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Freitag, 18. Juli 2014

Das Papsttum im Wandel

Mit den durch das I. Vatikanische Konzil im Jahr 1870 definierten Dogmen des Jurisdiktionsprimates und der Unfehlbarkeit des Papstes wurde die katholische Kirche zur absolutistischen Papalmonarchie. Es bedurfte des II. Vatikanischen Konzils (1962 – 1965), um das Verhältnis von Papst und Episkopat wieder in die richtige Balance zu bringen. Die durch Konzilsformulierungen grundgelegte Vision eines päpstlichen Communio-Primats rückte infolge der kirchenpolitischen Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte in weite Ferne. Mit Papst Franziskus befindet sich die katholische Kirche im Aufbruch und hat die Chance, die in den Konzilsbeschlüssen enthaltenen Potentiale in einer sich als Communio verstehenden Kirche zur Geltung zu bringen.


„Wer deshalb sagt, der Römische Bischof besitze lediglich das Amt der Aufsicht bzw. Leitung und nicht die volle und höchste Jurisdiktionsvollmacht über die gesamte Kirche,  nicht nur in Angelegenheiten, die den Glauben und die Sitten, sondern auch in solchen, die die Disziplin und Leitung der auf dem ganzen Erdkreis verbreiteten Kirche betreffen; oder er habe nur einen größeren Anteil, nicht aber die ganze Fülle dieser höchsten Vollmacht, oder diese seine Vollmacht sei nicht ordentlich und unmittelbar, sowohl über alle und die einzelnen Kirchen als über alle und die einzelnen Hirten und Gläubigen, der sei mit dem Anathema belegt.“
Denzinger-Hünermann 3064

Diese dogmatische Definition des I. Vatikanischen Konzils wurde am 18. Juli 1870 von einer Versammlung verabschiedet, der fast 20 Prozent der Konzilsväter bewusst fern geblieben waren. Sie stellt den Endpunkt einer jahrhundertelangen Auseinandersetzung um die Ausformung des päpstlichen Primats (Vorrangstellung) dar, die entwicklungsgeschichtlich nach der Trennung der griechischen von der lateinischen Kirche im Jahr 1054 einsetzte. Nach dem Befund des Fundamentaltheologen Hermann Josef Pottmeyer kam es nach der Jahrtausendwende im Selbstverständnis der Kirche zu einem Paradigmenwechsel: „Aus der Gemeinschaft von Zeugen wurde immer mehr eine Monarchie des Papstes, der die Kirche gestaltet, indem er ihre Tradition verbindlich feststellt und ihr Leben durch Gesetze ordnet.“ (Pottmeyer 1999, S. 22)

Reichkanzler Otto von Bismarck äußerte sich 1872 in einer Circular-Depesche an die europäischen Regierungen zu den Lehrdokumenten des I. Vatikanums:
„Vor allem aber hat das vatikanische Konzil und seine beiden wichtigsten Bestimmungen - über die Unfehlbarkeit und über die Jurisdiktion des Papstes - die Stellung des letzteren … gänzlich verändert. … Denn durch diese Beschlüsse ist der Papst in die Lage gekommen, in jeder einzelnen Diözese die bischöflichen Rechte in die Hand zu nehmen und die päpstliche Gewalt der landesbischöflichen zu substituieren. Die Bischöfe sind nur noch seine Werkzeuge, seine Beamten ohne eigene Verantwortlichkeit; sie sind den Regierungen gegenüber Beamte eines fremden Souveräns geworden, und zwar eines Souveräns, der vermöge seiner Unfehlbarkeit ein vollkommen absoluter ist – mehr als irgend ein absoluter Monarch in der Welt.“

Bismarcks Vorlage bot den deutschen Bischöfen die Gelegenheit, ein Antwortschreiben (Februar 1875) zu verfassen, das ein Gegengewicht zur Hochstilisierung des Papstes durch das Konzil von 1870 darstellt und insofern Maxime ist, als es von Papst Pius IX. approbiert (anerkannt) wurde.
„Kraft derselben göttlichen Einsetzung, worauf das Papsttum beruht, besteht auch der Episkopat; auch er hat seine Rechte und Pflichten vermöge der von Gott selbst getroffenen Anordnung, welche zu ändern der Papst weder das Recht noch die Macht hat. Es ist also ein völliges Missverständnis der vatikanischen Beschlüsse, wenn man glaubt, durch dieselben sei ‚die bischöfliche Jurisdiktion in der päpstlichen aufgegangen’, der Papst sei ‚im Prinzip an die Stelle jedes einzelnen Bischofs getreten’, die Bischöfe seien nur noch ‚Werkzeuge des Papstes, seine Beamten ohne eigene Verantwortlichkeit’.“
Denzinger-Hünermann 3115

Das von den Bischöfen dingfest gemachte „völlige Missverständnis“ ist allerdings ein sehr nahe liegendes, denn die oben zitierte kirchenrechtliche Norm spricht von der Fülle der päpstlichen Vollmacht, sprich Herrschaftsgewalt, sowohl über die einzelnen Kirchen – das bezieht sich vor allem auf die Ortskirchen - als über alle und die einzelnen Hirten – also über den hohen und niederen Klerus - sowie über alle und jeden einzelnen Gläubigen.

Es vergingen fast 100 Jahre bis die Engführung der Katholischen Kirche zur monarchischen Papstkirche durch das von Papst Johannes XXIII. einberufene II. Vatikanum (1962 – 1965) aufgebrochen wurde. Den Konzilsvätern war es ein Anliegen, „die Struktur der Kirche als Gemeinschaft von Kirchen wiederherzustellen“ (Pottmeyer 1999, S. 7) und die Kollegialität der Bischöfe herauszustellen. In der Kirchenkonstitution "Lumen Gentium" wird auf die Praxis der communio in der alten Kirche verwiesen: „Schon die uralte Disziplin, dass die auf dem ganzen Erdkreis bestellten Bischöfe untereinander und mit dem Bischof von Rom  … Gemeinschaft hielten, desgleichen das Zusammentreten von Konzilien zur gemeinsamen Regelung gerade der wichtigeren Angelegenheiten in einem durch die Überlegung vieler abgewogenen Spruch weisen auf die kollegiale Natur und Beschaffenheit des Episkopates hin.“ (LG 22) Die Grundlage für das kollegiale Zusammenwirken der Bischöfe besteht darin, dass die Gesamtkirche als eine Gemeinschaft von Kirchen (communio ecclesiarum) begriffen wird. Festgehalten ist das in LG 23: „Die Einzelbischöfe … sind sichtbares Prinzip und Fundament der Einheit in ihren Teilkirchen, die nach dem Bild der Gesamtkirche gestaltet sind. In ihnen und aus ihnen besteht die eine und einzige katholische Kirche.“

Mit dieser Ausrichtung zeichnet sich ab die Ablösung der Konzeption des päpstlichen Primates als Souveränität des Papstes zugunsten einer Ausübung des Petrusdienstes als Communio-Primat. Ein solcher Communio-Primat beinhaltet „nicht nur das Hören auf Schrift und Tradition und nicht nur die kollegiale Beiziehung des Episkopats, sondern auch das aufmerksame Hören auf das vielstimmige Zeugnis der ganzen communio des Volkes Gottes, in dem sich das Wirken des Geistes bezeugt.“ (Pottmeyer 1999, S. 114)

Blickt man auf fast 50 Jahre nachkonziliarer Entwicklung der real existierenden katholischen Kirche zurück, klingt die Rede vom Communio-Primat verwegen utopisch. Prägend war für diesen Zeitraum insbesondere das Pontifikat Johannes Pauls II. (1978 -2005), der nach außen ein begnadeter Kommunikator war und vielerlei Initiativen ergriff. Nach innen steht er allerdings für eine Kirche der Restauration, die er autokratisch lenkte. Er bevorzugte es, mit ausgewählten Mitstreitern das umzusetzen, was er für richtig hielt. Beispiele sind das neu gefasste Kirchenrecht (CIC) 1983 und die unvermittelte Einführung einer neu konzipierten Professio fidei mit inhaltlich gravierendem Anhang sowie einem neuen Treueid 1989. Johannes Paul II. fuhr nicht nur eine harte Linie gegenüber missliebigen Theologen und Klerikern, sondern das Verhältnis von Heiligem Stuhl und akademischer Theologie war insgesamt auf einem Tiefpunkt. Die lehramtliche Entscheidungsfindung vollzog sich in kleinem Kreis, der Weltepiskopat blieb außen vor. Mit Benedikt XVI. als seinem Nachfolger wurde 2005 ein Papst erkoren, der die Fortführung der eingeschlagenen kirchenpolitischen Linie garantieren sollte.

Seit dem 13. März 2013 steht jetzt Papst Franziskus an der Spitze der Katholischen Kirche. Er verhält sich erfrischend unkonventionell und steht für einen Neuaufbruch des Volkes Gottes. Einem Interview, das der Pontifex der italienischen Tageszeitung „La Repubblika“ im September 2013 gab, lässt sich entnehmen, dass er bewusst an das II. Vatikanum anknüpft: „Das Zweite Vatikanische Konzil beschloss, die Zukunft mit einem modernen Geist anzusehen und sich der modernen Kultur zu öffnen. Die Väter des Konzils wussten, dass das Ökumene und Glaubensdialog bedeutete. Seitdem ist in dieser Richtung wenig geschehen. Ich bin so bescheiden und so ehrgeizig, das wieder zu tun.“
Mittlerweile zeigt sich, dass Franziskus seinen Worten Taten folgen lässt. Ein Jahr vor der Sonderbischofssynode zum Thema Familie im Oktober 2014 in Rom hat der Papst allen Ortsbischöfen an Gläubige und Gemeinden weiterzureichende Fragebögen zugesandt, um zu erfahren, was die Katholiken in aller Welt von der Lehre der Bibel und der Kirche über Ehe, Familie und Sexualität halten. 
Der Fragebogen des Vatikans an die Gläubigen
Am 26. Juni veröffentlichte der Heilige Stuhl das sogenannte „Instrumentum Laboris“, ein 90-seitiges Arbeitspapier, das der Sonderbischofssynode im Oktober als Diskussionsgrundlage dient. 
Arbeitspapier des Vatikans zur Bischofssynode zur Familienseelsorge
Nach Einschätzung der Schweizer Bischofskonferenz ist das Papier "gekennzeichnet durch das Bemühen um eine nüchterne Bestandsaufnahme. Die unterschiedlichen Problemkreise der Ehe- und Familienpastoral werden klar benannt und den verschiedenen Weltregionen zugeordnet. Die Autoren des Arbeitspapiers konzentrieren sich in ihrem Text darauf, Schwierigkeiten und Perspektiven aufzuzeigen. Konkrete Lösungsansätze werden im Text bewusst nicht vorweggenommen."
Das von Papst Franziskus eingeschlagene Procedere lässt sich als Weichenstellung in Richtung Communio-Primat deuten, denn es beabsichtigt, das vielstimmige Zeugnis der ganzen Kirche aufzunehmen, zu dokumentieren und zu diskutiertieren. Unter der - hoffentlich zutreffenden -Voraussetzung, dass auf der Bischofssynode offen debattiert wird, darf man auf die Ergebnisse gespannt sein.

Neben weiteren vom Pontifex eingeleiteten Maßnahmen, die eine Neustrukturierung der Kirche herbeiführen sollen, wendet sich Franziskus auch einer Neuausrichtung des Papsttums zu: „Meine Aufgabe als Bischof von Rom ist es, offen zu bleiben für die Vorschläge, die darauf ausgerichtet sind, dass eine Ausübung meines Amtes der Bedeutung, die Jesus Christus ihm geben wollte, treuer ist und mehr den gegenwärtigen Notwendigkeiten der Evangelisierung entspricht.“ (Evangelii gaudium, Nr. 32) Hier klingt an, dass es hinsichtlich des Petrusdienstes ein Auseinanderklaffen zwischen den Intentionen von Jesus Christus und der gegenwärtigen Ausformung des Papstamtes gibt. Jesus von Nazareth war den Menschen nah und ist mit ihnen in Dialog getreten. Es wäre für ihn vermutlich nicht vorstellbar, dass die doktrinale und zentralistische Papstkirche – wie sie sich in den letzten Jahrzehnten dargestellt hat – etwas mit ihm zu tun haben könnte.

Das Papsttum befindet sich im Veränderungsprozess. Wenn die pilgernde Kirche das Glück hat, noch einige Jahre von einem handlungsfähigen gesunden Papst  Franziskus geleitet zu werden, wird sie sich grundlegend verändern. Möge der Heilige Geist mit Franziskus und unserer Kirche sein.



Literatur

Bismarck, Otto von: Cirkulardepesche. In: Reichs- und Staats-Anzeiger, 14. Mai 1872

Denzinger, Heinrich: Kompendium der Glaubensbekenntnisse und kirchlichen Lehrentscheidungen, Hg. Peter Hünermann. Freiburg 2010

Lumen gentium (LG) ([Christus ist das] Licht der Völker). Dogmatische Konstitution über die Kirche, formuliert vom II. Vatikanischen Konzil.

Pottmeyer, Hermann Josef: Die Rolle des Papsttums im Dritten Jahrtausend. Quaestiones disputatae 179, Freiburg 1999

Montag, 17. Februar 2014

Lässt sich das Papstamt vermenschlichen?


Die sich seit dem 19. Jahrhundert im Papstamt konzentrierende Machtfülle wirft die Frage auf, inwieweit eine einzelne Person dem überdimensionalen Aufgaben- und Führungsspektrum und den sich daraus ableitenden Anforderungen gerecht werden kann. Seit Papst Johannes XXIII. sind Entwicklungen erkennbar, die in Richtung Machtbegrenzung weisen und - so ist zu hoffen - zu einer weniger zentralistischen und synodaleren Kirche der Zukunft führen werden.

Als Joseph Ratzinger 2005 Papst wurde, erzählte er sechs Tage nach seiner Wahl deutschen Pilgern, dass es ihm ganz schwindelig zumute wurde, als er erkannte, „dass sozusagen das Fallbeil auf mich herabfallen würde.“ Papst Franziskus gab am 28.07.2013 auf dem Rückflug von Brasilien nach Rom eine fliegende Pressekonferenz. Ein Journalist sprach ihn auf seine schlichte Lebensweise an. Er wäre ja in Santa Maria geblieben und hätte nicht die Papstgemächer des Apostolischen Palastes bezogen. Franziskus antwortete, dass das päpstliche Appartement zwar weitläufig, aber nicht luxuriös sei. Er hielte sich im Gästehaus auf „aus psychiatrischen Gründen, einfach weil ich das psychologisch nicht schaffe.“

Wer Papst wird lebt offensichtlich gefährlich. Entweder man geht seines bisherigen Lebens verlustig (Fallbeil) oder man fühlt sich veranlasst, besonderes Augenmerk auf die eigene psychische Gesundheit zu richten. Wenn man sich die Macht- und Verantwortungsfülle vergegenwärtigt, mit der dieses Amt seit dem I. Vatikanischen Konzil im Jahr 1870 ausgestattet ist, so hat das im katholischen Gesetzbuch von 1983 (CIC) festgeschriebene Wirkungsprofil etwas durchaus übermenschliches:

„Der Bischof der Kirche von Rom … ist Haupt des Bischofskollegiums, Stellvertreter Christi und Hirte der Gesamtkirche hier auf Erden; deshalb verfügt er kraft seines Amtes in der Kirche über höchste, volle, unmittelbare und universale ordentliche Gewalt, die er immer frei ausüben kann. (canon 331) Darüber hinaus ist der Papst Staatsoberhaupt des Staates der Vatikanstadt. Nachdem er „die Fülle der gesetzgebenden, ausführenden und richterlichen Gewalt (besitzt)“ (Grundgesetz, Art. 1), ist er der einzige absolute Monarch Europas.

Was bedeutet eigentlich „höchste, volle, unmittelbare und universale ordentliche Gewalt“? Höchste Gewalt heißt, dass in der Kirche niemand über dem Papst steht. Mit voll ist gemeint, dass der Papst für das gesamte kirchliche Spektrum zuständig ist, also für Verkündigung und Lehre, den Heiligungsdienst der Liturgie und natürlich die Leitung und Repräsentation der katholischen Kirche. Voll meint auf einer anderen Ebene, dass die Amtsgewalt des Papstes Exekutive, Legislative und Judikative umfasst. Er ist also oberster Verwalter, oberster Richter und kann jederzeit kirchliches Recht verändern. Unmittelbar bedeutet, dass der Papst an keinen Instanzenweg gebunden ist und unabhängig von Zuständigkeiten eine Sache an sich ziehen kann. Universal hebt darauf ab, dass der Papst nicht nur Oberhaupt der lateinischen Kirche sondern auch der 22 unierten Ostkirchen ist. Ordentliche Gewalt meint schließlich „kraft des Amtes gegeben.“

Die Konzentration kirchlicher Macht im Papstamt ist ein Phänomen des 19. und 20. Jahrhunderts. Vor der damaligen zeitgeschichtlichen Kulisse glaubten die in der Kirche Tonangebenden, „dass nur eine monolithische Kirche dem neuzeitlichen Säkularismus widerstehen kann.“ (Lill 2011, S. 18) Eine zentralistisch auf den Papst ausgerichtete Kirche sollte Geschlossenheit garantieren. Wichtige Stationen waren das I. Vatikanum 1870, in dessen Verlauf die Mehrheit der Bischöfe das Dogma von der Unfehlbarkeit und vom Universalepiskopat der römischen Bischöfe durchsetzte, sowie das 1917 eingeführte römische Kirchenrecht (Kodex des kanonischen Rechtes), wo das vom Vatikan usurpierte Ernennungsrecht von Bischöfen festgeschrieben wurde. Ein Höhepunkt päpstlicher Machtentfaltung war im 20. Jahrhundert das Heilige Jahr 1950. In der im August vorgelegten Enzyklika Humani generis sprach Papst Pius XII. ein fundamentales Diskursverbot aus:

„Man darf … nicht annehmen, dass dasjenige, was in den Enzykliken dargelegt wird, als solches keine Zustimmung verlange, weil die Päpste darin nicht die höchste Gewalt ihres Lehramtes ausübten. Denn es handelt sich dabei um Äußerungen kraft des ordentlichen Lehramtes … Wenn also die Päpste in ihren Verfügungen vorsätzlich ein Urteil über eine bis dahin umstrittene Sache aussprechen, dann ist für alle klar, dass diese Sache nach der Absicht und dem Willen dieser Päpste nicht mehr als eine Frage gelten kann, welche der freien Erörterung zwischen den Theologen unterliegt.“ (Nr. 20)

Am 1. November desselben Jahres formulierte Papst Pius XII. das bislang letzte unter dem Anspruch der Unfehlbarkeit stehende Dogma von der leiblichen Aufnahme Mariens in den Himmel.

Die Machtkonzentration im päpstlichen Amt bedeutet für den jeweiligen Inhaber des Heiligen Stuhls einerseits schier unbegrenzte Entscheidungsbefugnis, andererseits aber eine fast übermenschliche Anforderung und schwer zu tragenden Verantwortungsdruck. Zudem besteht die Gefahr, dass der Stellvertreter Christi sich als Stellvertreter Gottes geriert. Denn wer könnte Unfehlbarkeit beanspruchen außer Gott? „Nemo infallibilis nisi Deus ipse.“ (Küng 1989, S. 196) Mittlerweile ist der Zenit päpstlichen Autokratismus’ allerdings überschritten. Die letzte endgültige Entscheidung eines römischen Bischofs in höchster Lehrgewalt (ex cathedra), der dann das Attribut der Unfehlbarkeit zukommt, liegt bereits 64 Jahre zurück.

Papst Johannes XXIII. - seit 1958 im Amt – berief im Jahr 1961 für das Folgejahr das zweite Vatikanische Konzil ein, das eine Zeitenwende innerhalb der katholischen Kirche herbeiführte. Bei diesem Konzil, das pastoral und ökumenisch ausgerichtet war, wurden Dogmatisierungen bewusst vermieden. (Küng 1989, S. 69) Auch wurde an die synodale Tradition der Kirche angeknüpft und „kollegiale Organe wie die Bischofskonferenzen … aufgewertet.“ (Lill, S. 21)

In seiner Enzyklika Ut unum sint von 1995 spricht Johannes Paul II. von der Verantwortung, die er spürt, wenn er sowohl um Christi Wunsch, dass die Kirche eine Einheit sei, weiß als auch die ökumenische Sehnsucht der meisten christlichen Gemeinschaften wahrnehme. Er sieht es als große und langfristig anzulegende Aufgabe, miteinander „eine Form der Primatsausübung zu finden“ (Nr. 95), die von den einen wie den anderen anerkannt werden könnte.

Einen wichtigen Beitrag zur Vermenschlichung des Papstamtes hat Benedikt XVI. durch seinen wohlüberlegten und begründeten Rücktritt vom Pontifikat geleistet. Wie vorherzusehen, ließ die Kritik von konservativer Seite nicht auf sich warten. Der Krakauer Kardinal und langjährige Sekretär von Papst Johannes Paul II. (1978-2005), Stanislaw Dziwisz, verwies vor der polnischen Presse auf den seligen Johannes Paul II., der gesagt habe, „vom Kreuz steigt man nicht herunter.“ Und der gesinnungskonservative Historiker Roberto de Mattei kritisierte an Benedikts Rückzug, dass „das Erscheinungsbild der päpstlichen Institution in den Augen der Weltöffentlichkeit … seiner Sakralität entkleidet wird, um den Beurteilungskriterien der Modernität überantwortet zu werden.“

Papst Franziskus schreibt in seiner „apostolischen Ermunterung“ Evangelii gaudium vom November 2013, dass er sich aufgefordert fühlt, „an eine Neuausrichtung des Papsttums (zu) denken. Meine Aufgabe als Bischof von Rom ist es, offen zu bleiben für die Vorschläge, die darauf ausgerichtet sind, dass eine Ausübung meines Amtes der Bedeutung, die Jesus Christus ihm geben wollte, treuer ist und mehr den gegenwärtigen Notwendigkeiten der Evangelisierung entspricht.“(Nr. 32) Wie ein umgestaltetes Papsttum aussehen könnte, darüber mehr in der nächsten Jugendstil.


Stefan Schopf für die Ausgabe 34 der Jugendstil, 17.02.2014