ggf. bestraft, aber auch direkt von Rom zur Verantwortung gezogen werden.“ (1998, 7)

Diejenigen Hauptamtlichen, die sich quer stellten, kamen entweder für bestimmte berufliche Positionen nicht mehr in Frage oder wurden ihres Dienstes enthoben. In der Folge reagierten bezahlte kirchliche Mitarbeiter mit Angst und Selbstzensur, es entstand ein denunziatorisches Milieu und über die Kirche legte sich Mehltau.

Neben der präventiven Stärkung der formalen Lehrautorität ging es Papst und Glaubenspräfekt auch um die inhaltliche Ausweitung des lehramtlichen Definitionsbereiches. 

Im Codex Iuris Canonici (CIC), dem Gesetzbuch der Kirche, das – ausgehend vom Konzil - neu konzipiert wurde und 1983 in Kraft trat heißt es: 

„Kraft göttlichen und katholischen Glaubens ist all das zu glauben, was im geschriebenen oder im überlieferten Wort Gottes als dem einen der Kirche anvertrauten Glaubensgut enthalten ist und zugleich als von Gott geoffenbart vorgelegt wird, sei es vom feierlichen Lehramt der Kirche, sei es von ihrem ordentlichen und allgemeinen Lehramt.“ (Can. 750)

Das war bereits vor 1983 sittlich geboten, „wurde jetzt (aber) zusätzlich zu einer Rechtspflicht, deren Verletzung strafbar ist.“ (Böckenförde, 1998, 4) Um den zahlreichen lehramtlichen Verfügungen des „Doppelpontifikats“ auch ein rechtlich stärkeres Gewicht zukommen zu lassen, führte Papst Johannes Paul II. „zum Schutz des Glaubens der katholischen Kirche gegenüber den Irrtümern, die bei einigen Gläubigen auftreten“ (Apostolisches Schreiben ‚Ad tuendam fidem‘) 1998 eine zusätzliche Rechtsnorm ein. Der neu zum Kanon 750 hinzugefügte §2 deckt sich inhaltlich mit dem zweiten Zusatz der 1990 angeordneten Professio fidei:
„Fest anzuerkennen und zu halten ist auch alles und jedes, was vom Lehramt der Kirche bezüglich des Glaubens und der Sitten endgültig vorgelegt wird … daher widersetzt sich der Lehre der katholischen Kirche, wer diese als endgültig zu haltenden Sätze ablehnt.“. (Can. 750 -§ 2)

Ich nenne nur zwei Beispiele von zahlreichen vom damaligen Lehramt als endgültig und verbindlich erklärten Sätzen:

- „Die Kirche hat stets gelehrt, dass die Empfängnisverhütung, das heißt jeder vorsätzlich unfruchtbar gemachte Akt, eine in sich sündhafte Handlung ist.“ (Römisches Beichtväter-Vademecum, 1997, Nr. 4)

- „… erkläre ich kraft meines Amtes …, dass die Kirche keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden, und dass sich alle Gläubigen der Kirche endgültig an diese Entscheidung zu halten haben.“ (Ordinatio sacerdotalis, 1994, Nr. 4)

3. Vom Normen-Regiment zur kirchenpolitischen Offensive

Joseph Ratzinger war nicht bereit, sich von auf Erneuerung drängenden Reformkatholiken und einer kirchenkritischen Medienöffentlichkeit in die Rolle des Verhinderers und Ewig-Gestrigen drängen zu lassen. Er war ja von der genuinen Wahrheit seines Welt- und Kirchenbildes überzeugt und sah die sich als aufgeklärt gerierenden, modernistischen Gesellschaften auf dem Holzweg. Also drehte er den Spieß um und schaltete von Verteidigungshaltung auf Angriff. Er maßte sich an, Werte wie Toleranz und Kompromissbereitschaft, individuelle Selbstverwirklichung, Pluralismus und partizipative Teilhabe unter das von ihm kreierte Narrativ einer „Diktatur des Relativismus“ zu subsumieren. In der von ihm geleiteten Messe vor der Papstwahl 2005 predigte er diese, seine Programmatik den versammelten Kardinälen:

„Wie viele Doktrinen haben wir in den vergangenen Jahrzehnten erlebt, wie viele ideologische Strömungen, wie viele Denkmoden … Das kleine Boot des Denkens vieler Christen ist nicht selten von diesen Wogen zum Schwanken gebracht, von einem Extrem ins andere geworfen worden … Einen klaren Glauben nach dem Credo der Kirche zu haben, wird oft als Fundamentalismus abgestempelt, wohingegen der Relativismus, das sich »vom Windstoß irgendeiner Lehrmeinung Hin-und-hertreiben-lassen«, als die heutzutage einzige zeitgemäße Haltung erscheint. Es entsteht eine Diktatur des Relativismus, die nichts als endgültig anerkennt und als letztes Maß nur das eigene Ich und seine Gelüste gelten lässt.“ (St. Peter, 18. April 2005)

Mehrere Kardinäle applaudierten, und man kann davon ausgehen, dass dieser Auftritt mit ausschlagend dafür war, dass aus Joseph Ratzinger Benedikt XVI. wurde.

Zusätzlich zu dem wirkmächtigen Konstrukt „Diktatur des Relativismus“ gelang es ihm mit seiner Ansprache beim Weihnachtsempfang der römischen Kurie 2005 ein weiteres, in der theologischen Debatte vielfach aufgegriffenes Narrativ zu setzen. Er erinnerte an den 40. Jahrestag des II. Vatikanums und sprach die – aus seiner Sicht – problematische Rezeption des Konzils an. Alles hinge ab „von einer korrekten Auslegung des Konzils oder – wie wir heute sagen würden – von einer korrekten Hermeneutik.“ Von diesem Ausgangspunkt aus postuliert Benedikt eine Dichotomie zweier unvereinbarer Hermeneutiken, zum einen die »Hermeneutik der Diskontinuität und des Bruches« und zum anderen die »Hermeneutik der Reform«. Erstere hätte Verwirrung gestiftet, die zweitgenannte hätte Früchte getragen. Hier spaltet der streitlustige Polarisierer Joseph Ratzinger, demgegenüber der von der Wortbedeutung her brückenbauende Pontifex das Nachsehen hat.

Dass der »Hermeneutik der Diskontinuität« progressive Katholik:innen und die moderne Theologie zuzurechnen sind, versteht sich von selbst, aber wie erklärt sich, dass er die konservativ-traditionalistische Sichtweise, die insbesondere er selbst repräsentiert, als »Hermeneutik der Reform« labelt? Benedikt XVI. versteht unter Reform nicht die Umgestaltung des Bestehenden zum Besseren hin, sondern für ihn zielt Reform auf die Wiederherstellung eines früheren Zustands. Er hat also den Kirchenreformern den Begriff der „Reform“ stibitzt und sich dadurch aus der Defensive in die Offensive katapultiert.

III. WER WAR JOSEPH RATZINGER?

Die Frage lässt sich bei der Vielschichtigkeit des Protagonisten sicher nur perspektivisch und auch nur subjektiv getönt beantworten.

Man kann Joseph Ratzingers Leben in drei Phasen Einteilen:

1. Kindheit und Jugend von 1927 bis 1945

2. Studium bis zur Niederlegung der Professur in Regensburg

3. Hoher Amtsträger ab der sechsten Lebensdekade

Joseph Ratzinger wuchs mit zwei Geschwistern in sehr bescheidenen Verhältnissen in einer liebevollen Familie auf, die tief in der bayerisch-katholischen Lebenswelt verwurzelt war. Die innerfamiliäre Stimmigkeit kontrastierte allerdings mit dem äußeren nationalsozialistischen Terror, mit dem der Vater als Polizist gezwungenermaßen in Berührung kam. Mit seiner Einberufung im August 1943 machte Joseph hautnahe Erfahrungen mit dem Hass und den Gewaltexzessen des gottlosen Nazi-Regimes. Die zwei Jahre als Flakhelfer und Wehrmachtssoldat ließen ihn früh erwachsen werden und beförderten die klare Entscheidung, Priester werden zu wollen.

Nach dem Kriegsende erlebte Joseph nicht nur die Freiheit des Aufbruchs in eine lebenswerte Zukunft, sondern auch die Freiheit akademischen Nachdenkens und Forschens. Nicht unbedingt erwartbar machte er sich als Seminarist die Romkritik innerhalb der Münchner theologischen Fakultät zu eigen und entwickelte sich in nur wenigen Jahren zu einem Gelehrten, der nicht nur in Bonn als aufgehender Stern am Theologenhimmel gesehen wurde.

Der akademische Freiheitsweg des jungen Theologen Ratzinger kreuzte sich mit dem konziliaren Aufbruch der 60er Jahre. Der Kölner Erzbischof, Kardinal Frings, kürte den 34-jährigen zu seinem Redenschreiber, und als Konzils-Peritus (theologischer Berater) ab 1962 zählte Ratzinger zu den fortschrittlichen Kräften, die die von einer verknöcherten Kurialbürokratie vorbereiteten Schemata vom Tisch fegten und den Raum für Ideenentwicklung und neue Konzepte frei machten.

Zu welch pointierter Kritik an einer selbstreferenziellen Kirche der brillante Theologe damals in der Lage war, kommt in einer Rede beim Bamberger Katholikentag 1966 zum Ausdruck, einer zeitgeschichtlich signifikanten Positionierung, die auch die Tragik von Ratzingers Biografie aufscheinen lässt:

„Schuldhafter Skandal ist es, wenn unter dem Vorwand, die Unabänderlichkeit des Glaubens zu schützen, nur die eigene Gestrigkeit verteidigt wird: nicht der Glaube selbst, der längst vor jenem Gestern und seinen Formen war, sondern eben die Form, die er sich einmal aus dem berechtigten Versuch heraus verschafft hat, in seiner Zeit zeitgemäß zu sein, aber nun gestrig geworden ist und keinerlei Ewigkeitsanspruch erheben darf. … Schuldhafter Skandal ist es auch, wenn unter dem Vorwand, die Ganzheit der Wahrheit zu sichern, Schulmeinungen verewigt werden, die sich einer Zeit als selbstverständlich aufgedrängt haben, aber längst der Revision und der neuen Rückfrage auf die eigentliche Forderung des Ursprünglichen bedürfen.“ (Ratzinger 1966)

Genau diese Sätze hätten Kritiker Jahre später dem medial als Großinquisitor oder Rottweiler Gottes gebrandmarkten Kardinalspräfekten der 80er und 90er Jahre entgegenschleudern können.

Der einschneidende Wendepunkt in Joseph Ratzingers Leben war seine Berufung im März 1977 als Nachfolger des Münchner Erzbischofs Kardinal Döpfner. Der Ausnahmetheologe war mit Leib und Seele Gelehrter, mit einem großen Zulauf an Studierenden, internationalen Einladungen als Vortragsredner und Büchern mit hoher Auflage. Sein Ziel war es „im großen geistigen Gespräch unserer Zeit wesentlich mitzudenken und mitzureden, ein eigenes Opus zu entwickeln.“ (Salz der Erde, 1996, 124) Diese seine Lebenserfüllung hatte er aufzugeben, um „in das Kleine und Vielfältige der faktischen Konflikte und Ereignisse hinuntersteigen“ und sich „einfach in den Dienst hineinstellen und ihn als meine Aufgabe an(zu)nehmen.“ (ebd.) Das hatte allerdings einen hohen Preis, den der Universitätsprediger der Münchner St. Ludwig Kirche, Eugen Biser, wahrnahm. Er erkannte, dass bei Ratzinger „die Differenz zwischen Amt und Person etwas sehr Leidvolles, Leben zerstörendes ist.“ (Zit. nach Seewald 2020, 705)

Von seinem Selbstverständnis her war und blieb Joseph Ratzinger an erster Stelle Gelehrter, dem auferlegt war, die Funktion eines hochgestellten katholischen Hierarchen auszuüben, die mit seinen persönlichen Neigungen und Dispositionen wenig kompatibel war. Deutlich wird das 1982, als er die Position des Leiters der Glaubenskongregation übernahm und bei seiner Ankunft in Rom seinem Sekretär Bruno Fink offenbarte, dass er sich spätestens nach der Ableistung von zwei Fünfjahresperioden von seiner Amtspflicht als Glaubenspräfekt entbinden lassen würde, um als 65-jähriger Pensionär in sein Haus in Pentling zurückzukehren. Dort würde er dann wichtige Bücher schreiben. (vgl. Seewald, 704) Dieses Wunschszenario betreffend machte ihm Johannes Paul II. einen Strich durch die Rechnung. Aber noch als Papst Benedikt publizierte er seine Jesus-Bücher unter dem Namen Joseph Ratzinger und legte Wert darauf, dass er als Autor kritisierbar war. Mit seinen zwei Schülerkreisen traf er sich regelmäßig zu theologischen Tagungen und hielt auch hier das wissenschaftliche Ethos hoch. Sein ehemaliger Tübinger Assistent, Wolfgang Beinert, berichtete, dass er einmal zu Papst Benedikt gesagt hätte: „Mit dieser meiner Meinung wirst du nicht einverstanden sein“. Dieser hätte ihn daraufhin angeherrscht: „Als Wissenschaftler wird man doch verschiedene Meinungen haben dürfen.“ (Deutschlandfunk 2023)

Die Rolle des Glaubenspräfekten forderte Joseph Ratzinger in hohem Maße. Von Georg Ratzinger wissen wir, dass sich sein Bruder Härte abringen musste, und Kardinal Koch ist überzeugt, der oberste Glaubenshüter habe sich „sehr schwer getan mit den Verurteilungen, das ging ganz gegen sein Naturell.“ (Seewald, 704f) Insbesondere setzte ihm schwer zu, dass er als einer, der ein verklärtes Sehnsuchtsbild einer heiligmäßigen Kirche in sich trug, über 23 Jahre hinweg ständig nicht nur mit Angriffen auf diese Kirche konfrontiert war, sondern auch mit Korruption und Geldwäsche im Vatikan und strafbaren Vergehen und Fehltritten von Kirchenangehörigen weltweit. Tiefpunkt war der sich permanent ausweitende Skandal klerikalen sexuellen Missbrauchs.

So sehr Joseph Ratzinger seine Wahl zum Papst auch als Bürde empfand, so war es für ihn doch befreiend, das Amt des Glaubenswächters hinter sich lassen zu können, und so war insbesondere in der Anfangszeit ein lächelnder und menschenzugewandter Papst Benedikt zu erleben.

Ab 1982 hatte Joseph Ratzinger quasi zwei Gesichter und bildete eine Doppelidentität als theologischer Gelehrter und als rigoroser Inhaber des Amtes des Glaubenspräfekten aus. Dieser intrapsychische Spagat war kräftezehrend, wobei dem Bayern in Rom zugutekam, dass er auf gewachsene Ressourcen zurückgreifen konnte. Mit seiner Schwester Maria lebte er ab 1969 – als er Professor in Regensburg wurde – bis zu deren Tod 1992 zusammen und auch mit seinem Bruder Georg hatte er häufig sowohl in Rom als auch in Bayern Kontakt. Wie sehr der Rückbezug auf das innige Glaubensleben seiner Kindheit ein tragendes Fundament war, kommt in einer von Peter Seewald geschilderten täglichen Routine zum Ausdruck: „Jeden Morgen um 7 Uhr – außer donnerstags – war Maria „quasi Mesnerin, die dem Priester in die Gewänder hilft, Ministrantin und ‚Volk‘ zugleich. Der Kardinal sucht vor dem Gottesdienst die Lieder aus und schreibt die entsprechenden Nummern in der richtigen Reihenfolge auf einen Zettel. An Sonn- und Feiertagen gibt es eine ‚Prozession‘.“ (Seewald, 701) Diese familiäre Glaubensidylle war für Joseph Ratzinger sicher ein Gegengewicht zu all dem „Schmutz“, dem er tagtäglich in der Glaubensbehörde begegnete.

Als Kardinal mit direktem Zugang zum Papst war Joseph Ratzinger nicht darauf angewiesen, innerhalb der Kurie zu netzwerken und eine Seilschaft aufzubauen – was ihm von Haus aus zuwider gewesen wäre. Indem er das Prinzip Familie ausdehnte und seine Mitarbeiter, Schüler und ihn verehrende bayerische Landsleute miteinbezog, machte er sich vom Vatikan und der Kurie auch emotional unabhängig. Sowohl Freunde wie auch Gegner nahmen ihn als eine Art vatikanischen Solitär wahr, der sich von seinem Umfeld durch Bescheidenheit, Integrität und Unabhängigkeit abhob.

In höherem Alter setzte sich der Mensch und Gelehrte Joseph Ratzinger von der Kompromisslosigkeit und Starrheit des gestrengen Glaubenshüters ab. Beim Requiem für den verstorbenen Papst Johannes Paul II. spendete er 2005 als Kardinaldekan dem evangelischen Prior der Communauté de Taizé, Roger Schutz, die heilige Kommunion. Und als Horst Seehofer mit einer bayerischen Delegation zur Feier des 85sten Geburtstages von Papst Benedikt in Rom weilte, reichte dieser ihm in der Cappella Paolina des Vatikans - entgegen lehramtlicher Vorgabe - die konsekrierte Hostie. Von Seehofer war bekannt, dass er wiederverheiratet geschieden und zudem Vater einer unehelichen Tochter war.

Die geistige Weite des Gelehrten obsiegte auch gegenüber dem bornierten Glaubenspräfekten, als er im Interview mit Peter Seewald kundtat: „Es gibt so viele Wege zu Gott, wie es Menschen gibt. … Jeder, der zu Gott unterwegs ist, ist damit auf irgendeine Weise auch auf dem Weg Jesu Christi.“ (Salz der Erde, 35)

Am 11. Februar 2013 – einem Rosenmontag - gab er den Kardinälen in lateinischer Sprache seinen Rücktritt bekannt. Er, der restaurative Bewahrer des Depositum fidei (das hinterlegte Glaubensgut) durchbrach nicht nur eine 2000-jährige Tradition, sondern bat darüber hinaus „um Verzeihung für alle meine Fehler.“ Mit diesem Eingeständnis relativierte er auch die Doktrin der Unfehlbarkeit des Papstes.

Mit den von mir angeführten Tathandlungen des altersweisen Joseph Ratzinger setzte sich schlussendlich dessen Gelehrtenidentität gegen den amtskirchlichen Konservator durch. Paradoxerweise bahnte ausgerechnet der Oberhirte, der die Zukunft der Kirche in einer dezidierten Rückbindung an die Tradition sah, mit seinem Rücktritt einem moderneren Verständnis des Papstamtes den Weg. Wer hätte für möglich gehalten, dass sich Joseph Ratzinger / Benedikt XVI. am Ende seiner langen beispiellosen Karriere als Gewährsmann eines unhintergehbaren Prinzips der Katholischen Kirche erweisen würde: ECCLESIA SEMPER REFORMANDA (Kirche ist immer reformbedürftig).

Stefan Schopf, 1. Mai 2023 


Literatur

 

Benedikt XVI.: Ansprache anlässlich des Weihnachtsempfangs 2005 

Benedikt XVI.: Brief an die Bischöfe. 10.03.2009  

Benedikt XVI.: Schreiben zum Beginn des Priesterjahres. 10. Juni 2010

Benedikt XVI.: Licht der Welt: Der Papst, die Kirche und die Zeichen der Zeit. Ein Gespräch mit Peter Seewald. Herder 2010

Benedikt XVI.: Regensburger Rede. 12.09.2012

Benoît XVI / Robert Sarah: Des profondeurs de nos coeurs. Editeur Fayard. Paru le 15 janvier 2020

Böckenförde, Werner: Kirchenrechtliche Anmerkungen zur gegenwärtigen Lage in der römisch-katholischen Kirche 1998

Deutsche Bischofskonferenz, Sekretariat (Hg.): Apostolische Reise Seiner Heiligkeit Papst Benedikt XVI. nach Berlin, Erfurt und Freiburg, 22.–25. September 2011. Predigten, Ansprachen und Grußworte. Bonn 2011

Deutschlandfunk: Tag für Tag. O2.01.2023

Karfreitagsfürbitte vom 05.02.2008

KirchenVolksBegehren 1995. Ziele und Forderungen. 

 Knauer, Peter SJ: Die »Katholische Kirche« subsistiert in der »Katholischen Kirche«. Zur ökumenischen Tragweite von Lumen gentium 8,2. In: Hainz / Jüngling / Sebott (Hg.) »Den Armen eine frohe Botschaft«. Festschrift für Bischof Franz Kamphaus zum 65. Geburtstag. Verlag Josef Knecht, Frankfurt am Main 1997, 153 ­ 167

„Kölner Erklärung: Wider die Entmündigung – für eine offene Katholizität“. 06.01.1989

Kongregation für die Glaubenslehre: Erklärung Dominus Iesus. Über die Einzigkeit und Heilsuniversalität Jesu Christi und der Kirche. 06.08.2000

Ratzinger, Joseph: Die neuen Heiden und die Kirche. In: Hochland 51 (1958/1959). 1–11.

Ratzinger, Joseph: Der Katholizismus nach dem Konzil – Katholische Sicht. In: ZdK (Hg.) Auf Dein Wort hin. 81. Deutscher Katholikentag vom 13. Juli bis 17. Juli in Bamberg. Paderborn 1966, 245-264

Ratzinger, Joseph: Glaube und Zukunft. Kösel 1970

Ratzinger, Joseph: Die Liebe Gottes lehren und lernen. Predigt zum 40. Priesterjubiläum von Msgr. Pfarrer Franz Niegel, Unterwössen 1994. In: JRGS 12, 768

Ratzinger, Joseph Kardinal: Salz der Erde: Christentum und katholische Kirche im 21. Jahrhundert. Ein Gespräch mit Peter Seewald. DVA 1996

Ratzinger, Joseph: Aus meinem Leben: Erinnerungen (1927-1977) 1998

Ratzinger, Joseph Cardinal: Die Ekklesiologie der Konstitution Lumen gentium. In ders.: Weggemeinschaft des Glaubens. Kirche als Communio. Herausgegeben im Auftrag des Schülerkreises; Redaktion: Stephan Otto Horn / Vinzenz Pfnür, Augsburg 2002, 107–131

Ratzinger, Joseph: Predigt 18. April 2005

Ratzinger, Joseph: Einführung in das Christentum. Weltbild 2005

Sarah, Robert: Aus der Tiefe des Herzens. Priestertum, Zölibat und die Krise der katholischen Kirche. Mit einem Beitrag von Papst Benedikt XVI.. FE-Medienverlag Kisslegg, 14. Februar 2020

Seewald, Peter: Benedikt XVI. Ein Leben. Droemer Verlag, München 2020. 1150 Seiten 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonntag, 1. März 2015

Katholisch und wiederverheiratet geschieden ? ! Teil II

Teil 2:  Der Eucharistieempfang ist möglich, und die kirchenrechtliche Anerkennung einer neuen Ehe kann möglich gemacht werden



Einleitung


Als ich im November 2014 den Teil 1 dieses Blogthemas schrieb, ging ich noch davon aus, dass das Zusammenleben in einer Zweitehe kirchlicherseits automatisch als schwere Sündhaftigkeit eingestuft ist. So heißt es im Katechismus der katholischen Kirche: „Falls Geschiedene zivil wiederverheiratet sind, befinden sie sich in einer Situation, die dem Gesetze Gottes objektiv widerspricht. Darum dürfen sie, solange diese Situation andauert, nicht die Kommunion empfangen.“ (KKK 1650) Inzwischen habe ich bei genauerer Lektüre des 2011 verstorbenen Kirchenrechtlers Matthäus Kaiser gelernt, dass die Bewertung von Verhalten und Status wiederverheiratet Geschiedener unterschiedlich ausfällt, je nachdem, ob man die im Codex Iuris Canonici von 1917 verankerte herkömmliche Lehre oder das II. Vatikanum als Maßstab nimmt.

Nach traditionellem Eheverständnis ist die Ehe ihrem Wesen nach ein Vertrag, bei dem sich die Ehepartner wechselseitig das lebenslange und ausschließliche Recht auf den Körper - sprich die geschlechtliche Vereinigung - übertragen, unabhängig von Bestehen oder Qualität einer personalen Beziehung. Deshalb haben geschiedene Gatten wegen des fortbestehenden vertraglichen Rechtsverhältnisses weiterhin das Recht zur geschlechtlichen Vereinigung, das auch nicht auf jemand anderen übertragen werden kann. Wer daher in einer neuen Ehe in einer sexuellen Beziehung lebt, bricht die als abstraktes Rechtsverhältnis weiterbestehende frühere Ehe. Ehebruch aber ist schwere Sünde und schließt von den Sakramenten aus.

Aus dem neuen Eheverständnis des II. Vatikanischen Konzils ergeben sich andere Konsequenzen. Die Ehe kommt nicht allein durch den Konsens der Gatten zustande, sondern diese werden auch von Gott zu einer Einheit miteinander verbunden. Von den beiden Komponenten kann der Konsens von einem oder beiden Partnern zurückgenommen werden. Das kann zum Zerbrechen der Ehe führen, was durch die Scheidung dokumentiert würde. Wenn aber zwischen Frau und Mann keine personale Beziehung mehr besteht, haben diese auch nicht mehr das Recht auf eine sexuelle Beziehung, da diese ja Ausdruck der personalen Einheit ist. Eine Zweitehe muss dann auch nicht als aktueller Ehebruch gewertet werden.

Die für den Eucharistieempfang relevante Bewertung von Verhalten und Status wiederverheirateter Geschiedener ist seit Jahrzehnten innerkirchlich umstritten. Interessanterweise lässt sich das Gegeneinander der Positionen sogar an einer einzigen Person festmachen, die sich wie keine zweite in der Katholischen Kirche auskennt: Joseph Ratzinger bzw. Benedikt XVI.. Während der Theologieprofessor 1972 noch eine liberale Linie vertrat, spricht der Präfekt der Glaubenskongregation, Kardinal Joseph Ratzinger, 1998 ein striktes Verbot des Kommunionempfangs aus. Dieses mündet zwei Jahre später in die Weisung, dass ein Kommunionspender demjenigen die heilige Kommunion verweigern muss, dessen Unwürdigkeit öffentlich bekannt ist. Der Seelsorger Papst Benedikt reicht dann im Jahr 2012 Horst Seehofer – dessen Lebenswandel öffentlich bekannt ist – die Eucharistie.

Im daran anschließenden Teil dieses Blogbeitrags greife ich einen Ansatz auf, der sich von den allermeisten Vorschlägen – wiederverheiratet Geschiedene betreffend – dadurch unterscheidet, dass er die klare Notwendigkeit sieht, das Kirchenrecht zu ändern. Das Ehepaar Ruster (Ruster/Ruster 2013) fordert nicht nur, im Kirchenrecht ein neues Verständnis des Ehesakraments zu verankern, sondern klärt auch, ob die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Mir leuchtet Rusters Kritik an der bisherigen Praxis, gemäß der sich die Eheleute das Ehesakrament selbst spenden, sehr ein, und ich sehe nicht nur die Chance – sollte das Ehesakrament reformiert werden -, dass sich für die wiederverheiratet Geschiedenen ein neuer Lösungsweg auftut, sondern dass sich darüber hinaus die katholische Morallehre insgesamt aus ihrer gegenwärtigen Sackgassensituation befreien könnte.



Einer Zulassung wiederverheirateter Geschiedener zur Kommunion steht nichts im Weg


Wie widersprüchlich die Gemengelage ist, wenn es um die Teilnahme wiederverheiratet Geschiedener an der Kommunion geht, lässt sich am Beispiel eines herausragenden Repräsentanten des zeitgenössischen Katholizismus, Joseph Ratzinger, aufzeigen. Als in Regensburg lehrender Theologieprofessor schrieb er im Jahr 1972:
„Wo eine erste Ehe seit langem und in einer für beide Seiten irreparablen Weise zerbrochen ist; wo umgekehrt eine hernach eingegangene zweite Ehe sich über einen längeren Zeitraum hin als eine sittliche Realität bewährt hat …, da sollte auf einem außergerichtlichen Weg auf das Zeugnis des Pfarrers und von Gemeindemitglieder hin die Zulassung der in einer solchen zweiten Ehe Lebenden zur Kommunion gewährt werden.“ (Ratzinger, in: Henrich/Eid (Hg.), 1972, S. 35 - 56)

Dieser realitätsnahen Pragmatik widerspricht Kardinal Ratzinger 1998 als Präfekt der Glaubenskongregation diametral: „Wenn die vorausgehende Ehe von wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen gültig war, kann ihre neue Verbindung unter keinen Umständen als rechtmäßig betrachtet werden, daher ist ein Sakramentenempfang aus inneren Gründen nicht möglich. Das Gewissen des einzelnen ist ausnahmslos an diese Norm gebunden.“ (Neuveröffentlichung in: L'Osservatore Romano, 30.11.2011) Zwei Jahre später wird diese Positon durch eine, mit der Kongregation für die Glaubenslehre – in personam Joseph Ratzinger - abgestimmten Erklärung des ‚Päpstlichen Rates für die Interpretation von Gesetzestexten’ bekräftigt:
Es ist ein „objektiver Schaden für die kirchliche Gemeinschaft, wenn jemand, der öffentlich als unwürdig bekannt ist, den Leib des Herrn empfängt; es ist ein Verhalten, das die Rechte der Kirche und aller Gläubigen verletzt, in konsequenter Weise den Ansprüchen dieser Gemeinschaft entsprechend zu leben. Im konkreten Fall der Zulassung der geschiedenen und wiederverheirateten Gläubigen zur hl. Kommunion betrifft das Ärgernis - verstanden als ein Handeln, das die andern zum Schlechten bewegt - zugleich das Sakrament der Eucharistie und die Unauflöslichkeit der Ehe.“  Diesem Postulat wird eine klare Handlungsanweisung für die Seelsorger hinzugefügt:
Wenn es „zu Situationen kommt, in denen …  Vorsichtsmaßnahmen … nicht möglich waren, muss der Kommunionspender die hl. Kommunion demjenigen verweigern, dessen Unwürdigkeit öffentlich bekannt ist.“ (Erklärung des päpstlichen Rates für Gesetzestexte, 24.06.2000)

Im Jahr 2012 geriet Joseph Ratzinger als Papst Benedikt XVI. in eine Situation, in der die unter seiner Regie konkretisierten kirchenrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich wiederverheiratet Geschiedener Anwendung hätten finden müssen.  Anlässlich des 85. Geburtstages Benedikts war aus seiner bayerischen Heimat eine Delegation angereist, die vom Ministerpräsidenten Horst Seehofer angeführt wurde. Von Seehofer ist unter anderem bekannt, dass dieser in zweiter Ehe lebt. Dennoch reichte Papst Benedikt dem CSU-Spitzenpolitiker die heilige Kommunion.

Als Kardinal Rainer Maria Woelki im Juli 2012 im Verlauf eines Interviews mit der Wochenzeitung DIE ZEIT auf das geschilderte päpstliche Handeln angesprochen wird, antwortet dieser kirchenrechtlich fundiert: „Als Priester muss ich bei jedem, der von mir die Eucharistie erbittet, davon ausgehen, dass er dies mit reinem Herzen tut.“ (ZEIT ONLINE)


Das ist allerdings alles andere als selbstverständlich, denn es gilt nach wie vor der Kanon 915 CIC: „Zur heiligen Kommunion dürfen diejenigen nicht zugelassen werden …, die hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren.“ Es hängt also alles an der Frage, ob es statthaft ist, wiederverheiratet Geschiedene unterschiedslos mit dem Verdikt zu belegen, dass deren Lebensstand und Lebensverhältnisse „in objektivem Widerspruch zu jenem Bund der Liebe zwischen Christus und der Kirche (stehen), den die Eucharistie sichtbar und gegenwärtig macht.“  (Papst Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Familiaris consortio, 1981)

Der Kirchenrechtler Klaus Lüdecke bringt auf den Punkt, worin die „Sünde“ des wiederverheiratet Geschiedenen besteht. Dem Apostolischen Schreiben Familiaris consortio ließe „sich entnehmen, dass nicht das Verlassen der Lebensgemeinschaft mit dem rechtmäßigen Ehegatten der Unauflöslichkeit widerspricht und einem Kommunionempfang im Wege steht, auch nicht das Leben in der häuslichen Gemeinschaft mit einem anderen Partner. Das Zeichen der Bundestreue Christi wird nicht durch Scheidung verletzt, nicht durch eine neue Lebenspartnerschaft, sondern allein durch den sexuellen Vollzug dieser neuen Gemeinschaft. Wer sich der Akte enthält, ‚die Eheleuten vorbehalten sind’, wird das Bußsakrament und die Kommunion empfangen können.“ (Lüdicke, in: Herder Korrespondenz, Heft 7, 2012)

Wenn sich Papst Johannes Paul II. in dem Apostolischen Schreiben Familiaris consortio darauf festlegt, dass standesamtlich Wiederverheiratete, die eine sexuelle Beziehung miteinander haben, eine Todsünde begehen, dann ist es in sich konsequent, wenn er dekretiert, dass „wiederverheiratete Geschiedene nicht zum eucharistischen Mahl zuzulassen (sind).“  An dieser Stelle ist zu fragen, worin der Unterschied zwischen einer lässlichen und einer schweren Sünde (Todsünde) besteht. Im nachsynodalen Schreiben Reconciliatio et paenitentia von 1984 zitiert Papst Johannes Paul II. zunächst Thomas von Aquin: „Wenn die Seele durch die Sünde eine Unordnung schafft, die bis zum Bruch mit dem letzten Ziel - Gott - geht, an das er durch die Liebe gebunden ist, dann ist dies eine Todsünde; wann immer jedoch die Unordnung unterhalb der Trennung von Gott bleibt, ist es eine lässliche Sünde.“ (Thomas von Aquin, Summa Theologiae, IIa-IIae, q. 14, a. 3, ad primum) Weiter unten resümiert dann der Papst: “Mit der ganzen Tradition der Kirche nennen wir denjenigen Akt eine Todsünde, durch den ein Mensch bewußt und frei Gott und sein Gesetz sowie den Bund der Liebe, den dieser ihm anbietet, zurückweist, indem er es vorzieht, sich sich selbst zuzuwenden oder irgendeiner geschaffenen und endlichen Wirklichkeit, irgendeiner Sache, die im Widerspruch zum göttlichen Willen steht.“ (Nr. 17) Während es bei Thomas von Aquin um das innere Verhältnis eines Menschen zu Gott geht, formuliert Johannes Paul II. so, dass eine äußere „unordentliche“ Konstellation einer Verurteilung anheimfallen kann.

Klaus Lüdicke bezeichnet es zurecht als absurd, wenn die Sexualität „zwischen zwei Menschen, die nicht kirchlich verheiratet sind … offenbar als Absage an Gott verstanden (wird). … Wer in zweiter Ehe verheiratet ist, lebt doch diese Partnerschaft nicht als Absage an Gott! Deshalb hat niemand das Recht, diese Menschen auszuladen, die Jesus eingeladen hat. Die Verantwortung dafür, ob sie sich für der Kommunion würdig halten, haben nur die betroffenen Gläubigen selbst. Nicht der Priester, nicht der Bischof.“ (Lüdecke, in: Christ und Welt, Ausgabe 28/2012) Entscheidend ist an dieser Beurteilung, dass wiederverheiratete Gläubige nicht auf die Brosamen paternalistischer Barmherzigkeit angewiesen sind, sondern dass laut Kanon 912 CIC gilt: „Jeder Getaufte, der rechtlich nicht daran gehindert ist, kann und muss zur heiligen Kommunion zugelassen werden.“ Zurückgewiesen werden dürfte nur derjenige, von dem der Kommunionspender  unbezweifelbar sicher wüsste, dass dieser „hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde (verharrt).“ (can. 915 CIC) Aber welcher Kommunionspender würde sich anmaßen, dies von außen zu beurteilen. Festzuhalten ist, dass der Maßstab eines würdigen Kommunionempfangs letztlich ein innerer ist, so wie es Paulus in seinem Brief an die Korinther zum Ausdruck gebracht hat: „Denn sooft ihr von diesem Brot esst und aus dem Kelch trinkt, verkündet ihr den Tod des Herrn, bis er kommt. Wer also unwürdig von dem Brot isst und aus dem Kelch des Herrn trinkt, macht sich schuldig am Leib und am Blut des Herrn. Jeder soll sich selbst prüfen; erst dann soll er von dem Brot essen und aus dem Kelch trinken.“ (1 Kor 11.27f.) Insofern ist Lüdecke zuzustimmen, dass der nicht wissen könnende Kommunionspender verpflichtet ist, die Kommunion zu reichen, „nicht nicht aus Barmherzigkeit, sondern in Erfüllung des ihm anvertrauten Dienstes.“ (Lüdicke, in: Herder Korrespondenz, Heft 7, 2012)

Papst Benedikt bestätigte diese Auffassung durch sein pastorales Handeln an seinem 85. Geburtstag.


Thomas Rusters Vorschlag zur Reintegration der wiederverheiratet Geschiedenen in die katholische Kirche


Der Professor für Systematische Theologie und Dogmatik an der Technischen Universität Dortmund, Thomas Ruster, hat zusammen mit seiner Frau, der Ehe- und Familienberaterin Heidi Ruster, ein Buch vorgelegt (Ruster/ Ruster, 2013), dem Karl Kardinal Lehmann ein Geleitwort mit auf den Weg gegeben hat. Der Mainzer Bischof schreibt: „Es ist der Vorzug dieser Veröffentlichung, dass die Autoren sich … nicht scheuen, heiße Eisen unmittelbar anzufassen.“ (S. 10) Und wohl um dem Autor etwas Rückendeckung zu geben, äußert er auch, dass sich dieser als „verlässlicher und kirchlich loyaler Theologe erwiesen (hat), der sich zugleich den heute aufkommenden Herausforderungen in kreativer Weise stellt.“ (S. 7)

Ich kann bestätigen, dass sich Thomas Ruster etwas traut, dass er einen verflochtenen Problemzusammenhang durchdacht und sich eine markante Position erarbeitet hat und wünsche mir, dass er einen innerkirchlichen Diskurs auslöst.

Analyse


Die katholische Morallehre baut auf dem sogenannten Naturrecht auf, das Gott den  Menschen ins Herz geschrieben hat, und das alle Menschen und Kulturen verbindet.
Nach Johannes Paul II. besitzt Sexualität - als eine in die Gesamtheit der Person eingeschriebene Dimension-, „eine typische psychologische und biologische Struktur, die die Gemeinsamkeit zwischen Mann und Frau und die Geburt neuer Menschen zum Ziel hat.“ (26.06.1994, Vor dem Angelus) Demgemäß heißt es im Katholischen Katechismus: „Die Geschlechtlichkeit ist auf die eheliche Liebe von Mann und Frau hingeordnet.“ (KKK 2360) „Durch die Vereinigung der Gatten verwirklicht sich der doppelte Zweck der Ehe: das Wohl der Gatten selbst und die Weitergabe des Lebens.“ (KKK 2363)
Wenn die Kirche mit diesen Postulaten setzt, dass es legitime Sexualität nur innerhalb einer gültigen Ehe gibt und dass „liebende Vereinigung und Fortpflanzung“ (Humanae Vitae, Nr. 12) nicht gesondert werden dürfen, so macht sie sich von ihrem Anspruch her „nur zum Anwalt des Natürlichen, also dessen, was die Menschen eigentlich und wirklich wollen und nur zu ihrem Schaden übersehen und übertreten.“ (Ruster/Ruster 2013, S. 24) Dieses Fundament kirchlicher Ehelehre und des Kirchenrechts stellt das Ehepaar Ruster grundsätzlich in Frage, indem es folgende These aufstellt: „Die von der Theologie stets vorausgesetzte natürliche Ordnung der Ehe ist heute nicht mehr in Kraft.“ (S. 27)
Zunächst kann gefragt werden, ob die Behauptung einer von Anfang an bestehenden Ordnung des Familienlebens überhaupt biblisch gedeckt ist. Handelt es sich dabei wirklich um den Plan Gottes, wenn bereits das Volk Israel nach anderen Maßgaben gelebt hat? „Die Ehen … der Patriarchen waren polygam, ebenso wie die Davids und Salomos und anderer biblischer Persönlichkeiten.“ (Ruster, in: Garhammer/Weber, 2012, S. 159)
Nach der katholischen Morallehre lassen sich alle Menschen, die ihre Sexualität leben, in zwei Kategorien einteilen: Jene, die normgerecht in einer gültigen Ehe leben, und jene, die sich sündhaft unzüchtig verhalten und zum Teil in einer „unordentlichen“ Beziehung leben. Pius XI. beklagte bereits 1930 in seiner Enzyklika Casti connubiii, dass manche darauf verfallen seien, sich „neue Arten von Verbindungen auszudenken, die, wie sie meinen, den gegenwärtigen Verhältnissen der Menschen und Zeiten angemessen seien, und von denen sie behaupten, sie seien ebensoviele neue Formen der Ehe: die eine auf Zeit, die andere auf Probe, wieder eine andere eine Freundschafts(ehe).“ (DH 3715) Heutzutage muss sich niemand mehr etwas ausdenken, denn die ehebasierte monolithische Vater-Mutter-Kind-Familie hat sich zu einer Pluralität von Beziehungsformen aufgefächert. Kann man daraus kirchlicherseits wirklich den Schluss ziehen, dass Frevelhaftigkeit und Versagen in den letzten Jahrzehnten permanent zugenommen haben, oder ist nicht vielmehr das Lehramt aufgefordert, die bisher valide Ehelehre kritisch in Frage zu stellen?

Rusters Ausgangsthese zieht eine weitere nach sich: Das katholische Ehemodell des 13. Jahrhunderts ist anachronistisch. (vgl. Ruster, in: Garhammer/Weber, 2012, S. 148) Der anglikanische Jurist und Historiker John Witte nannte dieses Modell „das Werk eines Genies“, denn es bündelte drei Dimensionen der Ehe, die sich fortan wechselseitig bestärkten. Auf der philosophisch-naturrechtlichen Ebene entsprach die Ehe der Schöpfungsordnung, auf der juristischen Ebene schlossen die Kontrahenten – so wurden die sich das Ehesakrament spendenden Brautleute bezeichnet – einen Vertrag und auf der theologischen Ebene wurde der Ehebund „zwischen Getauften von Christus dem Herrn zur Würde eines Sakramentes erhoben.“ (can. 1055, CIC)

Der Dreh- und Angelpunkt dieser Konstruktion ist die Ehe als Vertrag. „Die Ehe kommt durch den Konsens der Partner zustande, der zwischen rechtlich dazu befähigten Personen in rechtmäßiger Weise kundgetan wird.“ (can. 1057, CIC)
Jene Verbindung, „die aus dem Konsens hervorgeht, ist sowohl ihrer naturrechtlichen Bestimmung nach wie auch in ihrem sakramentalen Charakter eine unauflösliche. Ihre Unauflöslichkeit ist Gegenstand des Vertrags.“ (Ruster/Ruster 2013, S. 121)
Das katholische Ehemodell war in Zeiten von männlicher Dominanz und Fremdbestimmtheit von Untergebenen eine kulturhistorische Errungenschaft. Seine Kehrseite gewinnt insbesondere in modernen Gesellschaften brennende Aktualität. „Da sich die Brautleute mit ihrem vertraglichen Konsens auf eine lebenslange, unauflösliche Ehe geeinigt haben (und diese Einigung sowohl der Schöpfungs- wie der Heilsordnung entspricht), kann das Scheitern einer Ehe nur auf die Ungültigkeit des Vertrags oder aber auf das Versagen der Eheleute zurückgeführt werden.“ (S. 122) Dem entspricht, dass es für die sakramentale Ehe ein Scheitern, das nicht dem Versagen der Eheleute zugerechnet werden kann, nicht gibt, und so erübrigte sich auch ein Instrumentarium, mit dem man das Scheitern als nicht-intendierter Verlaufsform einer ehelichen Beziehung bewältigen könnte.

Vor diesem Paradigma stellt sich die Beurteilung von Christen, die nach einer Ehescheidung erneut heiraten wie folgt dar:
1. Sie weisen die von Gott gegebene Gnadengabe des Sakraments zurück
2. Sie handeln gegen die Ordnung der Schöpfung
3. Sie machen sich des Vertragsbruchs schuldig
(Vgl. Ruster, in: Garhammer/Weber, 2012, S. 146f.)

Im Fokus steht insbesondere der Kanon 1055 §2 CIC, nach dem  „… es zwischen Getauften keinen gültigen Ehevertrag geben (kann), ohne dass er zugleich Sakrament ist.“  Dieses Junktim von Vertrag und Sakrament verunmöglicht eine konstruktive theologische Lösung des Problemnexus "wiederverheiratete Geschiedene". Da es nach Kanon 1055 keine Ehe in der Kirche geben kann, „die nicht sakramental ist, muss die zweite Ehe der getauften Geschiedenen als der Versuch gewertet werden, wiederum eine sakramentale Ehe einzugehen. Dies kann die Kirche allerdings in keiner Weise zulassen.“ (Ruster/Ruster 2013, S. 137)

Zu welch absurden Konsequenzen dieses katholische Rechtsinstitut führt, sei an nur einem Beispiel erläutert. Ein Taufschein-Katholik, der auf Distanz zur Kirche lebt, will eine evangelische Frau heiraten. Aufgrund seiner Indifferenz hat er kein Problem damit, sich auf Wunsch seiner Braut über die standesamtliche Heirat hinaus nach protestantischem Ritus trauen zu lassen. Auch wenn die evangelische Kirche kein Sakrament der Ehe kennt und der katholische Bräutigam auf dieses Sakrament keinen Wert legt, kommt es automatisch zu einer sakramentalen Ehe. Was soll das für ein Sakrament sein, das quasi Christus dem Herrn aufgenötigt wird?
Abgesehen von den merkwürdigen Folgen eines fragwürdigen Sakramenten-Automatismus kommt alles darauf an, „dass entgegen CIC can. 1055 §2 in der Kirche gültige Eheverträge geschlossen werden können, ohne dass diese zugleich Sakrament sind.“ (S. 137) Durch eine solche Ausweitung von in der Kirche anerkannten Ehen ergäben sich Lösungsmöglichkeiten hinsichtlich des Problemfeldes wiederverheiratet Geschiedener.

Aufgabenstellung


Wenn es die Möglichkeit von nichtsakramentalen gültigen Ehen gäbe, dann käme dies zum Beispiel zum Tragen, wenn ein lediglich von der Konfessionszugehörigkeit her katholisches aber ansonsten kirchenfernes Paar nur standesamtlich heiratet. Das Brautpaar würde dann keine sakramentale Ehe eingehen, weil es die Kirche nicht um das Sakrament der Ehe gebeten hätte, und die katholische Kirche würde darauf verzichten, diese Verbindung als ungültig zu qualifizieren. Vom kirchenrechtlichen Status her würde es sich um ein katholisches Ehepaar handeln, das in einer nichtsakramentalen Ehe lebt.

Wer aufmerksam gelesen hat, wird sich sofort  gefragt haben, wie es sein kann, dass hier davon die Rede ist, dass ein Brautpaar die Kirche um das Sakrament der Ehe bitten könnte. Denn nach katholischer Auffassung spenden sich die Brautleute das Sakrament der Ehe gegenseitig. CIC can. 1057: „Die Ehe kommt durch den Konsens der Partner zustande … Der Ehekonsens ist der Willensakt, durch den Mann und Frau sich in einem unwiderruflichen Bund gegenseitig schenken und annehmen, um eine Ehe zu gründen.“ Die Rolle des Pfarrers oder Diakons, die die Trauungsliturgie durchführen, ist nur eine „assistierende“. Zu erörtern ist, ob es dabei bleiben muss, dass im Zentrum einer katholischen Trauung ein Rechtsakt steht. Oder ist auch eine Trauliturgie denkbar, wo die Konsenserklärung nur die Voraussetzung wäre und im Mittelpunkt des Geschehens „das Gebet um den Segen Gottes und die Freude über seine Gewährung stünde.“ (Ruster, in: Garhammer/Weber, 2012, S. 163)

Die Hauptaufgabenstellung hinsichtlich einer reformierten Ehelehre bestünde darin, das Ehemodell des 13. Jahrhunderts zu dekonstruieren. Es müssten also sowohl das Junktim von Vertrag und Sakrament als auch das von Sakrament und Natur (Schöpfungsordnung) entkoppelt werden.
1. Wenn nicht jeder Ehevertrag zwischen Getauften das Sakrament der Ehe konstituieren würde, dann könnte es nichtsakramentale Ehen geben, die nicht das Merkmal der Unauflöslichkeit hätten. Hier wird bereits der Lösungsansatz für wiederverheiratet Geschiedene erkennbar. Es wäre dann nämlich denkbar, dass das immerwährende Eheband der ersten Ehe nicht in Frage gestellt würde, aber der Weg zu einer nichtsakramentalen Ehe frei wäre. 
2. Muss das Postulat, dass die sakramentale Ehe mit ihren Merkmalen der Einheit und Unauflöslichkeit deckungsgleich mit der Natur- bzw. Schöpfungsordnung ist, aufrecht erhalten werden, oder könnte die Kirche diesen Zusammenhang relativieren und sich dazu durchringen, spezifische Paarbeziehungen zu tolerieren, die diese Merkmale nicht aufweisen?
(vgl. Ruster, in: Garhammer/Weber, 2012, S. 149)

Sondierung


Im Rückgang auf die Wurzeln der heutigen Ehelehre stieß Thomas Ruster darauf, dass es in der mittelalterlichen Theologie zwei konkurrierende Auffassungen gab, nämlich einerseits die Position, dass Sakrament und Vertrag zu unterscheiden sind, und andererseits die Position eines Junktims von Vertrag und Sakrament.

Für die erste Linie seien exemplarisch die Namen Duns Scotus (1265-1308), Cajetan de Vio (1469-1534) und Melchior Cano (1509- 1560) genannt. Die Tradition der Trennung von Ehevertrag und Ehesakrament ist „in der Kirche niemals verurteilt worden; sie hat nur keinen Einfluss auf die kodifizierte Gestalt des Kirchenrechts im 20. Jahrhundert gewinnen können.“ (Ruster, in: Garhammer/Weber, 2012, S. 151)
Für die Linie der Einheit von Vertrag und Sakrament seien die Namen Bellarmin (1542-1621) und Suarez (1548-1617) genannt. Kardinal Robert Bellarmin „nahm an, dass Christus den vertraglich geschlossenen Ehen durch einen eigenen Akt die Sakramentalität hinzufügt; eine spezielle Intention der Brautleute sei dazu nicht erforderlich.“ (S. 152) Das Theorem Bellarmins kam den Päpsten des 19. und 20. Jahrhunderts zupass, um auch nach der Einführung der Zivilehe – spätestens mit der Französischen Revolution – weiter rechtszuständig zu sein. „So fand diese Lehre dann Aufnahme in den Codex Iuris Canonici von 1917 und wurde in die Neufassung des Codex von 1983 übernommen. Sie ist also in der Kirche gar nicht mal so alt, und sie ist … eine rein rechtliche Festlegung, die jederzeit geändert werden kann.“ (Ruster/Ruster 2013, S. 139) Käme es zu einer Trennung von Vertrag und Sakrament, so hätte dies auch große ökumenische Bedeutung. Denn innerhalb der gesamten griechisch-orthodoxen Tradition ist der priesterliche Segen für das Ehesakrament konstitutiv.

Wie steht es um die Entkoppelung der sakramentalen Ehe von der normativen Vorstellung von der Ehe in ihrer „natürlichen Eigenart“? Diese sogenannte Naturehe wird „als Vater-Mutter-Kind-Familie mit den Merkmalen der Einheit und Unauflöslichkeit … beschreiben. Nach der Lehre der Kirche ist es diese Art von Ehe und Familie, die auf dem Willen Gottes beruht und in der Schöpfung begründet worden ist.“ (Ruster, in: Garhammer/Weber, 2012, S. 155)
Die kirchliche Lehrverkündigung zu Ehe und Familie ist in ihrem Kern immer gleich geblieben, wurde aber in Reaktion auf den rapiden gesellschaftlichen Wandel von den kirchlichen Lehrautoritäten des 20. Jahrhunderts umso nachdrücklicher geltend gemacht. So versucht Pius XI. in der Enzyklika Casti connubii quasi in Stein zu meißeln: „Die Ehe wurde nicht von Menschen eingesetzt oder erneuert, sondern von Gott; sie wurde nicht von Menschen, sondern vom Urheber der Natur selbst, Gott, … durch Gesetze gefestigt, gestärkt und erhöht; diese Gesetze können daher keinen Beschlüssen von Menschen, keiner gesetzlichen Übereinkunft – nicht einmal der Gatten selbst – unterworfen sein.“ (DH 3701)
Zu dieser angeblich unverrückbaren Schöpfungsordnung steht die Schöpfungswirklichkeit in zunehmendem Kontrast. Vergleicht man im Bereich der BRD die Jahre 1958 und 2008, so kann man nicht nur feststellen, dass insgesamt weniger geheiratet wird, sondern es fällt besonders markant ins Auge, dass der Anteil der Trauungen an den standesamtlichen Eheschließungen von gut 80% im Jahr 1958 auf unter 30% im Jahr 2008 zurückgegangen ist. Empirisch ist die sakramentale Ehe ein Minderheitenphänomen. Soll nun die Kirche all die Paare und Familien, die im Widerspruch zur naturrechtlichen Doktrin leben, verwerfen, oder sollte sich die Kirche zu den alternativen Beziehungsformen in ein konstruktives Verhältnis setzen? Es ist klar, dass sich die Kirche nicht an der „Normativität des Faktischen“ orientiert, aber sie kann auch nicht mehr daran festhalten, dass die sakramentale Ehe auf der Naturehe aufbaut, wenn in unserer Gesellschaft „die Ehe nicht mehr die natürliche und selbstverständliche Form des Zusammenlebens (ist). … Für die katholische Ehelehre bedeutet dies eine Revolution. Sie hat ihre Grundlagen zu revidieren. … Die sakramentale Ehe mit ihren Eigenschaften, vor allem der Eigenschaft der Unauflöslichkeit steht nun für sich. … Und als solche muss sie heute begründet und erklärt werden.“ (Ruster/Ruster 2013, S. 32)

Resümee


Das Ehepaar Ruster verfolgt mit seinem Ansatz ein zweifaches Ziel: Es möchte zum einen das Sakrament der Ehe aus dem bisher bestehenden Sakramenten-Automatismus herauslösen und aufzeigen, worin die Gnade dieses Sakraments besteht. Zum anderen möchte es theologisch dafür Raum schaffen, dass wiederverheiratet Geschiedene in der Kirche anerkannt werden können. „Es geht darum, eine Logik der Ausgrenzung zu überwinden, die mit dem Glauben nicht zu vereinbaren ist, und dennoch die Wahrheit des Glaubens nicht aufzugeben.“ (Ruster/Ruster 2013, S. 186)

Wie bereits dargelegt, lässt sich das Sakrament der Ehe nicht mehr auf dem aufbauen, was traditionell als natürliches Wesen der Ehe bezeichnet wurde. Naturehe und sakramentale Ehe sind heutzutage de facto entkoppelt. Die sakramentale Ehe steht für sich und muss in ihrer Eigenart ausgewiesen und begründet werden. Aus vielen Gründen kann es „nicht dabei bleiben, dass sich die Brautleute das Sakrament der Ehe gegenseitig spenden. Denn es ist die Kirche bzw. die Gottesdienstgemeinde, die im Auftrag und im Namen Jesu Christi das Sakrament spendet.“ (S. 187) Der Konsens der Eheleute wäre dann nurmehr die Voraussetzung dafür, dass das Brautpaar das Sakrament der Ehe empfangen kann. Eine solche sakramentale Neuausrichtung könnte über eine sakramentenrechtliche Erklärung der kirchlichen Lehrautorität bewerkstelligt werden. Durch einen solchen Akt wäre die bislang unvermeidliche Verknüpfung von Ehekonsens und Ehesakrament außer Kraft gesetzt..

Auf dieser neuen Grundlage ließe sich dann der Vorschlag von Sabine Dehmel (1993) aufgreifen, dass es aus kirchenrechtlicher Sicht nichtsakramentale aber dennoch gültige Ehen geben kann. „Mit Recht argumentiert sie, dass in der religionsverschiedenen Ehe – der Ehe mit einem Angehörigen einer anderen Religion oder einem Ungläubigen – bereits eine Möglichkeit für einen Katholiken gegeben ist, in einer gültigen aber nicht sakramentalen Ehe zu leben.“ (Ruster/Ruster 2013, S. 150) Würde die Kirche nichtsakramentale Ehen zulassen, so wäre sie nicht mehr gezwungen, auf dem Standesamt geschlossene Ehen geschiedener Christen als Versuch zu werten, erneut eine sakramentale Ehe einzugehen und müsste diese nicht verurteilen. Dadurch, dass die Kirche nicht mehr rechtszuständig und somit keine normative Beurteilungsinstanz wäre, könnte sie sich auf die nichtdiskriminierende Begleitung der betroffenen Paare in der Gemeinde fokussieren. Wiederverheiratet Geschiedene müssten sich nicht mehr ausgeschlossen fühlen und wären in die Kirche reintegriert.

Zu betonen ist, dass durch diesen Lösungsvorschlag die kirchliche Lehre von dem unauflöslichen Eheband (vinculum matrimonale) nicht in Frage gestellt wird. „Wenn die Kirche die Ehen der Geschiedenen akzeptiert, dann nur, indem sie zugleich daran festhält, dass das Eheband der ersten Ehe weiter besteht und die zweite Ehe mit der ersten Ehe nicht in Konkurrenz tritt. Eine Ehe nach der ersten Ehe ist eine Beziehung eigener Art. … Sie kann, da sie nicht sakramental ist, mit der ersten zugleich bestehen.“ (S. 175)





Quellen


CIC 1983 Kodex des kanonischen Rechtes

Demel, Sabine: Standesamt - Kirche - Sakrament. Die Neubewertung der Zivilehe als Versuch einer ökumenischen Annäherung. In: Stimmen der Zeit, Bd. 211. Herder: Freiburg 1993, S. 131-140

DH Denzinger, Heinrich: Kompendium der Glaubensbekenntnisse und kirchlichen Lehrentscheidungen, Hg. Peter Hünermann. Freiburg 2010

Henrich, Franz / Eid, Volker (Hg.): Ehe und Ehescheidung - Diskussion unter Christen. München 1972

Paul VI.: Humanae vitae


Garhammer, Erich / Weber, Franz (Hg.): Scheidung - Wiederheirat - von der Kirche verstoßen? Für eine Praxis der Versöhnung, Würzburg 2012


Johannes Paul II.: Familiaris consortio


KKK Katechismus der katholischen Kirche


Lüdecke: Das Recht ist barmherzig. In: Christ & Welt 2012


Lüdecke: Wieso eigentlich Barmherzigkeit?, in: Herder Korespondenz 2012


Päpstlicher Rat für Gesetzestexte: Erklärung vom 24.06.2000


Ratzinger, Joseph: Zur Frage nach der Unauflöslichkeit der Ehe. Bemerkungen zum dogmengeschichtlichen Befund und zu seiner gegenwärtigen Bedeutung, in: Henrich/Eid (Hg.), 1972, S. 35 - 56


Ratzinger, Joseph: Zu einigen Einwänden gegen die kirchliche Lehre über den Kommunionempfang von wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen, in: L'Osservatore Romano, 30.11.2011


Ruster, Thomas: Alleinstellungsmerkmal Sakrament. Zur Entkoppelung von Natur, Vertrag und Sakrament. In: Garhammer/Weber (Hg.), 2012


Ruster, Thomas / Ruster, Heidi: ... bis dass der Tod euch scheidet? Die Unauflöslichkeit der Ehe und die wiederverheirateten Geschiedenen. Ein Lösungsvorschlag. Kösel: München 2013


ZEIT ONLINE: "Kirche der Sünder"